Letzte Woche hat meine Freundin, die ein Komplettpaket Telefonflat + Internet vor ca. 1 Jahr und 8 Monaten bei der T-Com abgeschlossen hat, plötzlich eine Auftragsbestätigung für das jetzt aktuelle Tarifpaket bekommen, ohne in irgend einer Weise mit der Telekom Kontakt zu haben, keinen Anruf, nichts. Umstellung des Tarifs soll bereits heute sein. Zwar wäre das Ganze jetzt 5 Euro günstiger, aber eine neue Vetragslaufzeit von 24 Monaten wäre fällig, die aber wegen baldigem Wohnungswechsel sinnlos wäre. Ein Anruf bei der Hotline erbrachte nur einen Hinweis auf einen schriftlichen Widerspruch, "telefonisch sei gar nichts möglich" . Daraufhin habe ich dann mal mein Glück versucht, na ja, ein (kostenloses) Fax sollte jetzt reichen. Hoffentlich klappt das auch.
Sowas hätte ich von den anderen Providern vielleicht erwartet, aber doch nicht von der Telekom? Wer hat schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Hatte gestern im Fernsehen übrigens eine tolle Reaktion eines Kunden auf einen ähnlichen Fall wie unseren gesehen:
Der hat, nachdem sein Provider auf seinen Widerspruch für eine nicht bestellte Vertragsänderung monatelang nicht reagierte, einfach seinem Provider eine Auftragsbestätigung zum Kauf seines Schuppens, 6 Autoreifen und eine monatlichen Betrag zur Hausmeistertätigkeit für den Schuppen geschickt, ebenfalls mit einer Widerrufsfrist von 5 Tagen. Der Provider hat natürlich nicht widersprochen und so hat der Kunde dann regelmäßig Zahlungsaufforderungen und Mahnungen an seinen Provider verschickt. Jetzt plötzlich hat der Provider dann zur Zufriedenheit des Kunden den Auftrag zurückgenommen.
Ganz schön abgefahren oder ? Sind solche Mittel inzwischen notwendig?
Wenn du die 14 Tage Widerrufsrecht hast, dann sollte es ja kein Problem sein, egal ob der Vertrag ohne deines Wissens abgeschlossen wurde.
Zur Sicherheit würde ich dir raten die Stornierung noch per Einschreiben zu verschicken, damit du später nachweisen kannst (wenn nötig) dass du rechtzeitig vom Vertrag zurückgetreten bist.
Ich hatte ein ähnliches Problem. Mir wurde ein guter Tarif angeboten aber angekommen ist ein ganz anderer. Mehrere Telefonate waren nötig. Eine Bestätigung der Stornierung habe ich bis heute nicht bekomme n( 3 mal wurde mir versichert dass sie unterwegs ist , schot seit 4 Monaten)
Wiederrufe einfach schriftlich per Einschreiben und die Sache ist Erledigt.
Das bist du bestimmt mal angerufen worden. Der Telefondrücker hat dein Nein wohl als Ja verstanden. Solche Anrufe kommen nicht von der Telekom selbst. Sind irgendwelche Telefondrücker!
Danke, aber das ist ja genau die Sache:
Es hat definitiv niemand angerufen, auch kein Drücker - warum soll man dann das Porto eines Einschreibens mit Rückschein bezahlen um etwas zu widerufen was man nie bestellt hat ? Ist das jetzt eine Quersubvention der Telekom an die Post ???
Für mich das Fazit: Die Telekom hat sich endgültig dem Niveau der anderen angepasst und nicht wie erhofft, die anderen dem ehemals seriösen Niveau der Telekom.
Warte jetzt mal auf die Reaktion.
warum soll man dann das Porto eines Einschreibens mit Rückschein bezahlen um etwas zu widerufen was man nie bestellt hat ? Ist das jetzt eine Quersubvention der Telekom an die Post ???
Ganz Einfach! Wenn du nicht Wiederrufst, ist der Vertrag gültig! Das du selbst nicht angerufen hast, kannst du nicht beweisen. Läßt du die Wiederrufsfrist stillschweigend verstreichen, erklärst du dich automatisch einverstanden...
Na also, es geht doch und dann auch noch fix.
Mein Fax hat anscheinend ausgereicht. Meine Freundin hat heute ein Schreiben erhalten, in dem sich die Telekom bei Ihr entschuldigt!! "Die Aktion sei ein Versehen gewesen" Der alte Vetrag ist weiter gültig.
Sicher, Brief per Einschreiben ist die rechtlich sauberste Methode, aber ein Fax bietet ja auch ein Sendeprotokoll, wenn der Status ok ist, sollte das reichen. Bei allen Aktionen, bei denen man Kunde werden will oder kein Kunde mehr sein will (Kündigung) ist klar ein Einschreiben richtig.
fribous hat recht. Wenn du nichts tust dann gilt das Schweigen als Zustimmung zum Vertrag.
