Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bei Umzug?!
Hi,
ich habe seit Sept 02 einen DSL 16.000 Komplett Anschluss bei 1&1.
Da ich schon jede Menge Ärger damit hatte, habe ich diesen nach ca 3-4 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (d.h. also zu Sept 09) gekündigt. So konnte ich mir sicher sein, dass ich nicht irgendwelche Fristen versäume und sich der Vertrag nochmal verlängert.
Nun steht voraussichtlich im Mai ein Umzug in eine neue Wohnung an, daher dachte ich, dass der bestehende Vertrag eben (von mir aus auch gegen Gebühr) umgezogen werden kann.
Laut 1&1 ServiceCenter verlängert sich aber bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit um weitere 24 Monate. Der alte vertrag wird wohl aufgehoben und gleichzeitig ein neuer abgeschlossen.
In deren AGBs findet sich auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bei Umzug keinerlei Hinweis.
Ich möchte natürlich nicht nochmal für 24 Monate einen 1&1 Anschluß an der Backe haben, daher meine Frage: was kann ich machen?
Ist diese Verlängerung der Vertragslaufzeit überhaupt zulässig?
Wäre es technisch möglich, dass ich einfach umziehe, in der neuen Wohnung einen DSL Anschluss bei einem anderen Anbieter schalte und den alten in der alten Wohung quasi unbenutzt auslaufen lasse? Oder hat dann der Nachmieter Probleme einen Anschluss zu schalten?
AW: Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bei Umzug?!
nein, das macht nicht jeder.
congsta lösst mit dir den vertrag auf (auch bei 24 monate laufzeit).
du musst allerdings 25% von der restlaufzeit bezahlen.
dafür kannst du aber raus, und hast keinerlei verpflichtung.
somit sind congstar die einzigen, die fair bei umzug sind.
AW: Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bei Umzug?!
Zitat von MariaR
Ich würde es dabei belassen - umziehen und einfach normal weiterzahlen, ohne etwas zu nutzen.
Ein Nachmieter kann sich einen Anschluß bestellen - und dürfte m. E. nicht blockiert sein.
Das wäre also möglich? Nicht das der Nachmieter dann kein DSL Anschluß nutzen kann, weil mein alter 1&1 Vertrag da noch irgendeinen Port blockiert.
Dann müsste ich zwar bis Sept weiterzahlen ohne Gegenleistung, hätte aber dann wenigstens endlich den 1&1 vertrag weg
AW: Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bei Umzug?!
@weiny
Grundsätzlich ist es so, daß das eigentlich jeder Anbieter so handhabt.
Ob es eine Art Entschädigungs-Möglichkeit gibt, steht auf einem anderen Blatt.
Und ob 1&1 das macht, kann ich nicht sagen.
Bei Freenet sind es 50% der Restlaufzeit, wenn ein neuer Vertrag an einem neuen Ort verweigert wird.
Ich würde dafür keinen Finger mehr krumm machen wer weiß, was denen noch so einfällt - und den Vertrag, ohne Info an 1&1 einfach weiterlaufen lassen.
Bei den paar Monaten - bis die das gerafft haben, haben sie die NORMALEN Summen eh schon abgebucht.
AW: Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bei Umzug?!
Zitat von MariaR
Und wenn die den Port blockieren, hat es m.E. keinen Einfluß darauf, daß der Nachmieter deshalb keinen Port bekommen kann.
Wenn ich mich irren sollte - bitte ich die Experten, mir dazu eine Info zu geben. Danke.
Prinzipiell gebe ich dir recht. In wenigen Fällen kommt es zu Problemen, wenn ins Haus nicht ausreichend Leitungen führen um mehr als die vorgesehenen Mietwohnung zu schalten.
Muss nicht, kann aber. Wäre ja dann aber das Poblem des Nachmieters (oder der Vormieter der neuen Wohnung hält es genauso). Dann würde das ganze Programm aufgefahren werden: Bedarfsanzeige, Tiefbauarbeiten etc. Dauert im idealfall nur 8 Wochen.
Im schlimmsten Fall bekommt man eine Absage, dass kein Anschluss schaltbar ist.