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Ärger mit Widerruf

68Antworten
  1. #1
    Avatar von innocent
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    Standard Ärger mit Widerruf

    Hey Leute,

    jetzt habe ich Ärger mit 1&1.Hätte mal nicht so schnell sein sollen.Ich bin zum 01.04.09 umgezogen und konnte mein FreenetKomplett nicht mitnehmen,da es an der neuen Adresse nicht verfügbar ist.Habe mich daher für 1&1 HomeNet mit der 16000er Leitung entschieden.Am Dienstag 14.04. habe ich es online in Auftrag gegeben und das mit der schnellstmöglichen Ausführung.Das war mein Fehler.Kann ja keiner ahnen was das für ne Auswirkung hat.Ja es war da so ein kleines Fenster in dem es wohl stand aber wer achtet schon darauf.Naja hatte es mir dann die folgenden Tage überlegt und den Auftrag am Montag 20.04. widerrufen.Bis dahin hatte ich nicht einmal Post von denen erhalten.Dann folgte ein reger Email Verkehr mit den Mitarbeitern.Sie können mein Widerruf nicht bearbeiten da sie von mir ne Auftragsnummer bzw Kundennummer benötigen.Woher sollte ich diese nehmen,wenn ich kein Schreiben erhalten habe.Naja in jeder Datenbank kann ich ja auch nach Namen suchen.Habe sie darauf hingewiesen und als Antwort erhalten,dass sie mich nicht finden können und ich ihr die Auftragsnummer nennen soll.Am Dienstag habe ich dann ein Schreiben erhalten.Ich habe der Dame dann meine Daten mitgeteilt mit dem Hinweis sie möchten meinen Widerruf doch bearbeiten.Daraufhin kam die Mail,dass ich nicht widerrufen kann da ich "schnellstmöglich" angeklickt habe.Habe ihnen dann erklärt,dass es rechtlich nicht haltbar ist was sie hier machen und ihnen auch das Urteil vom Amtsgericht Hamburg mitgeschickt. Die Antwort kam dann von einer anderen Dame aber mit dem gleichen Ergebnis nur, dass sie mir eine Lösung angeboten haben kulanterweise 2 Monate beitragsfrei zu stellen.Naja schlechter Witz da ich ja laut Auftrag schon 3 Monate frei habe.Habe ihnen dann noch eine Email geschickt und bin von meinem Standpunkt nicht abgewichen.Habe jetzt seit Donnerstag Mittag keine Antwort mehr.Was soll/kann ich noch machen?Brauch mal eure Hilfe.

  2. #41
    Avatar von stadtindianer
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    stadtindianer ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Welchen Sinn hat es hier überhaupt noch eine Antwort zu schreiben

  3. #42
    Avatar von innocent
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Gar keinen!!!

  4. #43
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von innocent
    Habe es von dir auch nicht behauptet,sondern von anderen.Dir habe ich nur ironischerweise schöne Grüße bestellt.Tja nur leider schreibe oder bestelle ich ja nicht von mir zu Hause,denn da habe ich ja bekannterweise kein Internet,sonst hätte ich ja nicht bestellt.Also ist die Ip nicht meine und von nem öffentlichen Platz kann jeder bestellen.Ach und angefangen von Manipulation zu schreiben,war ich nicht.Von mir war es nur ein zusätzliches Beispiel dafür,dass dann auf der anderen Seite auch manipuliert werden könnte.
    tja und woher kriegen wir sämtliche Bankdaten ? aus der glaskugel oder wie?

    komm, lüg weiter

  5. #44
    Avatar von innocent
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Tja meine Bankdaten kennen meine Eltern,meine Freundin,mein Bruder,paar Kumpels denen ich schon öfter was überwiesen habe.Also das Spiel können wir ja noch unendlich weit führen.Ist aber sinnlos und wird von mir auch nicht weiter geführt.Sonst kennst du ja irgendwann noch meine Schuhgröße usw..

  6. #45
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von innocent
    Tja meine Bankdaten kennen meine Eltern,meine Freundin,mein Bruder,paar Kumpels denen ich schon öfter was überwiesen habe.Also das Spiel können wir ja noch unendlich weit führen.Ist aber sinnlos und wird von mir auch nicht weiter geführt.Sonst kennst du ja irgendwann noch meine Schuhgröße usw..
    selbst schuld sag ich nur.

    dann wünsche ich dir das du bis zum laufzeitende zahlst denn soviel dummheit kann man nicht haben.

