Freenetkündigung rechtwirksam?

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  1. #1
    Avatar von Haihappen04
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    Standard Freenetkündigung rechtwirksam?

    Hallo Forum-User,

    Ich habe bei Freenet einen DSL-Komplett vertrag abgeschlossen.

    Mitte November kam es zur Störung, sowohl Internet als auch Telefon gingen nicht. Habe daraufhin erstmal andere Router und Kabel benutzt und es funktionierte immer noch nicht. Also konnte es meiner Meinung nach nur an Freenet liegen.

    Ich versuchte beim Kundenservice anzurufen. Nach langem warten aufgelegt und online eine Störungsmeldung aufgegeben. Diese wurde mir dann bestätigt und mir per Post eine kostenlose Rufnummer gegeben, an die ich mich wenden kann. Ich probiere dann täglich da anzurufen, kein Durchkommen. Es waren mindestens 150 Anrufe (mit 2 handys 3 std versucht).

    Ich schrieb dann 2 Wochen nach Eintritt der Störung eine Abmahnung an Freenet zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistung und setzte Ihnen eine Frist von 2 Wochen.
    Ich erhielt wieder ein Schreiben mit einer anderen Nummer. Gleiches Prozedere.

    Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist, schrieb ich eine 2. Abmahnung mit dem Vermerk, nach Ablauf der Neuen Frist zu kündigen.

    Zeitnah rief mich dann ein Freenet-Mitarbeiter an. Ich beschrieb das Problem, er bestätigte mir, dass ich seit besagtem Tag keine Verbindung habe. Weiterhin könnte ich nach behebung des Problems eine Gutschrift beantragen. Er machte mit mir gleich 2 Technikertermine (mit Zeitangabe 8-12 Uhr) aus.

    An diesen beiden Tagen wartete ich vergeblich.
    Auch der Mitarbeiter hat sich nicht mehr gemeldet, obwohl er dies zugesagt hatte.
    Inzwischen kam ein Brief von Freenet, dass sich meine Mahnung erledigt hätte da sie das Problem ja an die Telekom weitergeleitet hätte.

    Dennoch blieb die Leistung seitens Freenet aus.

    Nach Ablauf dieser Frist (1,5 Monate nach Störung) sandte ich eine fristlose Kündigung, in der ich auch meine Argumentation dargelegt habe. Dabei habe ich auch meine Einzugsermächtigung widerrufen und die letzte abgebuchte Rechnung zurückschicken lassen. Ich bat auch um eine Kündigungsbestätigung.

    Nach einigen Tagen kam zuerst eine Mahnung über die zurückgegebene Rechnung (Dez).
    (Komisch dass ich nach Meldung der Störung keine Rechnung für Januar erhalten hatte).

    Diesem habe ich schriftl. widersprochen mit dem Argument der nicht erbrachten Leistung, und dieser mir lt Mitarbeiter gutgeschrieben worden wäre.

    Einen Tag danach erhielt ich eine Kündigungsbestätigung, in der meine Kündigung zum Januar 2010 (!) bestätigt wurde. Also Ende meiner 2 Jährigen Bindung.
    Letzten Donnerstag rief ich an (eine Neue Nummer die mir nun zugesandr worden war). Ich beschwerte mich dass ich nicht zum Januar 2010 sondern Januar 2009 gekündigt habe, ob dies ein Versehen sei.

    Ich beschrieb ihm den Werdegang meines Problems wie jetzt.
    Ich solle der Kündigung schriftl widersprechen mit dieser Argumentation, welche ich schon in der Kündigung beschrieb.
    Er hätte das nicht zu entscheiden sondern eine "Innere Abteilung" die nur schriftlich zu erreichen ist.

    Das ist nun die Sachlage. 2 Monate kein Internet.
    Die Umstände die mir als Teilsebstständiger und Student entstanden sind, brauche ich hier nicht zu erwähnen.
    Einen Widerspruch habe ich noch nicht versandt (Bestätigung kam vor 3 Tagen)

    Meine Fragen:

    1.) Ist meine Kündigung Rechtwirksam? (wegen "Leistungsverweigerung")

    Wenn ja, wie gehe ich nun vor?

