Wieder Ärger mit Freenet

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  1. #1
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    Böse Wieder Ärger mit Freenet

    Mal wieder gibt es einen mehr als unzufriedenen (leider noch) Freenet-Kunden ... mich.
    Freenet akzeptiert meine fristgerechte Kündigung nicht.

    Zum Vorfall:
    Ich habe zum 04.02.07 einen Vertrag über einen DSL-Anschluss, mit Laufzeit von 24 Monaten, mit Lycos geschlossen.

    Am 26.02.07 änderte Lycos die AGBs. Diese Änderung beinhaltet ebenfalls eine korrigierte Kündigungsfrist von nunmehr 4 Wochen. Da ich dieser AGB-Änderung niemals widersprochen habe, gilt diese für mich.

    Im Laufe des Jahres 2007 wurde Lycos von Freenet übernommen.
    Ich bekomme seitdem monatlich eine Rechnung von Freenet. In dieser Rechnung ist ist stets der Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, auf die Lycos-Homepage und deren zugehörige AGBs verweist.
    Wähle ich den Link an, komme ich über die Homepage von Lycos auf die AGBs. In den AGBs steht geschrieben, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt.

    Ich habe am 02.01.09 meine Kündigung zum 15.04.09 per Fax bei Freenet eingereicht und bekam eine Bestätigung von Freenet. Darin ist in der letzten Zeile erwähnt, dass "... die Abschlussrechnung für den Zeitraum bis zum 01.03.2010 noch erstellt wird ...".

    Schon diese "Bestätigung" ist eine Frechheit. Es besteht aus einer Seite mit Bitten, doch bei Freent zu bleiben, man hätte doch sooo tolle Tarife.
    In der allerletzten Zeile steht ganz klein geschrieben, dass die Kündigung erst zum 01.03.2010 (!!!) greift.

    Da aus diesem Schreiben nicht konkret hervorgeht, dass meine Kündigung zum 15.04.09 nicht akzeptiert wird, fragte ich am 13.01.09 erneut bei Freenet nach und bekam folgende Antwort:

    "Eine erneute Prüfung Ihrer Kündigung hat ergeben, dass der Ihnen mitgeteilte
    Kündigungstermin mit Datum vom 01.03.2010 korrekt angegeben ist.
    Die Mindestvertragslaufzeit Ihres DSL-Vertrages beträgt 24 Monate. Bitte beachten
    Sie, dass Ihr Vertrag am 04.02.2007 begann. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
    Der Vertrag verlängerte sich um ein weiteres Jahr, weil Ihr Kündigungsschreiben nicht
    vor dem 04.11.2008 bei uns eingegangen ist.
    Da unsere Verträge nur zum Ende eines Abrechnungszeitraumes gekündigt werden
    können, ist der früheste Kündigungstermin der 01.03.2010."

    Erneut wies ich am 15.01.09 darauf hin, dass laut meines Vertrages eine Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt und bekam exakt die selbe Email wie oben.
    Darauf hin kündigte ich per Fax die Einzugsermächtigung, worauf - natürlich - keine Reaktion erfolgte.

    Ich setzte im März 2009 ein neues Schreiben auf, welches ich nun per Einschreiben sendete, und prompt eine Antwort erhielt, welche zwischen den Zeilen deutlich formulierte, dass ich endlich Ruhe geben und zahlen solle. Der Port würde nie freigegeben werden, und ich solle doch ruhig den Weg über einen Anwalt einschlagen.

    Dumm nur, dass in München kein Anwalt mehr Freenet-Fälle vertreten mag, weil diese meist immer im Sande verlaufen und den Anwälten kein Geld einbringt. Die Anwälte würden nur tätig werden, wenn ich als Mandant "Sonderzahlungen", die über die üblichen Honorare hinausgehen, zahlen würde. Aber einen über eine Rechtsschutzversicherung versicherten Mandanten, nehmen die Anwälte meist nicht an.
    Diese Information habe ich von einem bekannten Anwalt, der schon lang in diesem Geschäft ist.

    Wenigstens hat der Entzug der Einzugsermächtigung geklappt.

    Ich zahle nun noch meine Rechnungen bis zum 14.04.09, da mein Telefonanschluss zu diesem Datum gekündigt ist und diese Leitung gar nicht mehr existieren wird.

