Kündigung eines im Geschäft abgeschlossenen Vertrages?

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  1. #1
    Avatar von darocket
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    Standard Kündigung eines im Geschäft abgeschlossenen Vertrages?

    Hallo und schönes neues jahr,

    ich hab am 22.dezember einen freenet-komplett-vertrag im freenetladen in der leopoldstr. in münchen abgeschlossen mit der mehrmaligen bekräftigung durch den verkäufer,dass mein anschluss in 14-16 tagen freigeschallten sei.dies sei bei den letzten 11 kunden problemlos gegangen.auf den vertrag hat er handschriftlich das wort express geschrieben und in anwesenheit meiner freundin gesagt,dass dieser vermerk kostenlos ist und der anschluss dadurch schneller (14-16 Arbeitstage)freigeschallten wird.
    zwei tage später kommt die bestätigung des vertragsabschlusses per brief bei mir an,mit der zusätzlichen mitteilung,dass die freischaltung frühestens in 8 wochen erfolgen wird.
    daraufhin hab ich am 27.dezember per fax und einschreiben den vertrag widerrufen.
    gester kamm nun ein brief mit dem inhalt,dass meine kündigung nicht möglich ist,da ich den vertrag in einem ladengeschäft abgeschlossen habe!!!.

    nun meine frage an das (sehr hilfreiche)forum:ist es wirklich rechtens seitens von freenet,dass ich den vertrag nicht widerrufen darf,obwohl ich vom verkäufer getäuscht wurde und fristgerecht gekündigt habe?

    danke für eure antwort!

    philipp

  2. #2
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Kündigung eines im Geschäft abgeschlossenen Vertrages?

    Der Vertrag fällt nicht unter das Fernabsatzgesetz, daher gilt dort die 14-tägige Rücktrittsfrist nicht.
    Es ist das gültig was in Deiner Auftragsbestätigung steht, alles andere ist makulatur.
    Klar können die letzten Anschlüße aus dem Laden schneller realisiert worden sein, ist aber kein muss und ob der Verkäufer auf den Auftrag Express drauf schreibt oder nicht ist unerheblich. Wende Dich an den Verkäufer und versuche das mit ihm zu klären.

  3. #3
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Standard AW: Kündigung eines im Geschäft abgeschlossenen Vertrages?

    Grundsätzlich gibt es bei freenet diese Express- Option, wenn du im Laden einen neuen Anschluss bestellst (also keinen Wechsel von einem anderen Anbieter sondern einen ganz neuen Anschluss).

    Sollte es sich bei dir um solch einen ganz neuen Anschluss handeln und ist dieser auch wirklich als Express weitergeleitet worden ist eine Bereitstellungszeit von 10 Tagen vorgesehen.

    Dann handelt es sich bei dem von dir genannten Schreiben einfach um ein automatisch generiertes Schreibens das bei jeder Bestellung versendet wird und nicht auf die Express- Bereitstellung eingeht.

    Bei einem Ladengeschäft gibt es nie eine Widerrufsfrist. Das ist ein Märchen welches dadurch entsteht dass im Einzelhandel meist aus Kulanz getauscht oder zurück genommen wird. Da wird dann Kulanz mit Service verwechselt, wie so oft.

  4. #4
    Avatar von darocket
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    Standard AW: Kündigung eines im Geschäft abgeschlossenen Vertrages?

    Ich war heute im freenetladen und es stellte sich heraus,dass für mein wohnhaus kein freier port zu verfügung stünde.der chef des geschäfts hat sich wirklich sehr korrekt und kulant gezeigt und mir angeboten freenet schriftlich eine frist zu setzen und nach ablauf dieser eine kündigung zu wiederholen.
    also neues spiel.

  5. #5
    Avatar von knoep
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    Standard Ladengeschäfte unbedingt vermeiden

    Ich bin in dem Zusammenhang in eine dreiste Falle von Freenet getappt.

    Um nach einen baldigen Umzug eine schnelle DSL-verfügbarkeit zu haben, riet mir der Hotline Mitarbeiter, in einem Laden zu gehen und Freenet Komplett mit 10 Tagen Express Option zu bestellen und meinen bestehenden Vertrag (Telekom Tel.Leitung, Freenet DSL) zu kündigen. Ich wollte unbedingt schnell wieder DSL haben und so fand ich das eine gute Idee und habs gemacht.