    viel glück

  7. #46
    Avatar von Nonick123
    Nonick123 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von innocent
    @Nonick123
    Auch dir nochmal zum Verständnis.Es war ein Gegenbeispiel zur Manipulation mit dem Status auf der Homepage.Man könnte es auch ironisch auffassen.Ich habe dieses nie gegenüber 1&1 behauptet und würde dies auch nicht tun.
    Hmmm, weißt Du, ich glaube Dir einfach nicht - was Dir ja sowieso egal ist

    Und dann schliesse ich mich meinem Vorredner an, eine Zahlung bis zum Vertragsende würde ich auch begrüßen

  8. #47
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von Nonick123
    Hmmm, weißt Du, ich glaube Dir einfach nicht - was Dir ja sowieso egal ist

    Und dann schliesse ich mich meinem Vorredner an, eine Zahlung bis zum Vertragsende würde ich auch begrüßen
    Somit er nun in der Beweispflicht steht, den Vertrag nicht abgeschlossen zu haben. Das sind dann die Leute, die als letztes Mittel zum Strohhalm greifen und meinen, nieee bestellt zu haben.

  9. #48
    Avatar von sepp herberger
    sepp herberger ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Irgendwie wundert es mich doch sehr stark, dass das Thema erneut hier diskutiert wird, obwohl es dazu bereits mehrere Threads gibt. Ich hatte dazu bereits mehrere umfassende juristische Ausführungen gemacht.

    Hier noch einmal für die beratungsresistenten Teilnehmer oder potenziellen Mitarbeiter von 1&1:

    Das Widerrufsrecht erlischt selbstverständlich nicht durch Anklicken des Buttons "sofortige Freischaltung"! Die Gründe dafür habe ich bereits hier deutlich beschrieben:

    https://www.dsl-forum.de/widerruf_ign..._t13673_4.html

    Der Hinweis soll beim unbedarften Kunden lediglich den Eindruck erwecken, dass es apriori sinnlos sei, überhaupt den Widerruf zu erklären. Käme es jedoch zu einem Rechtstreit würde 1&1 aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren. Im Gegensatz zu den hier postenden Hobbyjuristen, die teilweise unmögliche Interpretationen von sich geben, weiß ich, wovon ich Rede. Mein Vertrag wurde nach dem Übersenden der von mir gefertigten Klageschrift "selbstverständlich storniert". Wer hier also immer wieder betont, die Kunden wären ja alle blöd, dürften nicht stornieren, der soll sich bitte nicht soweit aus dem Fenster lehnen......sonst fällt er selbst hinaus.

    Habe die Ehre..

  10. #49
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von sepp herberger
    Mein Vertrag wurde nach dem Übersenden der von mir gefertigten Klageschrift "selbstverständlich storniert".
    rein basierend auf kulanz wurde dein storno ausgeführt, mehr nicht.
    das mag wohl auch darin liegen, das das juristische gequatsche das fass zum überlaufen gebracht hat.

    mit bereitstellung auf schnellstmögliche schaltung wird die leitung seitens des providers bestellt und somit gibt es kein widerrufsrecht. punkt aus ende. das gibt es bei allen providern.

    ebendso ein tarifwechsel. dort gibt es auch kein widerrufsrecht da im rahmen eines tarifes eine inhaltliche vertragsänderung stattgefunden hat.

  11. #50
    Avatar von sepp herberger
    sepp herberger ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von Herbiereloaded
    rein basierend auf kulanz wurde dein storno ausgeführt, mehr nicht.
    das mag wohl auch darin liegen, das das juristische gequatsche das fass zum überlaufen gebracht hat.

    mit bereitstellung auf schnellstmögliche schaltung wird die leitung seitens des providers bestellt und somit gibt es kein widerrufsrecht. punkt aus ende. das gibt es bei allen providern.

    ebendso ein tarifwechsel. dort gibt es auch kein widerrufsrecht da im rahmen eines tarifes eine inhaltliche vertragsänderung stattgefunden hat.
    Deine Aussage ist erneut lediglich unsubstantiiert, oberflächlich und grob falsch. Aber wie will ich einem Gehörlosen erklären, wie sich Mozart anhört? In diesem Sinne werde ich mich hier nicht mehr weiter äußern, denn es hat hier offenbar überhaupt gar keinen Zweck, dazu noch etwas Konkretes zu antworten.....du kannst, willst und wirst es eh nicht verstehen.

    Fakt ist: So lässt sich das Widerrufsrecht nicht aushebeln und Betroffene sollten sich nicht durch Dich und andere entmutigen lassen.

  12. #51
    Avatar von Stubentiger
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo!
    Offenbar sehen oder sahen aber nicht alle (Kollegen?) das so. Es herrscht also (mindestens) Rechtsunsicherheit.

