ich habe seit 3.11.08 einen Freenet Komplett Anschluß
(DSL + Internettelefonie). Hier hatte ich für 19,90€ optional einen, in verbindung mit dem Vertrag vergünstigten, Router (SAMSUNG 3210) dazu gekauft. Da ich mit diesem aber probleme hatte und ich funktionen benötige welche dieser Router nicht bietet habe ich nun eine Fritz!Box Fon WLAN 7170 (welche noch von meinem vorherigen Freenet DSL-Vertrag übrig is)angeschlossen.
Die meisten Probleme waren nun beseitigt nur habe ich fast Regelmäßig keine Telefonverbindung. Auf meine Anfragen bei Freenet wurde anfangs Erklärt das es an einer falschen Konfiguration liegt und ich alles neu einstellen sollte. Da dies nix brachte, man darauf hin näher ins Detail gehen wollte und ich mitteilte welche Hardware ich verwende verwies man mich nur noch auf eine Hilfeseite, zum vornehmen der Einstellungen für meinen Router, im Freenet Portal mit dem Hinweis das es keinen Support bei anderer als von Freenet gelieferter Hardware gibt und eine Fehlerfreie Funktion nur mit dieser Hardware garantiert werden kann.
In meinem Vertrag steht nichts darüber das ich nur die Hardware von Freenet nutzen kann/darf.
Nun habe ich nun schon wieder seit 2 Tagen kein Telefon und bei Freenet kann bzw. will man mir nicht weiter helfen.
Habe ich in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht oder muss ich das so hin nehmen?
Das war eine Anmerkung zur Auto-Installation, darkshadow - und ich kann das nun mal nicht anders sehen.
Und nicht, weil ich Spionage befürchte, sondern weil ich viele Router/DSL-Probleme erst kennen lernen durfte (zum Glück nicht eigene, denn die habe ich immer schon selbst geregelt) - in dem man sich auf andere verlassen hat - sprich Auto-Installation.
Eine Fritzbox z.B. ist idiotensicher einzurichten - das schafft jeder - und sei es mit Hilfe eines Bekannten (so wie ich bei meiner Freundin) oder eines Forum.
Dazu benötigt keiner Fernwartung vom Provider.
Und das hat nix mit Freenet zu tun - das gilt für alle.
Und solange das zu umgehen ist - rate ich keinem Menschen dazu.
Nach wie vor denke ich bei dem hier vorliegenden Problem, daß es an PVC liegen könnte.
Und ob mit Fritzbox oder Samsung - würde ich mich sowieso erst mit meinem Provider in Verbindung setzen, wenn alles von meiner Seite ausgeschlossen ist - und dennoch nichts korrekt funktioniert.
Es ist ja nicht nur die Autoinstallation, die merkwürdigerweise noch bei jedem vom Provider angebotenen Router einwandfrei funktioniert hat den ich eingerichtet habe, sondern auch providerspezifische Updates und Erweiterungen, die mitunter dringend benötigt werden. So war KD beispielsweise in der Lage meine portierte Rufnummer in der fritze einzutragen ohne dass ich mich damit rumärgern musste.
Von TR069 abzuraten hat schon was von Paranoia an sich, tut mir leid das so sagen zu müssen, und die Empfehlung sichere Einstellungen vom Provider nicht zu nutzen sondern selber rum zu pfuschen halte ich persönlich für verfehlt.
Und in dem spezifischen Fall:
Ob die Daten des zweiten PVC richtig sind und auch richtig eingetragen wurden weiß der Himmel. Nur wenn man selbst Daten eingibt und konfiguriert und dann nicht einmal genau weiß ob alles richtig ist, woher weiß man dann, dass es eben nicht doch an einem selbst liegt? Und in dem konkreten Fall: Warum nutzt er nicht wenigstens zum Test den gelieferten Samsung-Router und lässt ihn über das vielgefürchtete TR069 einrichten nur um sicher zu gehen?
