Habe gegen Ende April 2008 bei Netcologne von
DualFlat 6MBit auf DualFlat 18MBit umgestellt,
nachdem man uns (mir und meinem Vater) versichert hatte,
dass bei uns 18MBit möglich sind.
Man sagte uns vor Ort noch, dass Automatisch wieder auf 6MBit gestellt
werden würde, sollten die 18MBit nicht ankommen.
Was folgte waren in den folgenden Monaten ca 30 Gespräche
mit Mitarbeitern. Im November hatte ich dann einen sehr
Kompetenten Mitarbeiter dran der mir diese Auskunft gab:
-man hatte uns Intern zurückgestuft, da die 18MBit nicht ankamen
-wir zahlten trotzdem weiter, anders als im Shop vereinbart 18MBit
-wir waren Intern auf 2MBit eingestellt
Der Techniker und ich haben dann zusammen verschiedene
"Leitungsstärken" getestet. 6MBit lief sehr instabil, 4MBit funktionierte dann.
Soweit sogut- seitdem gabs dann keine Störungen mehr,
jedoch waren wir logischerweise nicht sonderlich zufrieden,
da unsere Verbindung vor dem ganzen Klamauk besser war.
Zur zeit habe ich jetzt 420kb down und 70kb upload.
Jetzt zum Problem:
Wir ziehen demnächst um, sind aber weiterhin im Einzugsgebiet
von Netcologne.
Wir wollen uns jetzt von Netcologne lösen.
Dann fand ich raus:
Die mindestvertraglaufszeit von der änderung von 6MBit auf 18MBit
bleibt laut Netcologne bestehen.
Ist das rechtlich Korrekt?
Ich habe vorher 6MBit, kriege versichert das 18MBit gehen und
das ganze falls doch nicht, wieder rückgängig gemacht wird-
habe wieder meinen 6MBit-Vertrag von dem 4MBit nurnoch ankommen
und trotzdem habe ich eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
für eine negative Änderung?
der Oberhammer:
Falls im neuen Haus die 18MBit ankommen würden hab ich nix davon-
wenn ich die 18MBit jetzt wieder will, krieg ich wieder 24 Monate.
Ich verfasse darüber noch einen Ausfürlichen Bericht an das
Qualitätsmanagement von Netcologne und versuche das ganze
für beide seiten angenehm zu regeln.
Falls das jedoch nicht funktioniert-
kann mir jemand sagen, wie meine rechtslichen chancen in diesem fall stehen?