Außerordentliches Kündigungsrecht??

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  1. #1
    Avatar von Phosphrus
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    Standard Außerordentliches Kündigungsrecht??

    Guten Tag,

    ich habe seit 3.11.08 einen Freenet Komplett Anschluß
    (DSL + Internettelefonie). Hier hatte ich für 19,90€ optional einen, in verbindung mit dem Vertrag vergünstigten, Router (SAMSUNG 3210) dazu gekauft. Da ich mit diesem aber probleme hatte und ich funktionen benötige welche dieser Router nicht bietet habe ich nun eine Fritz!Box Fon WLAN 7170 (welche noch von meinem vorherigen Freenet DSL-Vertrag übrig is)angeschlossen.
    Die meisten Probleme waren nun beseitigt nur habe ich fast Regelmäßig keine Telefonverbindung. Auf meine Anfragen bei Freenet wurde anfangs Erklärt das es an einer falschen Konfiguration liegt und ich alles neu einstellen sollte. Da dies nix brachte, man darauf hin näher ins Detail gehen wollte und ich mitteilte welche Hardware ich verwende verwies man mich nur noch auf eine Hilfeseite, zum vornehmen der Einstellungen für meinen Router, im Freenet Portal mit dem Hinweis das es keinen Support bei anderer als von Freenet gelieferter Hardware gibt und eine Fehlerfreie Funktion nur mit dieser Hardware garantiert werden kann.

    In meinem Vertrag steht nichts darüber das ich nur die Hardware von Freenet nutzen kann/darf.
    Nun habe ich nun schon wieder seit 2 Tagen kein Telefon und bei Freenet kann bzw. will man mir nicht weiter helfen.

    Habe ich in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht oder muss ich das so hin nehmen?

  2. #41
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Außerordentliches Kündigungsrecht??

    Zitat Zitat von e.h.
    wenn wir schon persönlich werden:
    das erste ist mir egal, das zweite gilt für dich definitiv.
    fakt ist aber, daß du offenbar keine ahnung hast und drüber redest.
    Na schön, dass wir in dir einen "Fachmann" bekommen haben. Welche beruflichen Qualifikationen befähigen dich eigentlich den Mund so voll zu nehmen?



    Zitat Zitat von e.h.
    wo habe ich das behauptet?
    Genau hier:
    @jan
    auch hier gilt wieder: die können in die agb reinschreiben, was sie wollen. sobald das in irgendein rechtsgut eingreift, wird die klausel nichtig.


    Nach der Paranoia jetzt auch Demens?


    Zitat Zitat von e.h.
    es ist nicht mein problem, wenn du es als maulen empfindest, wenn ich die unsinnigkeiten von manchem "spezialisten" hier versuche zurechtzurücken.
    du wirst zumindest keines meiner posts inhaltlich und konkret widerlegen können.
    und, gott sei's gedankt, auch auf deine meinung pfeifen die richter. und nicht nur die.
    in den von mir beschriebenen fällen, würde ich mit sehr großer sicherheit einen rechtsstreit gewinnen. ob dir das nun paßt oder nicht.
    du magst technisch sehr versiert sein, rechtlich bist du es jedenfalls nicht.
    Du hast bislang, ausser heisser Luft und deiner persönlichen Meinung, nichts nennenswertes abgelassen, und schon gar nichts, was auf einer nachweisbaren rechtlichen Grundlage besteht, zumindest warst du zu faul irgend eine verlässliche und nachvollziehbare Quelle für deine Behauptungen zu nennen.



    Zitat Zitat von e.h.
    google ist dein freund.
    ich helf dir aber gern: Let me google that for you

    edit: und bevor wir uns wieder in kleinlichen interpretationen verlieren: es geht um fernwartung. die unterliegt nunmal im allgemeinen durchaus und in speziellen fällen sehr wohl dem datenschutz.
    also erst lesen, dann verstehen. danach schreiben.
    Du bist ein Ass, aber nur im verallgemeinern, mehr aber auch nicht. Dann enne mir doch mal ein paar ach so schützenswerte und hochgeheime Dinge, die ein Provider bei der Konfiguration der Fritzbox auslesen kann.




    Zitat Zitat von e.h.
    solange du es weißt, ist ja alles gut. siehe oben.
    wenn du mit fakten widerlegen kannst, her damit.
    wenn nicht, ist es eben besser zu akzeptieren, daß man nicht alles wissen kann.

    und nun laß uns bitte fernab des kindergartenniveaus bleiben.
    Dann solltest du mal anfangen aus dem Sandkasten rauszukommen und alle anderen hier für blöd zu erklären. Dann redet man mit dir vielleicht auch mal wie es einem Erwachsenen zusteht, bislang hast du nur das Verhalten eines rechthaberischen Kleinkindes gezeigt. Du stellst Thesen und Behauptungen auf, ohne jede Quelle oder der Spur eines Beweises. Und komm mir nicht wieder mit Google, ich werde einen Teufel tun und nach Beweisen für deiN Geschreibsel suchen

  3. #42
    Avatar von e.h.
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    Standard AW: Außerordentliches Kündigungsrecht??