Und nicht, weil ich Spionage befürchte, sondern weil ich viele Router/DSL-Probleme erst kennen lernen durfte (zum Glück nicht eigene, denn die habe ich immer schon selbst geregelt) - in dem man sich auf andere verlassen hat - sprich Auto-Installation.
Es sind halt nicht alle so begnadet wie Du, als dass sie sofort wüssten, was sie bei z.B. einer solchen Eingabemaske angeben müssten (schon ausgefüllt, weil aus einer Hilfestellung), die einen PVC ziemlich umfassend spezifiziert.
Das kann ich leider nicht beantworten -
und jetzt auch nicht mehr testen, da ich Freenet und auch Voip komplett abgelegt habe.
Das Problem DNS und auch Fehler 503 ist mir im Zusammenhang mit PVC bekannt.
Sollte allerding nur bei Schaltung über Telekom auftreten - da dann 2.PVC nicht unterstützt wird - sollte deshalb deaktiviert sein.
Leider gibt es Firmware von AVM, wo PVC nicht in der Fritzbox geführt wird.
Dann entweder andere Firmware verwenden - oder auch Festnetz auf aktiv setzen, dann wird PVC automatisch abgeschaltet, soweit mir bekannt.
Allerdings besteht dann wieder das Problem mit den Notrufen.
Aber es ist ja nicht gesagt, daß der User ein PVC Problem hat - und anscheinend geht es ja jetzt wieder.
Stimmt so leider nicht. Habe eben Antwort von der Verbraucherzentrale erhalten. Solange in meinem Vertrag nix davon steht das der Anschluß nur mit der Freenet Hardware funktioniert muss freenet mir für Verbindungsprobleme Support leisten. Allerdings hat Freenet dann das Recht mir die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen, wenn die Störung nachweislich an meiner HArdware gelegen hat.
Hier ersteinmal eine Info zu den AGB´s
6.8
freenet behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
bzw. bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor. Der Kunde tritt ihm bezüglich der
Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüchen (z.B. aus unerlaubter
Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in der Höhe des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware an freenet ab. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung
Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das
Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von freenet berechtigt.
Desweieteren brauch nur Support für gelieferte Hardeware beleistete werden, nicht aber für Fremdhardware. Somit dein Pech wenns nicht geht!
und im Bezug auf die KÜ würde dann folgender Punkt zutreffen:
6.12 Im Falle des Widerrufs oder einer sonstigen Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses
ist Folgendes zu beachten: Erfolgt keine Rücksendung der gelieferten Hardware zeitgleich
mit dem Rückabwicklungsbegehren, so wird freenet die Hardware schriftlich zurück
fordern. Geht diese nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Rückforderungsschreibens
bei unserem Logistikdienstleister ein, so wird dem Kunden der jeweilige
unverbindliche Verkaufspreis der Hardware in Rechnung gestellt!!
Und solltest du sie wirklich verkauft haben, das wäre dann echt ungünstig
Das war eine Anmerkung zur Auto-Installation, darkshadow - und ich kann das nun mal nicht anders sehen.
Und nicht, weil ich Spionage befürchte, sondern weil ich viele Router/DSL-Probleme erst kennen lernen durfte (zum Glück nicht eigene, denn die habe ich immer schon selbst geregelt) - in dem man sich auf andere verlassen hat - sprich Auto-Installation.
Eine Fritzbox z.B. ist idiotensicher einzurichten - das schafft jeder - und sei es mit Hilfe eines Bekannten (so wie ich bei meiner Freundin) oder eines Forum.
Dazu benötigt keiner Fernwartung vom Provider.
Und das hat nix mit Freenet zu tun - das gilt für alle.
Und solange das zu umgehen ist - rate ich keinem Menschen dazu.
......
Da möchte ich nur mal etwas zusagen:
Es gibt , gerade bei freenet, viele die KEINEN PC haben und den Komplettanschluss NUR zum Telefonieren haben und dafür ist die Autoinstallation.