    Wenn nein, ist die Kündigungsbestätigung richtig?
    Denn meine Kündigung war fristlos. Entweder erkennen sie die Kündigung an, oder nicht, und dann hätte ich ja auch nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt.

    2.) Kann ich den Rechnungsbetrag einbehalten, da mir der Betrag sowieso nicht berechnet werden könnte.

    3.) Würde ein anwaltliches Schreiben das Verfahren beschleunigen?


    Also es kann immer was mit der Internet-Verbindung sein und 2 Jahres verträge sind Standart.
    Was mir aber missfällt ist der Kundendienst von Freenet, die Nichterreichbarkeit und das "Zuschieben von Zuständigkeiten".

    Ich würde mich freuen, wenn jmd die Sachlage klären könnte, oder, wenn jmd selber in einer ähnlichen Lage war, erzählen könnte, wie es bei ihm/ihr ablief.

    Vielen Dank schonmal im Voraus.
    Gruß
    Haihappen04

  2. #2
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Freenetkündigung rechtwirksam?

    zu 1. Nachdem Freenet sich ja um dein Problem "kümmert" kommen sie ihrer Sorgfaltspflicht nach, wenn dies auch nur als Witz zu betrachten ist, du hast ja immer noch nichts. Nach meinem Empfinden wäre die Kündigung wirklsam, aber da es ja zu einer "Reaktion" seitens Freenet gekommen ist und die Störungsmeldung an die Telekom abgesendet wurde (wenns stimmt) und diese nun auf der faulen Haut liegt wäre zur Sicherheit eine dritte Abmahnung mit Fristsetzung vonnöten gewesen, aber wie gesagt, das ist Auslegungssache. Ich würde mir schnellstens einen Rechtsbeistand nehmen. Der Entzug der Einzugsermächtigung war, auch wenn er immer wieder als probates Mittel angepriesen wird, nicht so toll, hier kann es zu Problemen kommen, Freenet könnte argumentieren dass sie dein DSL blockieren, weil du ja deine Schulden nicht bezahlst (die sind da sehr erfinderisch), somit hast du ein Problem. Du hättest nach der Kündigung/Behebung die unrechtmäßig erhobenen Gebühren ja zurückfordern können.

    zu 2: Siehe oben. Als säumiger Schuldner zu gelten ist nicht witzig und auch wenn manche meinen das könne ja jedes Gericht wieder aufheben: Den Ärger hast erst mal du.

    zu 3: Genau das wäre jetzt das Beste. Freenet gehört zu den ekelhaftesten Providern überhaupt und die sind alle keine Chorknaben

  3. #3
    Avatar von MariaR
    MariaR ist offline

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    Standard AW: Freenetkündigung rechtwirksam?

    Lediglich Termine zu vereinbaren, setzt eine rechtmäßig gesetzte Frist nicht ad absurdum.
    Das habe ich von einem mir bekannten RA - und so habe ich das auch bei meinem ähnlichen Problem mit 1&1 weiter gegeben.

    Deshalb kann ich mir nur anschließen: Gehe zum Anwalt.

    Ob Freenet tätig wurde oder nicht - Du hast keine Leistung bekommen.
    Ob der versäumte Techniker Termin die Schuld von Freenet oder von Telekom war - ist für Dich unerheblich.

    Meine ähnliche Geschichte mit 1&1:
    https://www.dsl-forum.de/seit_fast_dr...en_t12974.html

  4. #4
    Avatar von Haihappen04
    Haihappen04 ist offline
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    Standard AW: Freenetkündigung rechtwirksam?

    Danke für die Schnellen Antworten.
    Habe das auch mit dem 1&1 gelesen.
    Ich werde gleich morgen zum Anwalt gehen, vielleicht tuts die studentische Rechtsberatung auch, leider habe ich keinen Rechtschutz.

  5. #5
    Avatar von Steve1983
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    Standard AW: Freenetkündigung rechtwirksam?

    Hallo,
    in deiner Stelle würde mich ich mich mal an die ortsansässige Verbraucherzentrale wenden, die können dir in solchen Fällen weiter helfen und lange nicht so teuer wie ein RA.


    Gruß Steve

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