meine mutter hat vor kurzem einen vertrag mit versatel abgeschlossen. in einem beratungsgespräch (soweit ich weis war ein typ bei uns zuhause) wurde nach durchsicht unserer unterlagen gesagt das eine umstellung im mai 2009 möglich wäre, und ein vertrag mit der versatel ab dann zu einem günstigeren preis laufen würde (vorher hatten wir die gute alte telecom). Es kam dann ein brief mit dem wiederrufsrecht, und ein schreiben das die umstellung vermutlich bis zum Mai 2009 erfolgt. nach gewisser zeit kam dann ein anruf von der telecom (!) das die kündigung erfogt ist und der vertrag fristgerecht zum mai 2010 gekündigt wird. der typ hatte ja aber erzählt das der vertrag ab mai 2009 laufen würde. wir wollen keinen vertrag abschliessen der erst in einem jahr anfängt, und nach dem was ich im netz gelesen habe schon gar nicht mit versatel. wir haben deshalb gekündigt (logischer weise nicht in der 14-tägigen frist) und jetzt dachte ich mir einfach die einzugsermächtigung zu widerrufen.
Meine Frage:
komm ich irgendwie um den vertrag drum rum, ich wurde schliesslich falsch beraten ... der vertrag wurde unterzeichnet unter dem eindruck das er im mai2009 beginnen würde, reicht das aus den vertrag auch nach widerrufsfrist zu kündigen?
muss ich schlechte Schufa.einträge befürchten wenn ich die einzugsermächtigung nicht zahle?
Hallo elronmcborn und willkommen im Forum
Zu deinem Problem:
Wenn der T-com Vertrag erst 2010 ausläuft, war der wohl noch aktiv, oder deine Mutter hatte nicht rechtzeitig gekündigt und er wurde um ein Jahr verlängert.
...dumm gelaufen....!
Du hast jetzt nur die Möglichkeit, an Versatel ein freundliches Schreiben zu schicken und den Sachverhalt zu schildern.
Nach dem Motto, deine Mutter war sich nicht über die Laufzeit/bzw. -verlängerung des T-com Vertrages im klaren.
Rein rechtlich kannst du Versatel nichts vorwerfen, Ihr habt den Fehler gemacht !
Du kannst ja ankündigen, nach Ablauf des T-com Vertages 2010 zu Versatel zu wechseln, oder den Vertrag so versuchen zu stunden.
Einzugsermächtigungswiderruf / Rücklastschrift ist das Falscheste was du machen kannst...verlierst du in jedem Fall und dann sind die Fronten verhärtet...
Hallo Egon,
du hast ja recht, ich werde die einzugsermächtigung auch nicht mehr kündigen. Aber wenn mir jemand nach einsicht der bestehenden verträge sagt, im mai diesen jahres gehts los, und nach ein par wochen erfährst du dann, dass es erst im jahr 2010 los geht, hat er dich doch eindeutig falsch beraten. Er hätte ja sehen müssen dass das nicht geht. die frage ist ob etwas wie der beginn der vertragslaufzeit wichtig genug ist, um bei falscher beratung wieder zurückzuziehen. oder ist es am ende vor dem gesetz kein grund den vertrag nicht zu erfüllen.
was ich sagen will wenn dir jemand ein Auto verkauft und sagt es hat 150 PS, dann stellt sich aber heraus es hat nur 90 PS, was auch in den papieren etc. steht, muss ich das auto dann auch nehemen wenn ich den vertrag schon unterschireben habe??? ich wurde ja (vieleicht gar absichtlich) falsch beraten ... den brief habe ich schon gekündigt, aber so wie es hier im forum klingt kommt von denen ja sowieso keine antwort ...