Willst du das nicht bestellte Paket nicht, dann musst du ein Schreiben an die Telekom senden.
Ist zwar aergerlich aber leider nicht anders machbar.
auch wenn es besser ist, direkt zu widerrufen: schweigen gilt NICHT als zustimmung, ganz im gegenteil. sowohl im kaufmännischen, als auch im privaten bereich gilt schweigen als ablehnung.
Wo hast du denn das her??? Dann sind 99 % der Verträge die im CallCenter Markt erstellt wurden nicht zustandegekommen.
Denn kein Kunde schreibt eine Antwort auf eine Auftragsbestätigung die er erhalten hat an die Firma zurück und bestätigt diese wenn keine Fehler in dieser enthalten sind.
Raaskiel, deine Aussage kann ich so nicht stehen lassen, du führst damit einige ganz gewaltig aufs Glatteis:
Siehe hier: Wenn du beispielsweise eine Auftragsbestätigung erhältst und dieser nicht wiedersprichst, am Ende noch Hardware annimmst und sie in Betrieb nimmst, ist das eindeutig eine stillschweigende Willenserklärung deinerseits. Auch schon allein das nicht Widersprechen hat in der Vergangenheit schon manchen juristisch gesehen den Kopf gekostet!
im Kaufmännischen Bereich sind die Voraussetzungen für stillschweigende Willenserklärungen sogar noch enger.
Okay, vielleicht könnte ein Anwalt (einer Privatperson ist es es so gut wie unmöglich, soweit zu kommen, leider) letztendlich die Nichtigkeit des Vertrages nachweisen, aber diesen endlosen Kampf sollte man sich besser ersparen und schlicht und einfach widerrufen, und zwar rechtssicher.
@wagnerd:
der artikel , auf den du verlinkst, beschreibt die abgabe einer willenserklärung zb. in einer bäckerei, in dem ich auch ein brötchen zeige.
schau mal unter folgendem link: Schweigen ? Wikipedia
in diesem fall wurde unaufgefordert ein auftrag gebucht; schweigen würde hier keine willenserklärung darstellen. zumindest theoretisch, denn das ist wie so viele sachen auslegungssache. im übrigen habe ich aber auch geschrieben, dass es besser ist, zu kündigen
@sonicwave:
lt. fernabsatzgesetzt ist eine willenserklärung auch am telefon möglich und wenn ein kunde etwas im call-center bestellt, hat er seine erklärung ja schon abgegeben. dementsprechend ist dann auch ein vertrag zustande gekommen.
@sonicwave:
lt. fernabsatzgesetzt ist eine willenserklärung auch am telefon möglich und wenn ein kunde etwas im call-center bestellt, hat er seine erklärung ja schon abgegeben. dementsprechend ist dann auch ein vertrag zustande gekommen.
Kannst du das beweisen?? Ich habe aufgehört die Fälle zu zählen die ich storniert habe, bei denen der Kunde keinen Auftrag erteilt hat, aber trotzdem eine Bestätigung erhalten hat. Und wer kann nun nachweisen dass der Auftrag mündlich erteilt wurde.
Hin oder her wie nun das Schweigen vom Rechtssystem interpretiert wird, ist Schweigen die schlechteste aller Lösungen.
Wer sich rechtzeitig meldet - somit sein Schweigen bricht - hat die besten chancen ohne Rechtsbeistand, Mahnbescheiden, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsverhandlungen aus der Sache herauszukommen.
Eigentlich ist jede weitere Diskussion sinnloas, da unser Threadersteller die richtige Wahl getroffen hat - nicht zu schweigen, sondern aktiv zu werden.
Meinen Glückwunsch zu dieser Entscheidung. Wer jedoch lieber schweigt, dem wünsche ich einen starken Charakter und viel viel Energie.
Daher betrachte ich persönlich diesen Thread als erledigt.
ich bin angehender Wirtschaftsjurist und befasse mich eingehend mit dem Vertragsrecht. Es ist nur hier im Forum verständlicher, nicht mit Kommentarauszügen wie aus dem "Palandt" etc. um sich zu werfen, das würde keiner verstehen.
Es ist nun mal in der aktuellen Rechtsprechung so, daß sehr schnell das sog. konkludente Handeln unterstellt wird. Insofern fand ich Deinen Beitrag einfach gefährlich, weil er, wörtlich genommen, tatsächlich einige aufs Glatteis führen könnte. Und was wäre der nächste Schritt, wenn einer Auftragsbestätigung nicht widersprochen wird? Die Zusendung der Hardware. Und spätestens, wenn die angenommen wird, ist das konkludente Handeln perfekt.
sollte kein persönlicher Angriff sein, nur ein ganz großes !ACHTUNG!