Freenet kann durchaus verlangen, dass du die Hardware benutzt, die du von ihnen bekommen hast. Diese Hardware können sie nämlich per Fernkonfiguration und Fernwartung so einstellen, dass es auch funktioniert.
Fremde Hardware unterliegt stets dem Anwenderrisiko, da braucht die Verbraucherberatung gar keine so großen Backen machen. Warum sollte eine Firma Support für ein Gerät leisten, dass du gar nicht von ihnen bekommen hast?
was für ein quark.
kein provider hat das recht, aus der ferne irgendwas zu tun, wenn du nicht willst, daß er rangeht. das gerät ist bestandteil deiner hw-konfiguration und damit unterliegt es auch deiner informationellen selbstbestimmung.
datenschutz als stichwort.
das einzige, was sie verlangen können, ist bei vor-ort-support und ggfs (bei einem problem an fremder hardware) ersatz der entstandenen kosten.
da hat die verbraucherberatung ausnahmsweise mal vollkommen korrekt beraten.
@jan
auch hier gilt wieder: die können in die agb reinschreiben, was sie wollen. sobald das in irgendein rechtsgut eingreift, wird die klausel nichtig.
was für ein quark.
kein provider hat das recht, aus der ferne irgendwas zu tun, wenn du nicht willst, daß er rangeht. das gerät ist bestandteil deiner hw-konfiguration und damit unterliegt es auch deiner informationellen selbstbestimmung.
datenschutz als stichwort.
das einzige, was sie verlangen können, ist bei vor-ort-support und ggfs (bei einem problem an fremder hardware) ersatz der entstandenen kosten.
Nun könnte man ja einfach mal davon ausgehen dass etwas das man Fernkonfiguration und Fernwartung nennt nicht auch das Auslesen von Nutzerdaten- und Nutzerverhalten beinhaltet.
Man stelle sich nur mal den Skandal vor, wenn die Anbieter die LOG-Dateien und in der HW enthaltene Telefonbücher auslesen würden.
Die Hardware ist während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum des Anbieters. Das ist bei allen Anbietern so wenn man dort Hardware überlassen bekommt.
Daran ändert auch eine Zuzahlung nichts aus der manche ableiten sie hätten die Hardware gekauft.
Jeder Support wird dir sagen: Schließen sie unsere Originalhardware an damit wir überprüfen können ob es sich um ein Problem mit der Leitung handelt (da ich auf andere Hardware nicht geschult bin und sonst nicht sehe ob was falsch eingestellt ist).
Man kann ja gern mal was von Datenschutz schwafeln, aber die Zusatzkosten die durch Hausbesuche entstehen will der Kunde am Ende auch nicht zahlen.
Die Hardware ist während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum des Anbieters. Das ist bei allen Anbietern so wenn man dort Hardware überlassen bekommt.
Daran ändert auch eine Zuzahlung nichts aus der manche ableiten sie hätten die Hardware gekauft.
Das stimmt nur dann, wenn entsprechende Klauseln in den AGB / Preis-Liestungsbeschreibungen / usw. enthalten sind, ansonsten ist das schlichtweg ein Schmarr'n.
Nun könnte man ja einfach mal davon ausgehen dass etwas das man Fernkonfiguration und Fernwartung nennt nicht auch das Auslesen von Nutzerdaten- und Nutzerverhalten beinhaltet.
Man stelle sich nur mal den Skandal vor, wenn die Anbieter die LOG-Dateien und in der HW enthaltene Telefonbücher auslesen würden.
Die Hardware ist während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum des Anbieters. Das ist bei allen Anbietern so wenn man dort Hardware überlassen bekommt.
Daran ändert auch eine Zuzahlung nichts aus der manche ableiten sie hätten die Hardware gekauft.
