(Wahrscheinlich nerve ich schon langsam, aber es will bei mir einfach nichts klappen...)
ich habe bei der Telekom am 17.03.09 ein Entertain-Paket bestellt und am 19.3.09 eine Auftragsbestätigung zunächst für den Telefonanschluss bekommen, wonach der Anschluss am 25.03.09 bereitgestellt werden sollte.
Da ich eine schnellstmögliche Bereitsellung der Dienstleistung zustimmte, erlischt prinzipiell mein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Leider ist der Anschluss aber nicht funktionstüchtig. Ich habe die Störung etliche Male erfolglos gemeldet. Jedes Mal hieß es, man würde einen Techniker zu mir schicken. Es meldete sich aber niemals jemand wegen Terminvereinbarung. Ein zugesagter Termin am 30.3.09 wurde von der Telekom nicht eingehalten.
Schlussendlich bekam ich gestern in einer speziellen Berliner Störungszentrale heraus, dass an meinem Standort eine "Umschaltung" läuft, wodurch viele Störungen entstanden sind und weshalb auch in der nächsten Zeit kein Techniker-Termin für mich frei sei ("Baustopp" nennen die das). Man wisse auch nicht, wann man sich um mich kümmern könne, vielleich in 2 Wochen, vielleicht auch später - ich hätte sozusagen die A...karte gezogen (die Formulierung war so ähnlich). Das alles weiß aber die "normale" Hotline leider nicht, somit hatte ich gestern einen DSL-Splitter in der Post und die Bestätigung, dass ab dem 2.4. auch DSL freigeschlatet werden solle.
Daraufhin habe ich nun am 31.3.09 (12 Tage nach Fristbeginn) Widerruf geltend gemacht, um nicht ewig im Regen zu stehen. Eine Reaktion bleibt bislang aus.
Weiß jemand, ob ich aufgrund der kurz- bis mittelfristig nicht vefügbaren Leistung ein Widerrufsrecht habe bzw. wie ich aus dem Vertrag wieder herauskommen kann? Ich könnte nämlich als Not-Alternative beim Kabelanbieter einen Anschluss beauftragen.
setze der Telekom schriftlich per Einschreiben eine Frist von mind. 14 Werktagen und kündige an, den Vertrag ansonsten vorzeitig gem. AGB zu beenden da die vertraglichen Leistungen seitens der Telekom nicht erbracht wurden.
Nach Ablauf der Frist kündigst du den Vertrag dann mit Bezug auf die AGB.
Bestelle aber nirgendwo neu bevor dir die Kündigung schriftlich bestätigt wurde.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die Telekom nicht in der Lage ist die vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen... ist der Vertrag dann nicht so oder so hinfällig? Oder anders gesagt, kann man dann nicht eh fristlos kündigen?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die Telekom nicht in der Lage ist die vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen... ist der Vertrag dann nicht so oder so hinfällig? Oder anders gesagt, kann man dann nicht eh fristlos kündigen?
nein, er hat doch gar keine grundlage, aufgrund derer er den vertrag wegen zu geringer geschwindigkeit kündigen könnte
der anschluss ist ja noch nicht geschaltet... deshalb muss er der terrorkom eine frist setzen und kann erst danach fristlos kündigen.