Hallo, hier möchte ich mein Erlebnis mit freenet schildern, welches mir wirklich viel Nerven+ Zeit kostet. Um mich kurz zu fassen werde ich nicht in jedes Dateil eingehen, deswegen hört sich alles harmloser an als es ist.
Nachdem ich meinen DSL-Vertrag am Februar 2008 gekündigt habe, bekam ich eine Kündigungsbestätigung zum Januar 2009 und die ganzen Probleme haben ihren Lauf genommen.
Am 29.02.2008 bekam ich einen Anruf vom freenet-Service wo mir ein Service-Mitarbeiter eine Information zu einem neuen Tarif gab. Das Angebot fand ich interessant, trotzdessen habe ich ihm ausdrücklich gesagt das ich am Telefon nichts abschließen werde und dieses Angebot erst einmal schriftlich vor mir liegen haben möchte, bevor ich mich entscheide. Dies sicherte er mir auch zu.
Paar Tage später bekam ich dann einen nicht bestellten DSL-Router!?? Nach mehreren recht teuren Telefonaten hat sich rausgestellt, dass ein Tarifwechsel während dem Telefongespräch am 29.02.2008 durchgeführt worden ist.
Nach weiteren sehr vielen Telefonaten (Telefonkosten 115€!) und Briefbeschwerden ist freenet mir aus Kulanzgründen entgegen gekommen und hat meinen Vertrag zum 10.06.2008 vorzeitig beendet. Die letzten zwei Rechnungen(April+Mai 2008 ) habe ich nicht bezahlt da mir im Internet in etlichen Foren davon abgeraten wurde. Mittlerweile ist auch ein Schreiben vom KSP bei mir angekommen(+ 50€ Gebühren).
Nachdem ich im Internet sehr viele über die Abzocke von diesem Anbieter gelesen habe kommt mir das entgegenkommen aus Kulanzgründen jetzt ziemlich Spanisch vor und ich frage mich ob ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht/bestand? Ist es noch möglich dagegen etwas zu unternehmen? Bzw. wann verjährt so eine Frist? Soll ich dem KSP schreiben wiederrufen? Das größte Problem ist das ich nicht Rechtschutzvers. bin.
Fragen über Fragen… vielleicht hat jemand von euch wichtige Tipps wie ich gegen solche doch sehr offensichtliche Betrügereien vorgehen kann??? Freue mich über jede Antwort.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Zitat von Jan2208
Das sind aber dann absolute Sonderfälle. Beim 3. Mal hätte dir schon auffallen müssen das du so nicht weiter kommt, da hättest du dir die anderen 97 Anrufe sparen können...
Stimmt.
Waren wahrscheinlich 4 oder 5 - keine Ahnung mehr, ist schon so lange her.
99cent/min
Und das Problem war ja auch eigentlich eins von AVM - deshalb konnten die mir dann auch so schnell helfen - schließlich hatten die den Bock geschossen.
Ich sage nur Fritzbox Fon Ata mit dem Feld "stun server" in welches aber der Registrar eingetragen werden mußte.
Allerdings war Freenet mein Vertragspartner (und ist es derzeit auch noch) und deshalb auch der Ansprechpartner.
Und welche Probleme die wiederum mit einem Vertragspartner AVM hatten - hat mich nicht zu interessieren und ist mir auch egal.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Zitat von MariaR
Und das Problem war ja auch eigentlich eins von AVM - deshalb konnten die mir dann auch so schnell helfen - schließlich hatten die den Bock geschossen.
Ich sage nur Fritzbox Fon Ata mit dem Feld "stun server" in welches aber der Registrar eingetragen werden mußte.
Allerdings war Freenet mein Vertragspartner (und ist es derzeit auch noch) und deshalb auch der Ansprechpartner.
Und welche Probleme die wiederum mit einem Vertragspartner AVM hatten - hat mich nicht zu interessieren und ist mir auch egal.
Naja, das werden die sicher anders sehen. Wie alle Anbieter hört deren Verantwortung an der Telefondose auf.
Wenn du also Probleme mit dem Gerät hast sind das erst einmal deine Probleme... die man für 99 Cent/Minute gern mit dir lösen möchte... oder auch nicht.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Freenet hat mir diese Hardware verkauft.