    Meine Vermutungen:
    - Freenet wird weiterhin Rechungs-Emails versenden
    - Freenet wird Mahnungen schicken
    - Freenet wird Inkassounternehmen beauftragen

    Liebe Forenmitglieder,

    habt ihr Erfahrung in solchen Sachen, evtl. auch mit anderen Anbietern, die mit denselben Methoden arbeiten?

    Was würdet ihr mir in dem konkreten Fall raten? Was kann ich tun?

    Lieben Dank für eure Antworten.

    Viele Grüsse-
    Spleenie

    PS: Sollte es schon Beiträge geben, die meine Fragen beantworten, bitte ich zu entschuldigen,. dass ich diese evtl. überlesen habe.



  2. #2
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    Standard AW: Wieder Ärger mit Freenet

    Fraglich ist hier meines Erachtens letztendlich, welche AGBs greifen. Greifen die AGBs von Lycos, bist du raus. Greifen die von Freenet, hast du den Vertrag noch bis 2010. Habe ich das richtig verstanden? Auf der FREENET-Rechnung war ein Link auf die LYCOS-AGBs?

    Die Frage ist, ob du dann eigentlich noch einen LYCOS-Vertrag haben kannst und entsprechend diese AGB gelten können, wenn diese Sparte von Freenet geschluckt wurde!? Was hast du letztendlich für einen Vertrag? Freenet oder Lycos? Wenn es ein Freenet-Vertrag ist, glaube ich nicht, daß die Sonder-AGBs aus LYCOS-Zeiten noch Bestand haben. Wenn es ein Lycos-Vertrag ist oder kein "normaler" Freenet-Vertrag, dann schaut es unter Umständen schon wieder anders aus.

    Was ich für ungeschickt halte, ist der Entzug der Einzugsermächtigung und die Kündigung des Telefonanschlusses. Hier werden sicherlich Inkassoschreiben folgen und es kommt u.U. zum gerichtlichen Mahnverfahren, ggf. SchuFa-Eintrag etc.

    Um das jetzt abzuwenden, wirst du um einen Anwalt oder evtl. auch eine Verbraucherberatung nicht herumkommen. Schade finde ich, daß Dein Bekannter Anwalt sich nicht wenigstens zu einer Aussage bezüglich der Gültigkeit der verschiedenen AGBs hinreissen lässt. Dann hättest du wenigestens einen Ansatzpunkt.

  3. #3
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    Standard AW: Wieder Ärger mit Freenet

    Das stimmt, das ist die entscheidende Frage.

    Der Anwalt meinte, wenn auf den gelieferten Rechnungen stets auf die Lycos AGBs verwiesen wurde, ist das arglistige Täuschung, wenn dann Freenet-AGBs gelten würden.

    Er hat meine Unterlagen durchgesehen und meinte, ich wäre im Recht, kann jedoch keine verbindliche Aussage treffen, da er sich dazu aufwändiger mit dem Fall beschäftigen müsste, was dann auch wieder Anwaltshonorar plus Sonderzuschlag kosten würde.

    Du hast Recht, ich werde mich auf jeden Fall an die Verbraucherzentrale wenden mit meinem Fall.

    Die Einzugsermächtigung habe ich deshalb entzogen, da sonst weiter von Freenet abgebucht werden würde und jede Rückbuchung mich Geld kostet.

    Der Telefonanschluss musste - unabhängig von Freenet - gekündigt werden, da mein Partner bei mir einzieht und wir seinen Anschluss nutzen werden. Da dieser Anschluss gleichzeitig auch ein DSL-Vertrag ist, habe ich meinen Freenet-Vertrag gekündigt.

    Viele Grüsse
    Spleenie

  4. #4
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    Standard AW: Wieder Ärger mit Freenet

    Das stimmt, das ist die entscheidende Frage.

    Der Anwalt meinte, wenn auf den gelieferten Rechnungen stets auf die Lycos AGBs verwiesen wurde, ist das arglistige Täuschung, wenn dann Freenet-AGBs gelten würden.

    Er hat meine Unterlagen durchgesehen und meinte, ich wäre im Recht, kann jedoch keine verbindliche Aussage treffen, da er sich dazu aufwändiger mit dem Fall beschäftigen müsste, was dann auch wieder Anwaltshonorar plus Sonderzuschlag kosten würde.

