kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündigen?
Habe auch ein großes Problem mit 1und1.
Bin Umgezogen und wollte so schnell wie möglich Internet wieder beantragen. Hatte mich dann für 1und1 entschieden und natürlich gesagt das ich den Anschluss schnellstmöglich haben möchte. Das Problem ist natürlich gewesen das es da ja eine Klausel gibt das ich jetzt nicht mehr von meinem 2 Wöchigen Wiederrufsrecht gebrauch nehmen kann und somit diesen 2Jahre Vertrag an der Backe habe. Obwohl ich ihn nun doch nicht will weil ich meinen bestehenden Vertrag doch mitnehmen kann und ich das auch will. (bei Kabeldeutschland) vor allem habe ich da eine schnellere Leitung.
Als ich dann mit 1und1 gesprochen habe meinte der doch nette Mann das die ordentliche Kündigung 2 monate vor mindestvertragslaufzeit möglich ist und er nicht mehr sage´n darf.
Umkehrschluss für mich es muss noch eine andere möglichkeit geben.
Kann mir jemand so schnell wie möglich weiterhelfen.
Ich weiß ja nicht, wie 1&1 reagieren würde - wenn Du eine Neuschaltung verweigerst.....
Ob sie Dir dann auch die komplette Laufzeit berechnen - oder evtl. nur eine "Strafzahlung"??
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Ein Wort der Kritik darf hier einmal erlaubt sein:
Liebe Leute, wenn ihr mal VORHER überleben würdet was ihr wollt und vor allem von wem, dann hättet ihr nicht diese Probleme mit Wiederruf und Kündigung. Mit eurem ewigen anders überlegen bringt ihr es noch so weit dass kein Provider auch nur noch euren Antrag zur Hand nimmt bevor die Wiederrufsfrist abgelaufen ist.
Ansonsten gibt es ja ein Urteil vom AG Montabaur dass sich mit eben dieser Problematik befasst, und die Klausel des Wegfalls des Wiederrufrechts in konkretem Fall für ungültig erklärt. Nur sei gewarnt. das war ein Einzelfall und dieses Urteil hat keine Grundsätzlichkeit, aber in den meisten Fällen würden die Richter wohl erneut so urteilen.
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Also um nochmal eine Sache klar zu stellen.
Es lag nicht an mir das ich es mir nicht richtig durchgelesen habe sondern an Kabeldeutschland.
Erklärung:
Ich habe Aufgrund des Umzuges den Umzugscheck von Kabeldeutschland wahrgenommen.
Da hieß es das kein Kabelanschluß dort möglich sei.
Erst daraufhin habe ich mich sofort um einen neuen Vertrag gekümmert.
Wie sich dann aber herrausstelle war es dort doch möglich. Nachbar über mir besitzt selber einen Kabeldeutschland Vertrag.
Deswegen ist das mit dem 1und 1 Vertrag ja hinfällig.
Da ich gerne bei Kabeld. bleiben möchte.
Das ich schnellstmöglich bei der Auswahl gewählt habe war ja für mich selbstverständlich da ich auf Telefon und Internet angewiesen bin.
Tja und jetzt will ich natürlich wieder raus aus dem Vertrag.
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Wenn Du mehrere Technikertermine nicht wahrnimmst, läuft der Vertrag vielleicht in einen kostenpflichtigen Zwangs-Storno.
Wirst zwar dafür "Lehrgeld" bis zu 300,00 Teuronen zahlen....
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Zitat von lennox123
Also um nochmal eine Sache klar zu stellen.
Es lag nicht an mir das ich es mir nicht richtig durchgelesen habe sondern an Kabeldeutschland.
Erklärung:
Ich habe Aufgrund des Umzuges den Umzugscheck von Kabeldeutschland wahrgenommen.
Da hieß es das kein Kabelanschluß dort möglich sei.
Erst daraufhin habe ich mich sofort um einen neuen Vertrag gekümmert.
Wie sich dann aber herrausstelle war es dort doch möglich. Nachbar über mir besitzt selber einen Kabeldeutschland Vertrag.
Deswegen ist das mit dem 1und 1 Vertrag ja hinfällig.
Da ich gerne bei Kabeld. bleiben möchte.
Das ich schnellstmöglich bei der Auswahl gewählt habe war ja für mich selbstverständlich da ich auf Telefon und Internet angewiesen bin.
Tja und jetzt will ich natürlich wieder raus aus dem Vertrag.
Dafür kann 1&1 aber nichts und der Vertrag ist auch mitnichten hinfällig nur weil KD jetzt doch liefern kann.
Das du raus willst aus dem Vertrag verstehe ich ja, ich habe selber einen Anschluss bei KD, aber du machst es dir eben ein wenig einfach, und das kritisiere ich.