Jeder Support wird dir sagen: Schließen sie unsere Originalhardware an damit wir überprüfen können ob es sich um ein Problem mit der Leitung handelt (da ich auf andere Hardware nicht geschult bin und sonst nicht sehe ob was falsch eingestellt ist).
Man kann ja gern mal was von Datenschutz schwafeln, aber die Zusatzkosten die durch Hausbesuche entstehen will der Kunde am Ende auch nicht zahlen.
jan, es geht doch nicht darum, ob der kunde zahlen will oder nicht.
mein thema waren unwirksame agb, durch die der kunde teilweise in seinen grundrech5ten (und dazu gehört das recht auf informationelle selbstbestimmung) beschnitten werden soll.
keine dieser agb würde vor gericht standhalten.
wenn der kunde kein auslesen seiner daten wünscht, ist das so. wenn der provider daraufhin keinen oder nur teureren service anbieten kann, ist das auch so.
und ob die hw gemietet oder gekauft ist, spielt dabei keine rolle: mit der miete erwerbe ich ein nutzungs- und verfügungsrecht. das bedeutet ebenfalls, daß ICH bestimme, wer da wie drauf zugreift.
auch was der support sagt, ist im grunde wurscht. es bleibt die frage, ob er dann helfen kann.
das hängt letztlich (auch) von den fähigkeiten des mitarbeiters ab und über die wird andernorts viel berichtet...
jan, es geht doch nicht darum, ob der kunde zahlen will oder nicht.
mein thema waren unwirksame agb, durch die der kunde teilweise in seinen grundrech5ten (und dazu gehört das recht auf informationelle selbstbestimmung) beschnitten werden soll.
Nur dass bislang noch niemand die AGBs in dieser Richtung für unwirksam erklärt hatte. Jedes Auto fährst du nur mit bestimmten Reifen, da macht niemand einen Aufstand, im Gegenteil. Wenn dir der Provider aber sagt, dass du diese und jene Hardware zum korrekten Funktionieren brauchst, kommst du mit solchem Humbug daher
Zitat von e.h.
keine dieser agb würde vor gericht standhalten.
wenn der kunde kein auslesen seiner daten wünscht, ist das so. wenn der provider daraufhin keinen oder nur teureren service anbieten kann, ist das auch so.
und ob die hw gemietet oder gekauft ist, spielt dabei keine rolle: mit der miete erwerbe ich ein nutzungs- und verfügungsrecht. das bedeutet ebenfalls, daß ICH bestimme, wer da wie drauf zugreift.
Na, du musst es ja wissen, du bist Rechtsanwalt oder Richter, deshalb lehnst du dich auch so aus dem Fenster.
Natürlich kannst du bestimme, wer auf deinen Router zugreift, nur wenns für den Service nötig ist und du es unterbindest, brauchst du dich nicht beschweren, dann bist du selber schuld daran.
Zitat von e.h.
auch was der support sagt, ist im grunde wurscht. es bleibt die frage, ob er dann helfen kann.
das hängt letztlich (auch) von den fähigkeiten des mitarbeiters ab und über die wird andernorts viel berichtet...
Nur dass bislang noch niemand die AGBs in dieser Richtung für unwirksam erklärt hatte. Jedes Auto fährst du nur mit bestimmten Reifen, da macht niemand einen Aufstand, im Gegenteil. Wenn dir der Provider aber sagt, dass du diese und jene Hardware zum korrekten Funktionieren brauchst, kommst du mit solchem Humbug daher
die unwirksamkeit von agb ist mehr als einmal erklärt worden. daß in diesem speziellen fall (vielleicht, das thema ist mir keine recherche wert) keine urteile existieren, beweist lediglich, daß noch keiner geklagt hat.
nebenbei habe ich mich zum thema hardware gar nicht geäußert, sondern etwas zum datenschutz geschrieben.
Zitat von DarkShadow
Na, du musst es ja wissen, du bist Rechtsanwalt oder Richter, deshalb lehnst du dich auch so aus dem Fenster.
