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keine frist gesetzt - sonderkündigung trotzdem möglich?

4Antworten
  1. #1
    Avatar von r3m0
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    Standard keine frist gesetzt - sonderkündigung trotzdem möglich?

    hallo forum, gestresste 1&1 opfer und was sich hier sonst noch so rumtreibt

    es geht um folgendes.

    1&1 bestellt, anfang november
    leitung angeblich per fernschaltung freigeschaltet, jedoch kein internet möglich...ca. mitte november.
    seitdem ständig in kontakt, insgesamt bestimmt schon 5 techniker termine gehabt, doch nie ist jemand gekommen. mir stehts bis zum hals.
    ich habe eine kündigung hingeschickt, ohne eine frist zu setzen, da ich davon nichts wusste. gleichzeitig habe ich in meiner unwissenheit bei t-online angerufen und einen anschluss bestellt (weil ich ja dachte mit der kündigung läuft alles glatt). das war anfang januar.
    nun der status. ich kriege eine mail von 1&1 in der sie schreiben, dass sie die kündigung nicht akzeptieren, weil noch an der störung gearbeitet wird.

    zitat aus der mail:

    Nach Überprüfung in unserer Datenbank haben wir festgestellt, dass die
    von Ihnen
    gemeldete Störung sich aktuell noch bei der zuständigen Abteilung in
    Bearbeitung
    befindet. Dieser Vorgang kann bis zu seinem vollständigen Abschluss noch
    einige Zeit in
    Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld. Sobald der
    Sachverhalt
    abgeschlossen werden konnte, werden Sie von uns informiert.
    Aus den obengenannten Gründen können wir einer vorzeitigen Kündigung
    Ihres
    Vertrages nicht zustimmen, da wir zuvor die vertraglich zugesicherte
    Leistung
    wiederherstellen möchten.

    desweiteren haben sie bereits 2 mal bei mir abgebucht und das dritte mal dürfte in kürze folgen.
    den termin mit dem t-online techniker habe ich am mittwoch.
    was soll ich tun?
    einzugsermächtigung entziehen?
    sind sie berechtigt meine kündigung zu verweigern?
    soll ich den t-online anschluss in anspruch nehmen oder lieber noch von meinem 14-tägigen rückgaberecht gebrauch machen, damit ich nicht auf doppelten kosten sitzenbleibe? (wann ist der beginn des vertrags? bei lieferung des hardwarepakets oder am tag der online-bestellung?)

    ich hoffe auf schnelle hilfe

    vielen dank

  2. #2
    Avatar von fribous
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    fribous ist offline

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    Standard AW: keine frist gesetzt - sonderkündigung trotzdem möglich?

    Hallo

    Nach der Bestellung bekommst du von T-Home eine Auftragsbestätigung. Ab da kannst du innerhalb 14 Tagen wiederrufen. Das beste ist, du machst von deinem Wiederrufsrecht gebrauch. Kläre dann erst mal die Sache mit 1und1, Schicke denen ein Einschreiben und setze eine Frist von 14 Tagen um den Anschluss Funktionfähig zu machen. Passiert danach nichts, kannst du wegen Nichterfüllung kündigen und bei T-Home erneut einen Anschluss beauftragen. Schafft es 1und1 aber innerhalb 14 Tagen deinen Anschluss zum laufen zu bringen, hat der Vertrag weiterhin seine Gültigkeit!

    Gruß fribous

  3. #3
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: keine frist gesetzt - sonderkündigung trotzdem möglich?

    Zitat Zitat von r3m0
    desweiteren haben sie bereits 2 mal bei mir abgebucht und das dritte mal dürfte in kürze folgen.
    den termin mit dem t-online techniker habe ich am mittwoch.
    was soll ich tun?
    einzugsermächtigung entziehen?
    Nein, das treibt nur die Kosten nach oben. Zuviel gezahltes Geld erhälst du zurück.

