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Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

7Antworten
  1. #1
    Avatar von frank99
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    Standard Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    hallo,

    bin neu hier und hab gleich e frage.

    mitte april läuft mein vertrag aus (bis wann muss ich da eigentlich kündigen?)

    nun steht hier im forum, man soll den vertrag kündigen (auch wenn man eigentlcih weiter bei 1ud1 bleiben will) und dann mit den jungs verhandeln und hardwäre bzw. gutschrift rauszuhandeln.

    allerdings hab ich etwas angst, dass wenn ich jetzt küdige. das ich von der kündigung nicht mehr zurücktretten kann ud die mir vielleicht dann in 2 monaten einfach den "saft" abdrehen. ich meine handynummer und domain usw. verliere.

    oder kommt da IMMMER ein angebot von denen mich weiter behalten zu wollen?
    oder kann man die kündigung rückgängig/zurück ziehen und dann einfach weiter 1und1 beziehen?
    ich kann mir nämlich DSL ausfallzeiten und wechsel zu einem anderen anbieter nicht leisten. (falls man in einen anderen vertrag bei 1 und 1 wechselt, gibt es ja sicher oder hoffentlich keine ausfallzeiten oder?)


    danke für die hilfe!

  2. #2
    Avatar von chk
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    Standard AW: Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    Die Kündigung kannst du jederzeit stornieren. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du kündigen, das Freischaltformular anfordern aber zunächst zurückhalten und auf den Anruf des Rückgewinners warten.
    Bei einem Vertragswechsel gibt es normalerweise keine Ausfallzeiten, es sei denn, es läuft was böse schief.

  3. #3
    Avatar von stahli1981
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    Standard AW: Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    Das geht aber nur schriftlich...

    Zudem pass auf dass das nicht als erneuter vertrag gedeutet wird... jede änderung hat normalerweise eine verlängerung deiner vertragslaufzeit zur folge

  4. #4
    Avatar von frank99
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    Standard AW: Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    hallo,

    danke für die anworten.

    @ chk:
    was ist ein freischaltformular?
    kann man wirklich imer zurück ziehen? also auch noch ein tag vor dem dann eigentlihen vertragsende?


    @ stahli1981:
    was genau geht nur schriftlich?
    meine vertragslaufzeit läuft eh in 2 monaten ab. deswegen wäre wäre eine verlängerung ja nicht schlimm. deswegen denk ich ja gerade darüber nach....

  5. #5
    Avatar von chk
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    Standard AW: Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    was ist ein freischaltformular?
    Unter https://vertrag.1und1.de kannst du deinen Vertrag kündigen.
    Nachdem du deinen Kündigungswunsch abgeschickt hast, erhälst du eine Codenummer sowie eine Telefonnummer, die du anrufen und den Code durchgeben musst. Der Supportmitarbeiter schaltet daraufhin ein Kündigungsformular frei, welches du herunterlädst, ausdruckst und unterschrieben an 1und1 zurückschickst.
    Solange 1und1 dieses Formular nicht hat, passiert gar nichts mit der Kündigung, aber die Rückgewinnung wird schon aktiv, evtl. versucht sogar schon der Formularfreischalter dich zu überreden.

    so auch noch ein tag vor dem dann eigentlihen vertragsende?
    Na ja, bis zum letzten würde ich nicht warten, da gewisse Vorgänge wie Portfreigabe usw. evtl schon vorher in die Wege geleitet werden.

  6. #6
    Avatar von frank99
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    Standard AW: Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    okay denke mir nämlich auch, das ich wenn ich ein tag vorher die kündigung stoniere, dass dann schon alles in die wegeg geleitet ist und ich dann pltzlich kein DSL mehr habe

  7. #7
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    Hallo Frank
    Die Kündigung kann man bis 14 Tage vor Wirksamwerden widerrufen.

    Ich frage mich nur, ob du nicht schon zu spät für die Kündigung bist.
    Je nach Vertrag sind das 1 Monat oder 3 Monate.

  8. #8
    Avatar von frank99
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    Standard AW: Kann ich bedenkenlos einfach erst mal kündigen und dann wieder zurück ziehen?

    soweit ich richtig informiert bin. sind es bei mir 2 monate. (vertrag ist nu 22 monate alt). bei jüngeren verträgen, soll es 3 monate kündigungsfrist sein. oder lieg ich da falsch?

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