Hallo meine Eltern haben seit einem Jahr 1&1 damls in der Werbung DSL 2000 Komplettpaket, so nun ist es so, das seit September 2008 der Umzug gemeldet wurde, ein schreiben davon als Bestätigung liegt vor.
nun ist es so, dass Seit September weder Telefon noch DSL in der Wohnung in die man gezogen ist sich befindet.
Wenn man an Telefondose ein Telefonhenkt, und abhebt hat man zwar ein freizeichen, doch wenn man dann wen anrufen will. z.B. eine Handynummer kommt eine Systemstimme die Sagt, Lieber Telekomkunde, um Ihren Anschluss bei det Telekom oder bei einem anderen Anbeiter freizuschalten notieren sie sich bitte folgenden Code <Ortsvorwahl>#<Ziffern> dieser wird auch wiederholt, dieser Code wurde 1und1 mitgeteilt, jedoch ist nun seit September bis heute auch noch nichts passiert, Das Geld in höhe von 29,90 wird wunderbar abgebuch. Meine Eltern haben jetzt das Geld rückzahlen lassen, augrund nicht getragener Leistung.
Gibt es bei soetwas auch Sonderkündigungsrecht, wobei sie ja eigentlich bleiben wollen, nur sie haben keine Interesse daran Geld zu zahlen aber mit Simyo InternetFlat zu surfen.
Was kann man tuen damit 1&1 die Leitung legt oder man einen anderen Anbieter dazu beauftragen kann, laut in einer E-Mail versuchte man diese zu beruhigen und auf eine Aufschaltung zu einem besseren Vertrag mit 6000 zu gleichen Konditionen. jedoch ist immernoch nix passiert.
Im Normalfall sollte ein Umzug nicht länger dauern als vier bis sechs Wochen. Dass ein Telefon überhaupt an diesem Anschluss funktioniert zeigt, dass hier etwas ganz furchtbar schief gelaufen sein muß.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht, auch wenn ich hier jetzt haare spalte, aber solche Formfehler können dazu führen, dass Kündigungen abgelehnt werden. Folgende Vorgehensweise ist daher angeraten:
Schreiftlich eine Mängelrüge stellen, mit der Fritsetzung von 10 Arbeitstagen um den Mangel, nämlich die verzögerte und/oder falsche Schaltung zu ändern da ansonsten eine vorzeitige Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund, nämlich die Verweigerung vertraglich vereinbarter Leistungen nach §314 BGB erfolgt. Sollte sich innerhalb der gesetzten Frist keine Besserung zeigen (und eine Ankündigung eines Schalttermins wäre eine Besserung) kannst du tatsächlich kündigen, eben nach §314.