Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!
Hast Du einen nachprüfbaren Beleg für deine Aussage bzgl. der Kündigung.
Wenn Du das 14tägige Rücktrittsrecht meinst, das hat mit der Telekom nichts zu tun sondern ist Gesetz und
gilt für alle Haustür-, Online- und am Telefon abgeschlossene Verträge.
Bei mir waren schon Leute an der Tür (immer zwei) mit schwarzer Jacke mit "Telekom"-Schriftzug und angeklipstem Lichtbildausweis der Telekom.
Die Echtheit des Ausweises kann natürlich an der Haustür keiner wirklich prüfen.
Wenn es sich wirklich um eine Drückerkolonne/Fremdfirma gehandelt hat, ist es doch sehr verwunderlich, daß die Telekom dieses Auftreten nicht nachhaltig verbietet.