    Zitat Zitat von r3m0
    sind sie berechtigt meine kündigung zu verweigern?
    Ja, du musst ihnen erst schriftlich eine Frist von 14 Tage setzen.

    Zitat Zitat von r3m0
    soll ich den t-online anschluss in anspruch nehmen oder lieber noch von meinem 14-tägigen rückgaberecht gebrauch machen, damit ich nicht auf doppelten kosten sitzenbleibe? (wann ist der beginn des vertrags? bei lieferung des hardwarepakets oder am tag der online-bestellung?)
    Sofern es noch geht widerrufe den Telekomauftrag. Das Widerrufsrecht beginnt mit dem Tag der Zustellung einer Widerrufsbelehrung.

    Dein Widerrufsrecht erlischt auf jeden Fall wenn du den Telekomanschluss nutzt.

    Setze 1&1 SCHRIFTLICH per Einschreiben die Frist und kündige für den Fall der Fristverstreichung an, den Vertrag wegen Nichterfüllung vorzeitig zu beenden.

    Bitte beauftrage erst dann irgendeinen Auftrag wenn du die Kündigungsbestätigung in deinen Händen hälst.

  4. #4
    Avatar von r3m0
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    Standard AW: keine frist gesetzt - sonderkündigung trotzdem möglich?

    hey leute

    es geht immer noch um dasselbe thema.
    ich hatte eine schriftliche frist per einschreiben/rückschein gesetzt von 14 tagen, innerhalb dieser zeit hatte ich 3 technikertermine zu denen nie jemand gekommen ist.
    dann habe ich letzten montag die kündigung rausgeschickt mit dem verweis auf die abgelaufene frist. nun habe ich heute ein schreiben von 1&1 in der hand.

    "...ihr vertrag endet am 17.11.2010
    gemäß unseren allgemeinen geschäftsbedingungen ist eine vorzeitige kündigung ihres vertrags nicht möglich, da dieser einer vertraglich festgesetzten mindestlaufzeit unterliegt.
    verweis auf AGB §5.3"

    was soll ich tun?

    irgendwelche formfehler in den schreiben schließe ich eigentlich aus, da ich die vorgefertigten von der verbraucherzentrale berlin benutzt habe.
    die frist hatte ich bis zum montag, 02.02. gesetzt und die fristsetzung am montag, 19.01. abgeschickt (auch mit diesem datum auf der fristsetzung). die haben die fristsetzung jedoch erst am 20.01 (stempel vom rückschein) erhalten, könnte es sein dass sie die frist deswegen auf nur 13 tage auslegen und das somit irgendwie verweigern? ist das einzige was ich mir noch vorstellen könnte. bin echt ratlos. anwalt?!

  5. #5
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: keine frist gesetzt - sonderkündigung trotzdem möglich?

    Könnte mir vorstellen, daß es daran liegt.

    Die versuchen es halt mit allen verfügbaren Mitteln.
    Grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden - wenn sie nicht gleichzeitig den Kunden von Woche zu Woche vertrösten würden.

    Ich bin raus - auf dem Weg, den Du beschrieben hast.
    Und ich rate Dir dazu, es einfach zu wiederholen.
    Meine Fristsetzung (und das würde aus Gründen der Sicherheit auch nie anders machen) beträgt 10 Arbeitstage, die ich gewähre, um das Problem zu beheben (zur Nachbesserung) - Postweg und "Pennerzuschlag" (3 Werktage) noch oben drauf.

    Evtl. ist ja Dein Vertrag im System verloren gegangen - oder wurde schon nach dem 1. Techniker Termin storniert.
    Das hält die nämlich nicht davon ab, weitere Techniker Termine zu vereinbaren.
    Da spreche ich aus eigener Erfahrung.

    Wenn es bei Dir auch so ist oder Du einfach Glück hast - dann kommt innerhalb der nächsten 3 Wochen auch kein Techniker.

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