Natürlich kannst du bestimme, wer auf deinen Router zugreift, nur wenns für den Service nötig ist und du es unterbindest, brauchst du dich nicht beschweren, dann bist du selber schuld daran.
erstens beschwere ich mich nicht, sondern stelle die situation dar.
zweitens muß man weder richter noch anwalt sein, um diese doch ziemlich klare sache bewerten zu können.
aber wenns dich tröstet: gerade beim thema datenschutz kenne ich mich recht gut aus, weil ich u.a. damit mein geld verdiene.
und ob die hw gemietet oder gekauft ist, spielt dabei keine rolle: mit der miete erwerbe ich ein nutzungs- und verfügungsrecht. das bedeutet ebenfalls, daß ICH bestimme, wer da wie drauf zugreift.
Weder gemietet noch gekauft. Du nutzt das Eigentum des Anbieters.
Datenschutz setzt voraus, dass Daten des Nutzers erhoben, genutzt oder übermittelt werden.
Bei einer Hardware ist dies regelmäßig nicht der Fall, da sich die Fernwartung- und Fernkonfiguration lediglich auf die Treibersoftware und Daten des Anbieters beziehen. Identifiziert wird die Hardware über die Geräteidentifikationsnummer, also auch nicht über den Kundennamen.
So muss z.B. das Passwort erst neu erzeugt werden da dies nicht ausgelesen werden kann.
Im Prinzip ist es doch ganz einfach und es gibt so viele Beispiele aus der Privatwirtschaft: Nutze meine Dienstleistung so wie ich es dir sage, wenn nicht mache ich dich für Schäden haftbar.
Ich erinnere nur mal an die Anfangszeiten des freien Telefonverkaufs. Da durften auch nur Telefone mit Freigabe der Post verkauft werden da andere ggf. das Leitungsnetz schädigen...
die unwirksamkeit von agb ist mehr als einmal erklärt worden. daß in diesem speziellen fall (vielleicht, das thema ist mir keine recherche wert) keine urteile existieren, beweist lediglich, daß noch keiner geklagt hat.
nebenbei habe ich mich zum thema hardware gar nicht geäußert, sondern etwas zum datenschutz geschrieben.
Du hast aber auf gar keinen Fall selbst das Recht AGBs oder Teile davon für unwirksam zu erklären
Zitat von e.h.
erstens beschwere ich mich nicht, sondern stelle die situation dar.
zweitens muß man weder richter noch anwalt sein, um diese doch ziemlich klare sache bewerten zu können.
aber wenns dich tröstet: gerade beim thema datenschutz kenne ich mich recht gut aus, weil ich u.a. damit mein geld verdiene.
Erstens bist du eigentlich nur am maulen, zweitens ist die Lage eben nicht klar, höchstens für dich, und auf deine Meinung pfeifen die Richter.
Mag sein, dass du dich beim Datenschutz auskennst, das weiß ich nicht, in jedem Falle aber fällt die Fernwartung definitiv nicht unter den Datenschutz, weil eben keine daten erfasst oder abgerufen werden. Bei der Fernwartung geht es ausschließlich um die Diagnose und Behebung von Fehlern sowie das korrekte und fehlerfreie Einrichten der Hardware. Ich weiß ja nicht, ob du unter Paranoia leidest oder dich einfach nur zu wichtig nimmst.
Zitat von e.h.
scheint wohl so.
Das glaubst auch nur du, mit Betonung auf Glauben, was eben nichts mit Wissen zu tun hat.
Weder gemietet noch gekauft. Du nutzt das Eigentum des Anbieters.
falsch. wenn ich eine gebühr zahle, habe ich ein (vorübergehendes) nutzungs- und verfügungsrecht erworben. ich erwerbe dadurch besitz am eigentum eines anderen. besitz bedeutet in erster linie verfügung. das heißt, ich hänge das an und ab, wie ich möchte, lasse dran, wen und wann ich möchte usw. vergleichbar mit einem autoleasingvertrag: du besitzt das fahrzeug, eigentümer ist die bank.