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Na schön, dass wir in dir einen "Fachmann" bekommen haben. Welche beruflichen Qualifikationen befähigen dich eigentlich den Mund so voll zu nehmen?
    warum sollte ich mich dir gegenüber rechtfertigen?
    gegenfrage: was berechtigt dich denn, hier unfug zu behaupten und außer persönlichem nicht substantielles beizutragen?

    du konntest bisher nichts, aber auch gar nichts in meinen aussagen klar widerlegen.
    du schreibst, was du glaubst. glauben ist aber nicht wissen.
    und ich darf dir versichern: ich WEISS, was ich schreibe. anderenfalls nenne ich es vermutung.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Genau hier:
    @jan
    auch hier gilt wieder: die können in die agb reinschreiben, was sie wollen. sobald das in irgendein rechtsgut eingreift, wird die klausel nichtig.

    Nach der Paranoia jetzt auch Demens?
    mal davon abgesehen, daß man demenz mit "z" schreibst, ist jedes wort daran korrekt. wenn du genau lesen würdest, könntest du feststellen, daß meine frage sichz darauf bezog, wo ICH eine agb für unwirksam erklärt habe. ich habe gesagt, daß sie ggfs. unwirksam SIND und nichts anderes.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Du hast bislang, ausser heisser Luft und deiner persönlichen Meinung, nichts nennenswertes abgelassen, und schon gar nichts, was auf einer nachweisbaren rechtlichen Grundlage besteht, zumindest warst du zu faul irgend eine verlässliche und nachvollziehbare Quelle für deine Behauptungen zu nennen.
    ähm... der psychologe nennt sowas projektion.
    begründungen gabs durchaus. heiße luft auch, aber eben nicht von mir.


    Zitat Zitat von DarkShadow
    Du bist ein Ass, aber nur im verallgemeinern, mehr aber auch nicht. Dann enne mir doch mal ein paar ach so schützenswerte und hochgeheime Dinge, die ein Provider bei der Konfiguration der Fritzbox auslesen kann.
    zitat von dir selber:
    "So war KD beispielsweise in der Lage meine portierte Rufnummer in der fritze einzutragen ohne dass ich mich damit rumärgern musste."

    ob du und ich oder sonstwer daten schützenswert oder hochgeheim finden, ist vollkommen egal. wenn jemand dem zugriff, der nutzung, weitergabe etc widerspricht, ist das zu akzeptieren. es ist ein grundrecht, festgeschrieben im grundgesetz. ende und aus.

    mit verbundenen unmöglichkeiten einer dienstleistung leben zu müssen, ist eine andere sache. wenn ich sage, du hast an meiner fritzbox nichts zu suchen, ist das so und du kannst dich schmollend zurückziehen: es sind meine daten und es ist meine fritzbox (egal, ob gemietet oder gekauft).

    ich werde dann damit leben müssen, daß du schmollend und aus der ecke heraus meine leitung nicht instandsetzen kannst. auch ende und aus.

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Dann solltest du mal anfangen aus dem Sandkasten rauszukommen und alle anderen hier für blöd zu erklären. Dann redet man mit dir vielleicht auch mal wie es einem Erwachsenen zusteht, bislang hast du nur das Verhalten eines rechthaberischen Kleinkindes gezeigt. Du stellst Thesen und Behauptungen auf, ohne jede Quelle oder der Spur eines Beweises. Und komm mir nicht wieder mit Google, ich werde einen Teufel tun und nach Beweisen für deiN Geschreibsel suchen
    alle anderen? du bist nicht nur deutschland, sondern auch alle anderen, aha.
    die tatsache, daß du ein paar beiträge mehr abgesondert hast als ich, beweist noch lange nicht deine kompetenz in ALLEN bereichen. es gibt dinge, zu denen ich mich nicht äußere, weil ich davon nichts verstehe.
    und genau das unterscheidet uns.

    abschließend: die diskussion mit dir wird mir zu dumm, weil dabei nichts substantielles rauskommt. du gackerst und kannst nichts belegen.
    ich muß und werde dir gar nichts beweisen, denn aus dem alter bin ich längst raus.
    und auch aus dieser diskussion mit dir.

  4. #43
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Außerordentliches Kündigungsrecht??

    So lange du mit solchen Behauptungen kommst wäre ein Nachweis deiner Qualifikation mehr als wünschenswert, oder wenigstens ein kleiner Beweis, dass du wirklich etwas von dem verstehst, was du schreibst. Leider bist du beides bislang schuldig geblieben.

    "Ich muss nichts beweisen" oder "Ich werde mich nicht rechtfertigen" oder gar "Ich weiss, was ich schreibe" legt jedoch den dringenden Verdacht nahe, dass es mit deinem Wissen und/oder deiner Befähigung nicht sehr weit her ist.


    Somit sind deine Ausagen zumindest in Zweifel zu ziehen.

  5. #44
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Außerordentliches Kündigungsrecht??

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Somit sind deine Ausagen zumindest in Zweifel zu ziehen.
    Das ist noch sehr gnädig formuliert - das Geschreibsel kannst Du getrost vergessen und ist keine weitere Diskussion wert.

    G., -#####o:

  6. #45
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    Standard AW: Außerordentliches Kündigungsrecht??

    Ich stimme scolo zu.

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