Gutschriften und Einwendungen

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  1. #1
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    Standard Gutschriften und Einwendungen

    Hi,

    ich hätt da mal ne wichtige Frage und hoff, hier kann mir jemand nen Rat geben.
    Wir hatten mit besagtem Anbieter schon viel Ärger... da gings um Techniker, die nicht gekommen sind (ja ich weiß, eigentlich telekom/netzbetreiber-sache) und der Hotline-Fritzen, die das ganze nich so ganz durschaut ahben... wir wurden monatelang ständig hin-und hergeschupst, vom einen Technikertermin zur Entstörung der Leitung (die wegen dem Nicht-Erscheinen des Technikers natürlich nicht geschaltet war) zum nächsten Technikertermin... dann wieder Entstörung und so weiter und so fort, ging vier monate lang die ganze geschichte
    Mittlerweile haben wir tatsächlich Internet, weil sich mal ein Techniker hierherbequemt hat.

    Soviel zur Vorgeschichte, jetzt mein eigentliches Problem. Während dieser ersten Monate haben wir natürlich trotzdem immer schön das Geld abgebucht bekommen (weil wir ja scheinbar freigeschaltet gewesen sein sollten).
    Wir haben fristgerecht Einwendungen geschrieben. In der antwort hieß es dann, man solle sich melden, wenn das mit dem Internet mal klappt und dann werde die Gutschrift angerechnet.
    Wie gesagt, Internet klappt, ich habe mich wegen der Rechnungen rückgemeldet.
    Jetzt erhalte ich einen Brief, in dem mir rund 15 € Gutschrift zugesichert werden. Das ist zu wenig!
    es müssten rund drei Monate gutgeschrieben werden, was dann in etwa 75 € entsprechen sollte. Die Einwendungen haben sich auch genau auf diese Beträge bezogen.

    Wie ist das nun mit den Einwendungen und den Gutschriften. Wie sieht diese Geschichte rein rechtlich aus? Muss freenet für den ungeschalteten Zeitraum komplett aufkommen oder ist das mit der Gutschfrift eine freiwillige Sache?

    Ich hoffe mir kann da jemand ein paar Infos dazu geben
    mfg
    Scox

  2. #2
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Gutschriften und Einwendungen

    Zitat Zitat von Xadriel
    Wie ist das nun mit den Einwendungen und den Gutschriften. Wie sieht diese Geschichte rein rechtlich aus? Muss freenet für den ungeschalteten Zeitraum komplett aufkommen oder ist das mit der Gutschfrift eine freiwillige Sache?
    Nein, freiwillig ist das nicht. Es kommt drauf an wie gut die ganze Sache dokumentiert ist und wie fit der Sachbearbeiter ist.

    Problematisch ist die Frage der Nutzung. Konntest du auch nur einmal irgendwann zwischen der angeblichen Schaltung und der echten Schaltung online gehen, liegt eine Nutzung vor. Bei freenet bekommst du nur für die Zeiten eine Gutschrift, für die auch eine Störung gemeldet wurde.

    Ich würde einfach noch einmal freundlich reklamieren. Darauf hinweisen dass du bist zum TT.MM.YY nicht nutzen konntest da erst dann geschaltet wurdest und du daher davon ausgehst, nichts für diesen Zeitraum zahlen zu müssen.

  3. #3
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    Standard AW: Gutschriften und Einwendungen

    nein nein, zwischendrin war das Internet nie benutzbar, das sollte nicht das Problem sein. Und dokumentiert ist es (bei freenet) auch, durch das, dass die ganze sache aber schon sone lange vorgeschichte hat ist das sicher ne mehrseitige geschichte, bei der der sachbearbeiter vermutlich nicht genau hingesehn hat.
    na jedenfalls hätte ich gern ne rechtliche grundlage für die sache, die ich dann in die Antwort packen würde, dass die mich nachher nicht wieder mit irgendwas andrem abspeisen, nach mehrmonatigem streit bin ichs allmählich leid mich weiter übers nächste ärgernis zu streiten.

  4. #4
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    Standard AW: Gutschriften und Einwendungen

    Zitat Zitat von Xadriel
    na jedenfalls hätte ich gern ne rechtliche grundlage für die sache, die ich dann in die Antwort packen würde, dass die mich nachher nicht wieder mit irgendwas andrem abspeisen, nach mehrmonatigem streit bin ichs allmählich leid mich weiter übers nächste ärgernis zu streiten.
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