Und zu diesem Zeitpunkt war ich in dieser Richtung (iPhon) noch etwas unbedarft - heute würde ich damit anders umgehen - und deshalb auch früher zum Ziel kommen.
Da ich sicherlich nicht der einzige Fall war - hätten die Mitarbeiter es ja mal schnallen können, daß die Fon Ata das Problem hatte - im Feld des "stun server" nicht denselbigen (der wurde nicht angenommen), sondern den Registrar einzugeben.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Freenet elitet ein defektes Gerät auch nur an AVM weiter, ausserdem ist es eigentlich immer eine gute Idee sich bei Geräteproblemen direkt an den Hersteller zu wenden, da dieser mit den Eigenheiten seiner Produkte und einer eventuellen Abhilfe besser vertraut ist.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Dazu muß man allerdings zuerst mal wenigstens vermuten, daß es ein Hardware-Defekt ist.
Und eigentlich ja wohl auch eher Software.
Diesen Gedanken hatte kein Mensch - noch nicht mal, als ich dann einfach AVM angeschrieben habe - um Hilfe zu erhalten, warum ich mich für Freenet iPhon NICHT REGISTRIEREN konnte.
Es hat ja alles gestimmt - im Feld des "stun server" wurde der stun server eingegeben - die Mitarbeiter haben mir nichts anderes sagen können.
AVM hat mir dann gesagt, daß ich freenet.de und nix mit stun da eingeben soll.
Die wußten das mittlerweile - weil sie ja den ganzen Mist erst verursacht hatten.
Ich hoffe, daß es jetzt verständlich rüberkam - und wie gesagt, es ist Schnee von gestern.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Zitat von MariaR
Freenet hat mir diese Hardware verkauft.
Und zu diesem Zeitpunkt war ich in dieser Richtung (iPhon) noch etwas unbedarft - heute würde ich damit anders umgehen - und deshalb auch früher zum Ziel kommen.
Leider ein weit verbreitetes Missverständnis.
Die Anbieter verkaufen dir Hardware nicht, sie stellen sie dir für den Vertragszeitraum zur Verfügung.
Du zahlst zwar einen Aufpreis, solltest du etwas besonderes wünschen, das ist aber kein kaufen im Sinne wie du es in einem Ladengeschäft machst. Denn die Geräte bleiben ja auch Eigentum des Anbieters.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Damit kann ich leider nicht konform gehen - denn
1. beinhaltete meine subventionierte Hardware lediglich die Fritzbox SL, welche ich schon 1 Jahr zuvor bekam - die Fon Ata habe ich mir im Freenet Shop gekauft. Und
2. hat der Provider gefälligst dafür zu sorgen, daß ich Dinge, für welche ich bezahle, auch nutzen kann - wenn ich fürs Scheitern der Funktion nicht selbst verantwortlich bin.
AW: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Sorry - dann habe ich mich wohl nicht klar ausgedrückt.
Hätte ich die Box in einem Laden gekauft - wäre ich wohl auch dorthin gegangen.
Ich habe sie aber im Shop auf der Freenet Webseite online gekauft - und zwar auch erst, als ich iPhon schon hatte und Freenet mir dazu nix lieferte.
Schließlich konnte ich damals nicht wissen (und war übrigens auch in keinem Bereich ersichtlich), daß ich keine Hardware für DSL-Telefonie erhalte - und die SL kann das schließlich nicht.
Wir können dieses Thema auch bis zur Unendlichkeit weiter führen.
Damit ist aber hier niemandem geholfen.
Freenet war für mich der Ansprechpartner, da Vertragspartner.
Und die hätten mir Hinweise zu weiterer Handlung oder eben zur Begebung der Problematik liefern müssen.
Auch wenn es ein Software Fehler von AVM war.
Der Mod (später im Forum) wußte ja auch von der Problematik, daß der Regstrar ins Feld des stun servers eingetragen werden mußte.
Sollten die Hotline Mitarbeiter dann ja auch mal irgendwann wissen.
Und damals war ich auf diesem Gebiet eben noch unbedarft - heute wüßte ich die weiteren Handlungen selbst.
Das kann man aber nicht beim Kunden voraussetzen.