    Weiterhin wundert es mich, dass genannter Anbieter diese Verfahrensweise (Checkbox sofortige Bereitstellung mit Verzicht auf Widerruf) noch immer so praktiziert. Offenbar ist es noch keinem RA gelungen, final etwas gegen diesen Missstand zu unternehmen. Oder fehlt hier lediglich ein ausreichend lohnendes Mandat? *SCNR*

    mfG
    Thorsten

  13. #52
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von sepp herberger
    Deine Aussage ist erneut lediglich unsubstantiiert, oberflächlich und grob falsch. Aber wie will ich einem Gehörlosen erklären, wie sich Mozart anhört? In diesem Sinne werde ich mich hier nicht mehr weiter äußern, denn es hat hier offenbar überhaupt gar keinen Zweck, dazu noch etwas Konkretes zu antworten.....du kannst, willst und wirst es eh nicht verstehen.

    Fakt ist: So lässt sich das Widerrufsrecht nicht aushebeln und Betroffene sollten sich nicht durch Dich und andere entmutigen lassen.
    das is mir völlig pupe man, ich weiss das es ein urteil gibt, jedoch ist dies nicht gerichtsstand von montabaur, und da gab es bereits ein urteil das für nichtig erklärt wurde. von daher sind deine fakten unbegründet und aus der luft gegriffen. ein rechtskräftiges urteil gibt es also nicht. und wenn der kunde weiterhin auf sein widerruf besteht dann rein aus kulanz du möchtegernjurist. hähäh

  14. #53
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Es kann aber auch definitiv nicht sein, dass alles sofort und gleich erledigt werden soll, der Anbieter im Zweifelsfall auf seinen Kosten sitzen bleibt wenn es sich der Herr Kunde alle fünf Minuten anders überlegt.

    Es wird also irgendwann zu einem der zwei Szenarien kommen:

    - Entweder es wird generell erst NACH Ablauf der Widerrufsfrist etwas unternommen, dann aber gibt es wieder ettliche Kunden, die sich über die längere Wartezeit beschweren

    - Oder das Widerrufsrecht bleibt generell erhalten, alle Kosten, die aber durch die gewünschte sofortige Abwicklung entstanden sind werden beim Storno verlangt.

  15. #54
    Avatar von sepp herberger
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von Stubentiger
    Hallo!
    Offenbar sehen oder sahen aber nicht alle (Kollegen?) das so. Es herrscht also (mindestens) Rechtsunsicherheit.

    Weiterhin wundert es mich, dass genannter Anbieter diese Verfahrensweise (Checkbox sofortige Bereitstellung mit Verzicht auf Widerruf) noch immer so praktiziert. Offenbar ist es noch keinem RA gelungen, final etwas gegen diesen Missstand zu unternehmen. Oder fehlt hier lediglich ein ausreichend lohnendes Mandat? *SCNR*

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    Vor Gericht und auf hoher See hilft nur der liebe Gott.

    Die Aussage der RAn spiegelt nicht die herrschende Meinung wider, wie sie unter derselben Webseite bereits mehrfach anders geäußert wurde. Desweiteren kann doch 1&1 auf die Webseite schreiben, was man dort möchte. Gleiches gilt für die AGBn. Fakt ist, anders als es von offenbar von vielen bei 1&1 Beschäftigten hier dargestellt wird, dass es sehr wohl ein rechtskräftiges Urteil des AG Montabaur gibt. Das Gericht erlaubte wegen der Signalwirkung sogar die Berufung. Warum wohl hat denn 1&1 dies nicht in Anspruch genommen?

    Die Antwort kann sich jeder objektive und unvoreingenomme Leser denken.
    Und wer es noch immer nicht verstanden hat, hier noch mal ganz kurz und vereinfacht der Kerninhalt des Urteils:

    Bei Laufzeitverträgen, deren Leistung oder Wesentlicher Teil erst in der Zukunft in Anspruch genommen wird, also erst mit der tatsächlichen Nutzung beginnt, kann nicht mit Hinweis auf sofortige Freischaltung das Widerrufsrecht abgeschnitten werden.

    So, das war es aber wirklich. Ich werde dazu nix mehr hier posten. Das ist ja ganz offensichtlich vergebene Liebesmüh. Übrigens: Ein Rechtsanwalt freut sich über die Praxis von 1&1. Das sichert gute Geschäfte....

  16. #55
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von sepp herberger

    So, das war es aber wirklich. Ich werde dazu nix mehr hier posten. Das ist ja ganz offensichtlich vergebene Liebesmüh. Übrigens: Ein Rechtsanwalt freut sich über die Praxis von 1&1. Das sichert gute Geschäfte....
    Es gibt sogar schon Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungen die solche Fälle nicht mal mehr mit der Zange anfassen wollen. Von wegen gute Geschäfte.
    Ein Urteil des AG Montabaur ist übrigens kein Grundsatzurteil, das nur nebenbei, und kein anderes Gericht muß gleich entscheiden.

