Sonderkündigung eines ARCOR-Vertrages innerhalb der Mindestlaufzeit
Hallo,
ich habe einen All-Inklusive-Paket mit DSL-6000-Vertrag mit Arcor am 15.11.2006 abgeschlossen und der Anschalttermin war am 08.12.2006. Es klappte auch problemlos und ich bin dann ein Jahr später auf Internet-Flat-Paket mit 16000 umgestiegen, weil ich sowieso nicht viel telefoniere. Dafür wurde mein Vertrag um zwei weitere Jahren verlängert. Der Vertrag würde dann am 01.01.2009 enden und in der neusten AGB vom 01.02.2009 (!!) steht es nichts davon, dass man gegen "Abfindung" von 49,95 € bzw. 99,95 € aus dem Vertrag aussteigen kann, da ich gerne zu T-Home wechseln möchte. Aber in der ABG vom 28.07.2007 steht es davon, dass man vorzeitig den Vertrag beenden kann, natürlich gegen Entgelt. Meine Frage ist jetzt nun, muss man eigentlich dem AGB vom 01.02.2009 zustimmen oder geschieht es eher stillschweigend? Auf welchem AGB darf ich mich berufen, um aus dem bestehenden Vertrag vorzeitig aussteigen zu können? Auf AGB vom 28.07.2007 oder doch nicht? Wie kann ich vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, ohne dass man mir die Steine in den Weg gelegt wird oder muss ich leider den Vertrag bis zum 31.12.2009 absitzen?
AW: Sonderkündigung eines ARCOR-Vertrages innerhalb der Mindestlaufzeit
Es gelten immer die neuesten AGBs, die du ja anscheinend auch kennst und gelesen hast, Genauso steht drin, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht eine mindestzeit vor Ablauf gekündigt wird, auch das ist für dich bindend. Verträge gelten für BEIDE Seiten, nicht nur für das Unternehmen. Wenn dich Arcor gegen eine Gebühr rauslässt ist das Kulanz, sie sind zu nicht verpflichtet, ansonsten stitz du bis zum 31.12. den Vertrag ab.
AW: Sonderkündigung eines ARCOR-Vertrages innerhalb der Mindestlaufzeit
Danke für die schnelle Antwort, aber muss man dem neuen AGB nicht schriftlich zustimmen? Ich kenne es ja nicht anders, wenn ich einen neuen AGB zugeschickt bekomme, muss ich es zuerst zustimmen und dann kann ich weiter machen bzw. weiter benutzen. Ist es nicht so? Ein Beispiel: Die AGB bei WEB hat sich geändert und wenn ich meine Mails abrufen will, muss ich zuerst AGB zustimmen oder ich kann es auch ablehnen und dann kann ich meine Mails abrufen. Aber bei Arcor war dies nicht der Fall gewesen, wo ich eigentlich zustimmen müsste. Rein theoretisch könnte ich meine Zustimmung verweigern, wenn ich mit AGB nicht einverstanden wäre.
AW: Sonderkündigung eines ARCOR-Vertrages innerhalb der Mindestlaufzeit
Hallo Coolman
Hast du eine Mail- Adresse bei ARCOR angegeben?
Wenn ja, hast du da schonmal geschaut, ob dort eine Mail von ARCOR angekommen ist, die auf die neuen AGB verweist?