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Ärger mit Widerruf

68Antworten
  1. #1
    Avatar von innocent
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    Standard Ärger mit Widerruf

    Hey Leute,

    jetzt habe ich Ärger mit 1&1.Hätte mal nicht so schnell sein sollen.Ich bin zum 01.04.09 umgezogen und konnte mein FreenetKomplett nicht mitnehmen,da es an der neuen Adresse nicht verfügbar ist.Habe mich daher für 1&1 HomeNet mit der 16000er Leitung entschieden.Am Dienstag 14.04. habe ich es online in Auftrag gegeben und das mit der schnellstmöglichen Ausführung.Das war mein Fehler.Kann ja keiner ahnen was das für ne Auswirkung hat.Ja es war da so ein kleines Fenster in dem es wohl stand aber wer achtet schon darauf.Naja hatte es mir dann die folgenden Tage überlegt und den Auftrag am Montag 20.04. widerrufen.Bis dahin hatte ich nicht einmal Post von denen erhalten.Dann folgte ein reger Email Verkehr mit den Mitarbeitern.Sie können mein Widerruf nicht bearbeiten da sie von mir ne Auftragsnummer bzw Kundennummer benötigen.Woher sollte ich diese nehmen,wenn ich kein Schreiben erhalten habe.Naja in jeder Datenbank kann ich ja auch nach Namen suchen.Habe sie darauf hingewiesen und als Antwort erhalten,dass sie mich nicht finden können und ich ihr die Auftragsnummer nennen soll.Am Dienstag habe ich dann ein Schreiben erhalten.Ich habe der Dame dann meine Daten mitgeteilt mit dem Hinweis sie möchten meinen Widerruf doch bearbeiten.Daraufhin kam die Mail,dass ich nicht widerrufen kann da ich "schnellstmöglich" angeklickt habe.Habe ihnen dann erklärt,dass es rechtlich nicht haltbar ist was sie hier machen und ihnen auch das Urteil vom Amtsgericht Hamburg mitgeschickt. Die Antwort kam dann von einer anderen Dame aber mit dem gleichen Ergebnis nur, dass sie mir eine Lösung angeboten haben kulanterweise 2 Monate beitragsfrei zu stellen.Naja schlechter Witz da ich ja laut Auftrag schon 3 Monate frei habe.Habe ihnen dann noch eine Email geschickt und bin von meinem Standpunkt nicht abgewichen.Habe jetzt seit Donnerstag Mittag keine Antwort mehr.Was soll/kann ich noch machen?Brauch mal eure Hilfe.

  2. #61
    Avatar von sepp herberger
    sepp herberger ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Das ist Quatsch.
    1. Das Urteil des AG Montabaur ist kein Grundsatzurteil, nicht einmal der nächste Richter in Montabaur muss wieder gleich entscheiden. Amtsgerichte können keine Grundsatzurteile fällen.

    2. Wieso kann dann gerade das AG Hamburg immer so schöne und tolle Urteile fällen wenn es zu 90% der Fälle gar nciht zuständig ist?
    Zu.1)
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich kann mich nicht erinnern, irgendetwas von einem "Grundsatzurteil" geschrieben zu haben. Weisst Du überhaupt, was das ist?
    Richtig ist jedoch trotzdem, dass es eine Signalwirkung für weitere Prozesse hätte. Natürlich müssen diese nicht so ausgehen, weil jeder Prozess anders sein kann. Aber eine Tendenz ist da ganz klar abzulesen. Lese doch bitte einfach die Urteilsbegründung! Dort steht im letzten Satz, dass wegen der Signalwirkung die Berufung zugelassen wurde. Das habe ich mir doch nicht ausgedacht. Das steht da Schwarz auf Weiß.

    Zu.2)
    Wer lesen kann, ist auch hier klar im Vorteil. Ich empfehle Dir die Lektüre der Ziviliporozessordnung (ZPO). Genauer von §12 ff der ZPO. Dabei empfehle ich Dir insbesondere §17. Und dann lese mal, welcher Gerichtsstand wohl in den AGb von 1&1 erwähnt ist. Montabaur und nichts anderes. Wenn Du das verstanden hast, poste weiter. Ansonsten würde ich an deiner Stelle lieber nichts mehr dazu posten.