    Du hast Recht, ich werde mich auf jeden Fall an die Verbraucherzentrale wenden mit meinem Fall.

    Die Einzugsermächtigung habe ich deshalb entzogen, da sonst weiter von Freenet abgebucht werden würde und jede Rückbuchung mich Geld kostet.

    Der Telefonanschluss musste - unabhängig von Freenet - gekündigt werden, da mein Partner bei mir einzieht und wir seinen Anschluss nutzen werden. Da dieser Anschluss gleichzeitig auch ein DSL-Vertrag ist, habe ich meinen Freenet-Vertrag gekündigt.

    Viele Grüsse
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  5. #5
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    Standard AW: Wieder Ärger mit Freenet

    Ich weiß ja nicht, wie und wo du rechtsschutzversichert bist, aber ich habe schon mehrfach mehrere Anwälte konsultiert, bis es tatsächlich zum Mandat kam. Immerhin sollte man das Gefühl haben, von jemandem vertreten zu werden, der auch hinter dem Mandat steht. Mir persönlich ist das wichtig.

    Ich finde allerdings die Idee mit dem Verbraucherschutz noch besser, weil deine Situation dann ja auf viele ehemalige LYCOS-Kunden zutreffen dürfte...

    Zur Kündigung des Anschlusses: Du hast zwar den Telefonanschluß gekündigt, aber (zumindest derzeit nicht rechtskräftig) den DSL-Vertrag. Und für den hat Freenet sich bei der Telekom den Port gemietet. Wenn Freenet sich quer stellt, geben die einfach den Port nicht her und du schaust bis 3/2010 in die Röhre und ihr bekommt gar keinen Anschluß geschaltet, weil der Port noch durch Freenet belegt ist. Und das ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache.

    Erst einmal mußt du anscheinend eine Grundsatzentscheidung treffen: Willst du das Ganze schon aus Prinzip mit allen Konsequenzen durchfechten und im Zweifelsfall mit einem gut bezahlen Anwalt vor Gericht ziehen? Wenn ja, dann wünsche ich Dir langen Atem und eine gute Rechtsschutzversicherung, die da mitspielt. Und natürlich einen dicken Geldbeutel.

    Wenn Nein, würde ich folgende Verfahrensweisen in Betracht ziehen:

    Bei welchem Anbieter hat dein Partner seinen Vertrag? Wenn es auch Freenet sein sollte, gibt es vielleicht eine interne Lösung - Anspruch hast du freilich nicht darauf.

    Welcher Vertrag ist günstiger für Euch? Wie lange sind die jeweiligen Restlaufzeiten? Oder auch: Bei welchem Anbieter willst du bleiben (man beachte meine Signatur... )

    Ich weiß nicht, wie hoch die Kosten für eine derartige Begleitung bei einer Verbraucherschutzzentrale sind und wie hoch sie mit Sonderhonorar bei einem Anwalt wären. Mach dich da mal kundig und vergleiche das mit den Kosten für einen der beiden (am besten den günstigeren) Verträge. Oft lassen sich die Unternehmen auch auf einen Vergleich ein (z.B. die Hälfte der GGs für die restliche Laufzeit), der dich dann letztendlich wesentlich günstiger kommen könnte als das Ganze durchzufechten. Auf einen Vergleich läuft es meist auch mit Rechtsbeistand und Gericht hinaus, weil diese Unternehmen natürlich vermeiden wollen, Präzedenzfälle zu schaffen.

    Auch wenn hier im Forum einige wettern werden und auch ich die Geschichte eine typische Sauerei finde, würde ich hier einfach ganz pragmatisch denken und den Aufwand/Nutzen, der zu erwarten ist, abwägen.

  6. #6
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    Standard AW: Wieder Ärger mit Freenet

    Hallo,

    ich denke hier werden Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist verwechselt.

    Schaue bitte in deine Vertragsunterlagen. Auf der Auftragsbestätigung wird die Mindestvertragslaufzeit erwähnt sein.

    Wird ein Vertrag nicht vier Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich um die Folgelaufzeit. So steht es in den AGB.

    Die wird meist 12 Monate betragen.

    Entscheidend ist nun allerdings wann dein Schreiben bei freenet eingegangen ist.

  7. #7
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    Hallo Jan,

    vielen Dank für Deinen Einwand.

    Ich hatte bei meinem Lycos-Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Diese wären am 26.02.09 abgelaufen.