Und niemand ist auf das Internet angewiesen ausser man nutzt es geschäftlich, dafür sind aber weder der KD-Anschluss noch der von 1&1 gedaht und dieses Argument brauchst du auch gar nicht erst zu bringen, das juckt weder KD noch 1&1 noch einen Richter.
@ Lenny: Der Techniker muss nicht unbedingt kommen um ein funktionierendes DSL zum Laufen zu bringen und sitzt er die Sache quasi aus und sein DSL ist funktionsfähig geschaltet, dann kommt er gar nicht mehr aus dem Vertrag sondern sitzt seine 24 Monate brav ab.
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Ja da hast du recht Dark Shadow das fällt wohl eigentlich in die Rubrik pech gehabt.
Bin halt kein Dukatenschei..er dem das egal ist wenn er 2 Verträge zahlen muss
Naja habe schon das Datum für den ersten Termin erhalten und gesagt das ich nicht da bin. Daraufhin haben se geprüft ob der Termin umgelegt werden kann. Das geht aber nicht. d.H der Techniker kommt wird keinen anfinden stellt die kosten natürlich bei 1und1 in Rechnung und die sitzen auf den kosten.
Das dumme daran ist das ich mich erst nach dem Termin wieder melden soll um einen neuen Termin zu bekommen anders geht es wohl nicht.( Was ist wenn ich mich nicht melde??????)
Wenn der nächste Termin auch wieder nicht wahr genommen werden kann könnte ich doch vielleicht doch rauskommen aus der Geschichte.
Ausserdem in welchen Zeitraum muss mir denn der Internet Anschluß zur Verfügung stehen und ab dann Läuft doch erst der Vertrag und ich habe die Kosten ??
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Nun, wenn ein Techniker kommen muss, dann hast du gute Chancenaus dem Vertrag "mit blauem Auge" raus zu kommen. Nach drei geplatzten Technikerterminen kommt es nämlich zur kostenpflichtigen Zwangsstornierung, nur ganz billig wird das auch nicht.
Nur interessehalber gefragt, welchen Vertrag hast du bei 1&1 eigentlich abgeschlossen? Weil KD bietet zwar höchstwahrscheinlich die größere Geschwindigkeit an aber wenn du auf das Telefon angewiesen bist wäre doch die Handyflat, die 1&1 in ihren Paketen mit drin hat auch ganz interessant, oder?
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
was ich nicht verstehe: wenn Du doch den 1und1 vertrag eh schon quasi an der Backe hast, warum belässt Du es nicht einfach dabei?
Das ist sicherlich das einfachste und erspart Dir nicht nur jede Menge Ärger sondern auch Geld und Zeit.
Mir erschließt sich auch nicht ganz, wie man sofort einen neuen Vertrag abschließen kann (und den Wiederruf ausschließen), bloß weil irgendein Umzugscheck von KD nichts richtig anzeigt.
Da hätte ich ja erstmal genau geklärt ob der Anschluss wirklich nicht möglich ist.
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Ich habe den 16.000 Vertrag, der nur über Fernleitung also 4,95 pro Monat mehr, genommen.
Ja es sieht jetzt wohl so aus das ich einfach bis Oktober KD weiter mit nutze und den KD Vertrag dann Kündige (dann ist die Vertragslaufzeit von 12 M vorbei) so ist es dann wohl am einfachsten.
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Auflösung und nochmal Glück gehabt.
Danke an alle die hier ihre mehr oder minder guten beiträge gegeben haben.
Habe eine email an den Vorstand geschrieben und innerhalb einer halben stunde habe ich diese Antwort bekommen.
Sehr geehrter Herr XXXXXXX
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen nehmen wir sehr ernst.
Gerne kommen wir Ihrem Wunsch im Rahmen der Kulanz nach.
Dem Vertrag 1&1 Doppel-FLAT 16.000 Regio - 04/09 unter der
Vertragsnummer XXXXXXX wurde eine sofortige Kündigung hinterlegt.
In diesem Zusammenhang haben wir die bislang erfolgte Berechnung
selbstverständlich storniert. Ausstehende Forderungen werden ausgebucht,
bereits gezahlte Beträge schnellstmöglich erstattet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei vorzeitiger
Vertragsbeendigung die Hardware zurück fordern. Die Sendung kann unfrei
als Post-Paket an folgende Adresse erfolgen:
Also man kann fehler machen man muss nur nett sein und es versuchen.
AW: kein Wiederrufsrecht wegen schnellstmögliche Bearbeitung, kann ich trotzdem Kündi
Anscheinend meint es 1&1 mit ihrer neuen "Kundenfreundlichkeit" wirklich ernst.
Das ist natürlich schön für dich und freut mich, dass 1&1 doch wirklich Kulanz gezeigt hat.