    "Quatsch" waren lediglich deine Anmerkungen.


    So, und hier für alle Ungläubigen der entsprechende Auszug aus dem Urteil:

    Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO. § 713 ZPO ist aufgrund der Zulassung der Berufung nicht anwendbar. Die Berufung war gem. § 511 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 ZPO zuzulassen, da die hier entschiedene Rechtsfrage über die Rechtssache hinaus Bedeutung hat (vgl. Gummer/Heßler, in: Zöller, 25. Auflage, § 511 Rn. 37 f.).

  3. #62
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Bist du Anwalt?

  4. #63
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo Dark Shadow,
    sepp herberger hat in einem älteren Beitrag schon mal erklärt, dass er Anwalt ist, vermutlich aber eher Jurastudent im 2. Semester. Das ist ungefähr das gleiche wie ein Informatikstudent im 2. Semester (bzgl. der Kenntnisse how to instal DSL ), ohne irgendjemand zu nahe treten zu wollen.

  5. #64
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von stadtindianer
    Hallo Dark Shadow,
    sepp herberger hat in einem älteren Beitrag schon mal erklärt, dass er Anwalt ist, vermutlich aber eher Jurastudent im 2. Semester. Das ist ungefähr das gleiche wie ein Informatikstudent im 2. Semester (bzgl. der Kenntnisse how to instal DSL ), ohne irgendjemand zu nahe treten zu wollen.
    Ah ja, das erklärt vieles.
    Ich sehe trotzdem keine Grundsätzlichkeit des Urteils. Mag das Urteil bei gleich gelagerten Streitigkeiten von 1&1 noch eine gewisse Orientierungshilfe darstellen (und es ist noch lange nicht gesagt dass selbst das AG Montabaur in jedem Prozess gleich entscheidet, hier reicht es wenn der Richter sich eben einer anderen Auffassung anschließt, so wie es ja in der Urteilsbegründung auch drin steht) so ist es bei keinem anderen Provider ausschlaggebend oder gar aussagekräftig. Es ist eben kein Grundsatzurteil.

    Ich meine, jetzt nicht falsch verstehen, mir wäre es sogar recht wenn das leidige Thema endgültig und für alle Zeiten geklärt wäre, das würde auch die Sache hier im Forum enorm erleichtern, aber auch durch das Urteil in Montabaur wurde dies eben NICHT gemacht. Schade.

  6. #65
    Avatar von sepp herberger
    sepp herberger ist offline

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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von stadtindianer
    Hallo Dark Shadow,
    sepp herberger hat in einem älteren Beitrag schon mal erklärt, dass er Anwalt ist, vermutlich aber eher Jurastudent im 2. Semester. Das ist ungefähr das gleiche wie ein Informatikstudent im 2. Semester (bzgl. der Kenntnisse how to instal DSL ), ohne irgendjemand zu nahe treten zu wollen.

    Entschuldige bitte: Du bist ein Lügner!

    Zu meinem Beruf habe ich mich hier nie in irgendeinem Beitrag geäußert.
    Deine Unterstellungen werte ich als Nachweis dafür, dass Du zur Sache nichts konkretes beitragen kannst. Das wundert mich nicht.

  7. #66
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von sepp herberger
    Entschuldige bitte: Du bist ein Lügner!
    Ich verbitte mir solche Äußerungen auf das Schärfste

    Zitat Zitat von sepp herberger
    Zu meinem Beruf habe ich mich hier nie in irgendeinem Beitrag geäußert.
    Dann war es in einem anderen Forum, sorry für die Verwechslung. Aber Aussagen dieser Art eines sepp herberger hab ich schon mal gelesen

  8. #67
    Avatar von sepp herberger
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Ah ja, das erklärt vieles.
    Ich sehe trotzdem keine Grundsätzlichkeit des Urteils. Mag das Urteil bei gleich gelagerten Streitigkeiten von 1&1 noch eine gewisse Orientierungshilfe darstellen (und es ist noch lange nicht gesagt dass selbst das AG Montabaur in jedem Prozess gleich entscheidet, hier reicht es wenn der Richter sich eben einer anderen Auffassung anschließt, so wie es ja in der Urteilsbegründung auch drin steht) so ist es bei keinem anderen Provider ausschlaggebend oder gar aussagekräftig. Es ist eben kein Grundsatzurteil.