Zitat von Jan2208
Datenschutz setzt voraus, dass Daten des Nutzers erhoben, genutzt oder übermittelt werden.
Bei einer Hardware ist dies regelmäßig nicht der Fall, da sich die Fernwartung- und Fernkonfiguration lediglich auf die Treibersoftware und Daten des Anbieters beziehen. Identifiziert wird die Hardware über die Geräteidentifikationsnummer, also auch nicht über den Kundennamen.
auch falsch. datenschutz beginnt mit der zuordnung meines namens oder einer anderen personenbezogenen information zu einem sachverhalt. es ist nicht umsonst so, daß ich der verwendung meiner informationen zustimmen muß. ohne diese zuordnung könnte der techniker gar nicht gezielt meinen anschluß prüfen.
Zitat von Jan2208
Im Prinzip ist es doch ganz einfach und es gibt so viele Beispiele aus der Privatwirtschaft: Nutze meine Dienstleistung so wie ich es dir sage, wenn nicht mache ich dich für Schäden haftbar.
stimmt auch nicht ganz. richtig wäre:
Nutze meine Dienstleistung so wie ich es dir sage. Wenn nicht, kann ich die Leistung nicht erbringen und verliere dennoch meinen Vergütungsanspruch nicht.
genau der letzte teil macht den unterschied aus, den ich zu beschreiben versuche.
Zitat von Jan2208
Ich erinnere nur mal an die Anfangszeiten des freien Telefonverkaufs. Da durften auch nur Telefone mit Freigabe der Post verkauft werden da andere ggf. das Leitungsnetz schädigen...
was hat das damit zu tun?
das hatte damals per tk-verordnung gesetzeskraft. das war zwar sinnlos, aber rechtlich nicht angreifbar.
Ich weiß ja nicht, ob du unter Paranoia leidest oder dich einfach nur zu wichtig nimmst.
wenn wir schon persönlich werden:
das erste ist mir egal, das zweite gilt für dich definitiv.
fakt ist aber, daß du offenbar keine ahnung hast und drüber redest.
Zitat von DarkShadow
Du hast aber auf gar keinen Fall selbst das Recht AGBs oder Teile davon für unwirksam zu erklären
wo habe ich das behauptet?
Zitat von DarkShadow
Erstens bist du eigentlich nur am maulen, zweitens ist die Lage eben nicht klar, höchstens für dich, und auf deine Meinung pfeifen die Richter.
es ist nicht mein problem, wenn du es als maulen empfindest, wenn ich die unsinnigkeiten von manchem "spezialisten" hier versuche zurechtzurücken.
du wirst zumindest keines meiner posts inhaltlich und konkret widerlegen können.
und, gott sei's gedankt, auch auf deine meinung pfeifen die richter. und nicht nur die.
in den von mir beschriebenen fällen, würde ich mit sehr großer sicherheit einen rechtsstreit gewinnen. ob dir das nun paßt oder nicht.
du magst technisch sehr versiert sein, rechtlich bist du es jedenfalls nicht.
Zitat von DarkShadow
in jedem Falle aber fällt die Fernwartung definitiv nicht unter den Datenschutz,
edit: und bevor wir uns wieder in kleinlichen interpretationen verlieren: es geht um fernwartung. die unterliegt nunmal im allgemeinen durchaus und in speziellen fällen sehr wohl dem datenschutz.
also erst lesen, dann verstehen. danach schreiben.
Zitat von DarkShadow
Das glaubst auch nur du, mit Betonung auf Glauben, was eben nichts mit Wissen zu tun hat.
solange du es weißt, ist ja alles gut. siehe oben.
wenn du mit fakten widerlegen kannst, her damit.
wenn nicht, ist es eben besser zu akzeptieren, daß man nicht alles wissen kann.
und nun laß uns bitte fernab des kindergartenniveaus bleiben.