Hilfe!!! muss ich bei Umzug weiter 2j bei 1u1 bleiben??
Hallo!
Bin im Sep. 2 Jahre bei 1u.1 und hatte mich schon gefreut endlich aus meinem Vertrag raus zu kommen.
Jetzt ziehe ich zum 15.5. um und dachte es wäre kein Porb. das ich mit meinem Anschluss umziehe.
Die Nette Service Frau hat mir jetzt aber leider gesagt das ich meine Tel. Nummer nicht behalten könne da mein Vertrag gekündigt wird und ich einen neuen 2Jahres Vertrag abschließen müsste?!? HÄ???
Hilfe!!! Stimmt das?
muss ich jetzt noch weitere 2 Jahre bei denen bleiben????
AW: Hilfe!!! muss ich bei Umzug weiter 2j bei 1u1 bleiben??
Ich habe ähnliche Bedenken:
In 3 Monaten, also zum 1. September 2009 ziehe ich 2 Häuser weiter in einen Neubau und bin recht zuversichtlich, dass ich dort auch weiterhin meine 17.000 kb/s zur Verfügung haben werde.
Was mich aber doch sehr stört, dass ich
49,- Bearbeitungsgebühr für den Umzug meines Vetrags zahlen muss
mich für weitere 24 Monate an 1&1 binden soll
Zwar habe ich persönlich bisher keine schlechten Erfahrungen mit 1&1 (auch vorher mit freenet nicht) gemacht, würde trotzdem die Option offen halten wollen, zu einem günstigeren und schnelleren Anbietr zu wechseln.
Wenn ich aber doch aufgrund eines Umzugs den Vertrag für 24 Monate neu abschliessen sollte, stehen mir dann auch neue Geräte zur Verfügung?
Leider hat die neue 1&1 Mobiloption jetzt andere Tarife, die dann greifen würden (oder sehe ich das falsch?):
bisher galt
0,- ct/min. ins deutsche Festnetz
19,- ct/min in deutsche Mobilnetze
im neuen Tarif sind es auf einmal, statt der pauschalen 19,- ct/min ins gesamte Mobilnetz,
19,- ct/min nur ins Mobilnetz von Vodafone,
29,- ct/min in andere Mobilnetze
0,- ct/min. ins deutsche Festnetz
Was hat sich noch alles geändert im neuen HomeNetTarif?
AW: Hilfe!!! muss ich bei Umzug weiter 2j bei 1u1 bleiben??
Du kannst an deinem neuen Wohnort einen neuen Anbieter auswählen, der alte Vertrag bleibt dir jedoch an der Backe mit allen Gebühren. Du bist in einem laufenden Vertrag den du zu erfüllen hast.
Lies dir den Artikel mal durch, vor allem die Einschätzung des Rechtsanwalts.
Normalerweise sollte dir mit Abschluß eines neuen Vertrags auch neue Hardware zur Verfügung stehen.