    Ich meine, jetzt nicht falsch verstehen, mir wäre es sogar recht wenn das leidige Thema endgültig und für alle Zeiten geklärt wäre, das würde auch die Sache hier im Forum enorm erleichtern, aber auch durch das Urteil in Montabaur wurde dies eben NICHT gemacht. Schade.

    Ich freue mich, dass Du es offenbar verstanden hast, auch wenn Du dies anschließend wieder relativieren willst.

    Fakt ist, dass so blödsinnige Äußerungen, wie:

    - Da kannste nix machen
    - Du hast das was angeklickt, da haste einen Vertrag
    - Das steht so in den AGB
    - Selbst dran schuld.

    bezüglich eines Widerrufs absoluter Unfug sind. Man hat eben doch eine sehr realistische Chance, wenn man einen ordentlichen Rechtsbeistand hat.

    Im Übrigen gibt es beim AG in Hamburg ein sehr ähnliches Urteil. Und wenn Du meinst, die AG könnten ja alle entscheiden, wie sie wollen, so stimmt dies selbstverständlich. Das habe ich auch nie bestritten. Lese jedoch mal die Urteilbegründung genau und erkläre mir dann, warum es eben:

    a.) zu keiner Berufung kam?

    b.) es keine weiteren Urteile zu 1&1 und deren Praxis zum Widerrufsrecht gibt?

    Wenn Du das Urteil verstehst, wird Dir auch klar, warum jetzt in der Auswahlbox etwas vom "nachträglichen Recht auf Widerruf" steht. Das entspricht nämlich genau der Urteilsbegründung, die den Widerruf selbstverständlich nur mit Wirkung auf die Zukunft als zulässig ansieht.

    Natürlich ist es nicht 100% geklärt. Ich sehe dennoch beim AG in Montabaur eine gute (!!) Chance, bei Rechtstreitigkeiten zum Widerruf des Providervertrages mit 1&1 zu obsiegen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Voraussetzungen (Frist...) stimmen und vom Erklärenden ordentlich erfüllt wurden.

  9. #68
    Avatar von sepp herberger
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Zitat Zitat von stadtindianer
    Ich verbitte mir solche Äußerungen auf das Schärfste

    Dann war es in einem anderen Forum, sorry für die Verwechslung. Aber Aussagen dieser Art eines sepp herberger hab ich schon mal gelesen

    Akzeptiert, und den Lügner nehme ich hiermit vollumfänglich zurück !
    Irren ist nämlich menschlich.

  10. #69
    Avatar von Ukunde
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    Standard AW: Ärger mit Widerruf

    Hallo,

    wir haben das Jahr 2018, immer noch wird von 1&1 der Widerruf des Tarifwechsel obwohl noch an gleichen Tag
    widerrufen wurde, ignoriert.

    Da wird die alte SIM-Karte nach einer Woche abgeschaltet und man soll, durch Zusendung einer neuen Karte diese aktivieren

    damit angeblich nur so eine Rückabwicklung erfolgen kann.

    Da wird der TV Fernseher trotzdem nach 10 Tagen zugesendet (ich habe natürlich die Annahme verweigert).

    Da wird trotzdem nach zwei Wochen DSL 16.000 auf DSL 50.000 umgestellt.

    Unzählige male habe ich dort angerufen sowie schriftlich aufgefordert den alten Zustand wieder herzustellen aber wie schon erwähnt,
    ignoriert.


    Ich werde mich wohl an die Zeitung mit den vier Buchstaben wenden!

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