Ich möchte hiermit erstmal mein Problem schildern:
Ich habe einen FreenetKomplett-"Paket" bei freenet abgeschlossen. Dafür habe ich übers Internet die Bestellung "angestoßen".
In meinem Fall ist es wahrscheinlich etwas anders wie üblich: der DSL-Anschluß soll nicht in der Wohnung freigeschaltet werden in der ich wohne. Es handelt sich dabei um eine Ferienwohnung, die an andere Personen (Geschäftsleute, Monteure, etc.) vermietet wird. D.h. ich bin in dieser Wohnung (in der der DSL-Anschluß gewünscht wird) nie erreichbar (außer mal zum putzen).
Ich habe bis heute noch keine schriftliche Bestellbestätigung und noch keine Zugangsdaten erhalten. Allerdings habe ich die Hardware schon seit ca. 3 Wochen und am 10.2. habe ich die Mitteilung (über eMail) erhalten, dass der 12.02. der Schalttermin sein wird.
Heute habe ich bei freenet angerufen und nach meinen Zugangsdaten gefragt. Dort hat man mir mitgeteilt, dass die Zugangsdaten und die Bestellbestätigung an die Wohnung geschickt wurde, in der ich nicht erreichbar bin (und bei der auch kein Briefkasten vorhanden ist). Nachdem ich klären konnte, dass sie die Briefe an meine "richtige" Adresse schicken sollen, wollte der Freenet-Hotliner einen Termin mit dem Techniker ausmachen. Dieser wird zw. 8 - 14 Uhr auftauchen!!
Da ich aber nicht 6 Stunden auf der Straße warten möchte (in die Wohnung kann ich nicht 6 Stunden lang, da sie vermietet ist), und ich das eine absolute Zumutung finde (ich muss extra Urlaub nehmen und ich muß extra anreisen), möchte ich nun vom Vertrag zurücktreten.
Hier nun meine Frage: geht das noch? Kann ich noch Widerspruch einlegen? Wie gesagt, die Zugangsdaten und die Bestellbstätigung habe ich noch nicht erhalten.
Freenet meinte, dass das mein Problem sei. Sie hätten die Unterlagen geschickt, diese kamen aber wieder zurück.
Man hätte ja mal anrufen können oder eine eMail schicken. Aber das hält freenet nicht für nötig.
AW: Widerspruch! Ab wann ist Online-Vertrag gültig?
Ich bin kein Rechtsanwalt...meine Expertise stammt daher nur aus 2 Semestern Wirtschaftsrechtsvorlesung....aber ich hatte nen Fall der Lag ganz ähnlich.
Da ging es um Rechnungen eines Stromversorgers an einen Wohungsbesitzer (und vermieter) und Einspruchsfristen....
1. Der brief muss nicht bei dir Zuhause Ankommen!
-Er muss lediglich deinen Verfügungsbereich erreichen!
2.Wenn du eine Adresse Angibst dann darf dein Vertragspartner davon ausgehen das du da auch Postalisch zu erreichen bist, ansonsten bist du in einer Bringschuld ihm dies Kentlich zu machen!
3.Daraus Leitet sich dab das jeder Brief der an diese Adresse geschickt wird
am folgenden Werktag als zugegangen gilt, was uns wiederum dazu führt das du ab diesem Werktag 14 Tage zeit zum Widerspruch hast....
Generell ist bei solchen "Spezialfällen" eine Bestellung übers internet eine Eher schlechte Idee, lieber Telefon oder in irgend ner Filiale und mit nem Zeugen (ich schneide auch gespräche mit Hotlines immer mit, natürlich nachdem ich meinen Gesprächspartner darauf aufmerksam gemacht habe!)
WAS ich jetzt ehrlicherweise nicht einordnen kann ist die Tatsache das Freenet offensichtlich die briefe zurückbekommen hat, es könnte sein das die zweite Aussage dann nicht mehr gilt.
Ausserdem musst du bedenken:
Wenn du die Wohnung vermietest und nicht selber (bzw. Freunde oder Verwante) den Anschluss nutzen dann ist das GEWERBLICHE nutzung und da hast du Allgemein KEIN recht zum Rücktritt!
AW: Widerspruch! Ab wann ist Online-Vertrag gültig?
Hallo Nordicjan!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Das hört sich aber nicht gut an.
Ja, eigentlich kann man sagen, dass das eine gewerbliche Vermietung ist.
Das einzige was mir an der Sache wirklich stinkt ist, dass ich 6 Stunden auf den Techniker warten soll. Ich frage mich wer mir die Garantie gibt, dass der auch wirklich auftaucht?
Ich weis auch gar nicht wie das funktionieren soll. Der Techniker findet nicht mal eine Klingel an der er klingeln kann.
Vielleicht sollte ich nochmal bei freenet nachfragen. Das kann ja echt nicht sein.
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass bei einer gewerblichen "Sache" die Techniker sich anmelden müssen.
AW: Widerspruch! Ab wann ist Online-Vertrag gültig?
Hallo zusammen !
Falls jemand einen ähnlichen Fall hat (oder in Zukunft haben wird), hier der letzte Stand:
Mein Widerruf wurde von freenet angenommen. Somit bin ich aus diesem Vertrag draußen.
Wie ich jetzt allerdings an eine schnelle Inernet-Verbindung komme, ohne dass ich einen Techniker benötige, weis ich noch nicht.
AW: Widerspruch! Ab wann ist Online-Vertrag gültig?
Also die Telekom Techniker sind wenn du bei der Telekom bist recht locker!
Ich hatte den Fall das ich bei nem Kunden von mir nen Anschluss schalten lassen wollte und auch diese 8-12 Zeit bekommen hab.
Ich hab dann aber mit der Hotline ausgehandelt das der Techniker mich 20 Minuten vor seinem Eintreffen anruft....Hat er auch getan...weil ich etwas langsamer war hat er sogar 5 minute auf mich warten müssen weil ich dann doch etwas mehr fahrzeit gebraucht hab (hab ihm dann nen kaffe ausgegeben dafür )
Ergo bekommt man halt als T-Kom kunde durchaus guten Service....
Währ mein einziger vorschlag.
Ansonsten was ist denn mit dem Mieter?
Denn kann man für Sowas ja auch in Anspruch nehmen...