    Aus den 10 Tagen wurden über 20 Werktage (am 28.11. bestellt, am 29.12. geliefert)

    Als ich von dem Liefertermin Anfang Dezember erfahren habe, bin ich in den Laden und wollte stornieren. Dort hatte man nur ein breites Grinsen und Schulterzucken für mich übrig (Tja, wie war das mit dem Ladengeschäft).

    Sie trösteten mich immerhin mit dem Argument, dass ich woanders (nachdem fast 2 Wochen ins Land gegangen sind) jetzt auch keinen früheren Termin bekommen könnte. Echte Menschenfreunde eben.

    Jetzt habe ich also einen neuen 24 Monate Vertrag.

    Hätte ich den Rat nicht befolgt und den regulären Umzugsservice genutzt, hätte das auch nicht länger gedauert, aber meine Vertragslaufzeit betrüge nur noch 6 Monate, oder ich wär zur Telekom gegangen (die hätten mir innerhalb 2 Wochen einen Technicker geschickt) und hätte die 6 Monate Freenet sausen lassen.

    Natürlich haben sie die Schuld auf die Telekom geschoben. Was ja auch sein kann und natürlich auch im Kleingedruckten stand. Aber wenn es nicht in meiner Macht steht, etwas zu machen, dann darf ich das auch nicht verkaufen. Jedenfalls ist es mir noch nie passiert, dass ich ein Schnitzel* bestellt habe und der Ober mit dem leeren Teller und der Rechnung kam und sagte: "Sorry, der Metzger braucht zu lange".

    * Tofu-Schnitzel für Vegetarier

  6. #6
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Ladengeschäfte unbedingt vermeiden

    Zitat Zitat von knoep

    Jetzt habe ich also einen neuen 24 Monate Vertrag.

    Hätte ich den Rat nicht befolgt und den regulären Umzugsservice genutzt, hätte das auch nicht länger gedauert, aber meine Vertragslaufzeit betrüge nur noch 6 Monate, oder ich wär zur Telekom gegangen (die hätten mir innerhalb 2 Wochen einen Technicker geschickt) und hätte die 6 Monate Freenet sausen lassen.
    Wenn Du zur Telekom gegangen wärst und dort für die neue Wohnung einen kompletten Neuanschluß beauftragt hättest - mag das wohl stimmen.

    Allerdings beinhaltet ein Umzug immer eine neue 24monatige Vertragslaufzeit - bei jedem Provider, den ich kenne - und das ist auch bei Freenet so.

    Also nix mit Restlaufzeit des alten Vertrages.

  7. #7
    Avatar von knoep
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    Standard AW: Ladengeschäfte unbedingt vermeiden

    Zitat Zitat von MariaR
    Allerdings beinhaltet ein Umzug immer eine neue 24monatige Vertragslaufzeit - bei jedem Provider, den ich kenne - und das ist auch bei Freenet so.
    Im Freenet-Umzugsformular steht was anderes:
    "Ihr freenetDSL / freenetKomplett-Vertrag wird nicht vorzeitig gekündigt."

    Ich interpretiere das so, dass mein Vertrag ganz normal weiter läuft. Sonst müssten sie ja umgekehrt auch die Kündigung bei einem Umzug zulassen. Sie lassen Dich bei einem Umzug lediglich nicht raus (ohne erneute Mindestlaufzeit).

  8. #8
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Kündigung eines im Geschäft abgeschlossenen Vertrages?

    Du darft mir absolut glauben.
    Es ist so, wie ich geschrieben habe.
    Ich bin selbst noch bei Freenet - und schreibe im dortigen Forum seit mehr als 3 Jahren - lesen, noch viel länger.

    Und ein Umzug bedeutet, daß am neuen Ort ein neuer Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit beginnt.
    Und nur dann der alte Vertrag gekündigt wird.
    Dieser wird definitiv nicht zur neuen Adresse mitgenommen.

    Bei Freenet hat der Kunde derzeit 2 Möglichkeiten:
    1. Er nimmt am neuen Wohnort eben den besagten neuen Vertrag mit neuer 24monatiger Laufzeit - oder
    2. er zahlt 50% (falls sich das nicht neu geändert hat in den letzten Tagen) des Betrages der gesamten Restlaufzeit des alten Vertrages - und kann dann machen was er will.

    Beim einem Tarifwechsel ist es übrigens auch so, daß eine neue Mindestvertragslaufzeit beginnt.
    Mit jedem Wechsel erneut. Das steht sogar in den AGB.

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