Zitat von
Knubbl1978
Servus,
Folgendes Problem haben wir.
Wir haben bei der Teledoof einen "Call & Surf Comfort Plus (2)" Vertrag.
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Ich finde also ich kann Ausserordentlich Kündigen da sie ja nicht mal das Minimum von 6403 KB anbieten können da es ja dort nur DSL 3000 gibt.
Liege ich da falsch????
LG Knubbl1978
Laut Verbraucherzentrale sieht es folgendermaßen aus:
Es gibt erst mal einen Grundsatz und der heißt, dass gültig abgeschlossene Verträge auch von beiden Parteien einzuhalten sind und dass solche Verträge erst zum Ablauf der vertraglichen Laufzeit wieder gekündigt werden können. Wenn ein Verbraucher jetzt zum Beispiel umziehen will, dann liegt das im Risikobereich des Verbrauchers und begründet in der Regel kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das heißt: Egal ob du künftig ganz woanders wohnst – der Vertrag läuft weiter. Natürlich wird der Anschluss umgestellt und das Telefon klingelt künftig in deiner neuen Wohnung. Es kann aber Probleme geben. Zum Beispiel wenn du an deinem alten Wohnort einen schnellen DSL-16.000-Anschluss hattest und genau den auch an deiner neuen Wohnung wieder haben willst:Manchmal ist es so, dass am neuen Wohnort nicht die alte Geschwindigkeit, die alte Leistung angeboten werden kann. In diesem Fall haben die Verbraucher aber leider auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn der Unterschied zwischen alter und neuer Leistung aber gravierend ist, dann muss der Anbieter den Tarif anpassen und darauf solltest du in diesem Fall auch bestehen.
P.S. der Anbieter ist verpflichtet die einen Anschluss zur Verfügung zu stellen, sollte dies nicht möglich sein, weil du im " Nirgendwo" wohnst dann kommst du aus dem Vertrag raus.
Viele Anbieter(z.B. fre....) machen es so, das der Vertrag gekündigt wird, und ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit beginnt. Das ist die übliche Vorgehensweise. ABER auch hier sei angemerkt, es handelt sich um KULANZ!!!
MFG