    Da in meinen Freenet-Rechnungen IMMER die AGBs mit nachfolgender Kündigungsklausel standen, habe ich mich an diese gehalten:

    " ... Vertragslaufzeit / Kündigung
    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. ... Die Kündigung durch Sie kann per Email an lycaccde@lycos-europe.com erfolgen."


    Ich habe am 21.12.08 eine Kündigung an diese Emailadresse geschickt.
    Lycos antwortete mir am 22.12.08, dass Sie Ihre Dienste an Freenet abgegeben haben, und nicht mehr dafür zuständig sind.

    Da ich 3 Wochen im Urlaub war und keine Einsicht in meine Emails nehmen konnte, schickte ich also eine schriftliche Kündigung am 02.01.09.
    Am 05.01.09 teilte mir Freenet mit, dass der Vertrag zum 01.03.2010 aufgelöst wird.

    Egal, wie ich rechne, ich komme nicht auf die nicht eingehaltenen 4 Wochen vor Mindestvertragslaufzeitende.

    Viele Grüsse
    Spleenie



  8. #8
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    Standard AW: Wieder Ärger mit Freenet

    Hallo wagnerd,

    Zitat Zitat von wagnerd
    Ich weiß ja nicht, wie und wo du rechtsschutzversichert bist, aber ich habe schon mehrfach mehrere Anwälte konsultiert, bis es tatsächlich zum Mandat kam. Immerhin sollte man das Gefühl haben, von jemandem vertreten zu werden, der auch hinter dem Mandat steht. Mir persönlich ist das wichtig.
    Ich bin bei der Concordia versichert, habe aber bis jetzt keinen Anwalt gefunden, der diesen Fall ohne "Extrakosten" übernehmen würde. Zu solchen Abzockern habe ich auch kein Vertrauen und würde mich niemals von denen vertreten lassen.

    Zitat Zitat von wagnerd
    Erst einmal mußt du anscheinend eine Grundsatzentscheidung treffen: Willst du das Ganze schon aus Prinzip mit allen Konsequenzen durchfechten und im Zweifelsfall mit einem gut bezahlen Anwalt vor Gericht ziehen? Wenn ja, dann wünsche ich Dir langen Atem und eine gute Rechtsschutzversicherung, die da mitspielt. Und natürlich einen dicken Geldbeutel.
    Nein, ich bin ein sehr umgänglicher Mensch und will nicht aus Prinzip Ärger machen. Ich habe kein Interesse an einem Rechtsstreit, allerdings an Gerechtigkeit.

    Zitat Zitat von wagnerd
    Bei welchem Anbieter hat dein Partner seinen Vertrag? Wenn es auch Freenet sein sollte, gibt es vielleicht eine interne Lösung - Anspruch hast du freilich nicht darauf.
    Mein Partner hat einen ISDN-Business-Kunden-Vertrag mit Telefon und Internet von der Telekom, welcher auch noch mindestens 12 Monate läuft. Ich möchte meinen Telefonanschluss auf jeden Fall bei der Telekom behalten, da die Business-Verträge nicht vergleichbar mit "Normalverbraucher-Verträgen" sind. Allein vom Service her.

    Zitat Zitat von wagnerd
    Auch wenn hier im Forum einige wettern werden und auch ich die Geschichte eine typische Sauerei finde, würde ich hier einfach ganz pragmatisch denken und den Aufwand/Nutzen, der zu erwarten ist, abwägen.
    Auch hier bin ich ganz Deiner Meinung, dass man Aufwand und Nutzen abwägen muss. Ich werde mich nach Ostern an unsere Verbraucherzentrale wenden und denen den Fall schildern.

    Viele Grüsse
    Spleenie

  9. #9
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    Zitat Zitat von Spleenie

    Da ich 3 Wochen im Urlaub war und keine Einsicht in meine Emails nehmen konnte, schickte ich also eine schriftliche Kündigung am 02.01.09.
    Am 05.01.09 teilte mir Freenet mit, dass der Vertrag zum 01.03.2010 aufgelöst wird.

    Egal, wie ich rechne, ich komme nicht auf die nicht eingehaltenen 4 Wochen vor Mindestvertragslaufzeitende.
    Wenn sie immer in deinen Rechnungen stand, sende doch eine Kopie der Rechnung mit und reklamiere erneut.

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