Im Mai 2008 stand für mich fest das ich ins Ausland ziehen werde. Ich wusste noch nicht das in diesem Fall ein gesonderter Kündigungsgrund vorliegt, lies mich telefonisch von einem Servicemitarbeiter beraten der mir dann folgendes empfahl: da mein Vertrag noch bis Ende 2009 läuft soll ich den Anschluss sperren lassen, da mein Nachmieter mein Telefonanschluss nutzen kann, da ich ja meine neue Umzugsadresse im Ausland habe, kann die Leitung nicht auf mein neues Wohnziel geschalten werden. Für die restliche Vertragszeit müsse ich aber trotzdem voll zahlen.
Und so verblieb ich dann bis zu meinem Umzug. Da die Sperrung nicht erfolgte, schrieb ich die Telekom mehrere male an. Immer von meinem Elternhaus (in Deutschland), und gab als Absender der Einfachheit halber diese Adresse an. Als ich nun im Dezember 2008 aus einem Forum erfuhr das im Falle von Umzug ins Ausland der Vertrag erschlischt, machte ich sofort von diesem Recht gebrauch, schickte eine schriftliche Kündigung und entzog die Einzugsvollmacht. Auf das Schreiben wurde nie geantwortet. Seitdem bekomme ich jeden Monat fleissig Rechnungen in mein Elternhaus geschickt.
Bin ich nun im Unrecht? Selbstverständlich kann ich nachweissen das ich in meiner neuen Heimat lebe und auch dort beim Einwohnermeldeamt registriert bin, aber ich denke das die Telekom jetzt am Zug wäre einen Nachweis zu fordern, oder nicht?
Muss ich nun reagieren, oder kann ich mir die Rechnungen weiter zuschicken lassen und ignorieren?
AW: Tekekom ignoriert Kündigung bei Umzug ins Ausland
Warum muss die Telekom die Unterlagen anfordern?????
DU willst aus dem Vertrag raus, da versteht es sich von selbst, dass du diese Unterlagen an Telekom sendest..... Natürlich ohne Aufforderung. Sonst kann Telekom ja nicht nachvollziehen ob du tatsächlich ins Ausland verzogen bist.
AW: Tekekom ignoriert Kündigung bei Umzug ins Ausland
also erst einmal bist du da wenn dann nicht richtig beraten worden.
bei umzug ins ausland kannst du vorzeitig kündigen, allerdings gegen eine ablösesumme die sich aus der hälfte der restlich ausstehenden grundgebühren bis zum ende deiner jeweiligen mindestvertragslaufzeit zusammensetzt. wenn du der ablösezahlung nicht zustimmen solltest, aus welchen gründen auch immer, so wird eben ordenlich zum ende der Mvlz gekündigt und die grundgebühr weiter berechnet.
außerdem werden wenn die kündigung vorliegt und etwaige unterlagen die für die kündigung benötigt werden in der regel meist schriftlich angefordert, der einzige grund weshalb noch nicht reagiert wurde kann ich mir nur denken, dass die schrifltiche kündigung auf dem zustellungsweg verloren ging und deshalb nicht bei der telekom bearbeitet werden kann, da würde ich dir mal raten unter der 0800 33 01000 anzurufen und nachzufragen ob diese denn vorliegt...
mit dem irgnorieren von rechnungen wäre ich vorsichtig, denn es bleibt dann ein offener noch vom kunden zu zahlender betrag und der anschluss wird dann zwar irgendwann fristlos gekündigt, allerdings kommen dann noch kosten in form von mahnkosten und kosten für die beauftragung eines inkassounternehmens hinzu, also ohne den teufel an die wand malen zu wollen, aber halte besser noch einmal telefonisch rücksprache...
dann noch zu den benötigten unterlagen: eine abmeldebescheinigung oder eine anmeldebescheinigung in dem land in dem du nun wohnhaft bist müssen mit eingereicht werden, bei soldaten geht auch ein marschbefehl...bist du aber beruflich übergesiedelt und es besteht in dem jeweiligen land keine anmeldepflicht, so ist es besser eine bescheinigung des neuen arbeitgebers über deine neue beschäfitigung und zusätzlich dazu noch eine abmeldebescheinigung, aus der hervorgeht dass du dich nicht mehr in deutschland aufhälst, einzureichen...hoffe ich konnte dir etwas helfen...