  17. #56
    Avatar von sepp herberger
    sepp herberger ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Es gibt sogar schon Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungen die solche Fälle nicht mal mehr mit der Zange anfassen wollen. Von wegen gute Geschäfte.
    Ein Urteil des AG Montabaur ist übrigens kein Grundsatzurteil, das nur nebenbei, und kein anderes Gericht muß gleich entscheiden.
    Unter Berücksichtigung der Zivilprozessordnung sowie der AGB ist der Gerichtsstand von 1&1 eben in Montabaur. Insofern ist gar kein anderer Klageort möglich! Das müsste man als "Fan" oder Mitarbeiter von 1&1 schon wissen..

    Gerade deshalb ist das Urteil vom AG Montabaur für Kunden, welche den Widerruf erklären wollen, so wertvoll. Nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge würden mit großer Wahrscheinlichkeit eben weitere Urteile genauso ausfallen.

    Für jene, welche dies alles als Unfug abtun, hier nochmal -aber jetzt wirklich zum allerletzten Mal- ein weiterer Hinweis zum Urteil:

    AG Montabaur, Urteil vom 15.01.2008 - Az. 15 C 195/07 - Ausschluss des Widerrufsrechts nach Freischaltung des DSL-Anschlusses - Der Ausschluss des Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt bei Dauerschuldverhältnissen wie einem DSL-Anschlussv

    Ich habe noch keinen RA erlebt, der es nicht mit 1&1 aufnehmen würde.
    Bei einem RA klingelt nämlich immer die Kasse........unabhängig davon, ob ein Verfahren gewonnen oder verloren würde.

    Cheerio, my friends!

  18. #57
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von sepp herberger
    Für jene, welche dies alles als Unfug abtun, hier nochmal -aber jetzt wirklich zum allerletzten Mal- ein weiterer Hinweis zum Urteil...
    Das ist ein Amtsgerichtsurteil ohne gesetzgeberische Wirkung. In jedem neuen Gerichtsverfahren kann bei einem vergleichbaren Fall anders entschieden werden.

    G., -#####o:

  19. #58
    Avatar von Stubentiger
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo!
    So sehe ich – als ausgewiesener Nichtjurist – das auch. Nur weil ein Amtsgericht oder Dergleichen in einem konkreten Fall zugunsten eines Parksünders entscheidet, kann ich übermorgen auch nicht mit der Säge durch Köln laufen und die Parkverbotsschilder abholzen.

    mfG
    Thorsten

  20. #59
    Avatar von sepp herberger
    sepp herberger ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von Stubentiger
    Hallo!
    So sehe ich – als ausgewiesener Nichtjurist – das auch. Nur weil ein Amtsgericht oder Dergleichen in einem konkreten Fall zugunsten eines Parksünders entscheidet, kann ich übermorgen auch nicht mit der Säge durch Köln laufen und die Parkverbotsschilder abholzen.

    mfG
    Thorsten
    Du verwechselst hier leider Äpfel mit Birnen. Der Klageort für Rechtstreitigkeiten mit 1&1 ist eben Montabaur und kein anderes Amtsgericht ! Und wegen der Wichtigkeit (die grundsätzliche Bedeutung wurde festgestellt !)) hat das AG in Montabaur die Berufung zugelassen. Warum hat denn 1&1 das Urteil nicht überprüfen lassen, wenn es eine derartige Signalwirkung hat?

    Vielleicht können die Kunden mit der Kettensäge ja jetzt die AGB von 1&1 zermalmen....

  21. #60
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von sepp herberger
    Du verwechselst hier leider Äpfel mit Birnen. Der Klageort für Rechtstreitigkeiten mit 1&1 ist eben Montabaur und kein anderes Amtsgericht ! Und wegen der Wichtigkeit (die grundsätzliche Bedeutung wurde festgestellt !)) hat das AG in Montabaur die Berufung zugelassen. Warum hat denn 1&1 das Urteil nicht überprüfen lassen, wenn es eine derartige Signalwirkung hat?

    Vielleicht können die Kunden mit der Kettensäge ja jetzt die AGB von 1&1 zermalmen....
    Das ist Quatsch.
    1. Das Urteil des AG Montabaur ist kein Grundsatzurteil, nicht einmal der nächste Richter in Montabaur muss wieder gleich entscheiden. Amtsgerichte können keine Grundsatzurteile fällen.

    2. Wieso kann dann gerade das AG Hamburg immer so schöne und tolle Urteile fällen wenn es zu 90% der Fälle gar nciht zuständig ist?

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