Ich habe einen Komplettanschluss von 1&1 sowie die Fritz!Box 7113. Gibt es eine Möglichkeit dennoch Call-by-Call zu benutzen (vor allen Dingen für Gespräche ins Ausland) wie sie über die Telekom möglich sind?
Nein, Call-by-Call geht nicht mehr.
Das funktioniert nur bei einem bestehenden Telekom-Anschluss.
Du hast die Möglichkeit, Dich bei einem beliebigen VoIP-Anbieter anzumelden und bestimmte Gespräche darüber abzuwickeln.
Dazu trägt man die Zugangsdaten des weiteren Anbieters in der FritzBox ein und erstellt eine Wahlregel (z.B. Ausland --> Rufnummer xyz).
hallo Annie,
schau doch mal bei peterzahlt.de nach.
Vielleicht ist ja dein Zielland dabei und kostenlose Telefonate möglich
gruss Lenny
Dieser Mehrwertdienst ist längst verboten und steht als Passus in den AGBs das dieser nicht genutzt werden darf.
empfehle die auslandsoption in 50 ausgewählte länder ab 1ct/min.
bei monatlich 4,99 EUR
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine so lche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen.
So ganz stimmt das nicht,
das gilt nur für die Selbsteinwahl bei peterzahlt.de.
Man kann die Verbindung auch von peterzahlt.de herstellen lassen, das ist dann legal und hat noch nie Probleme bereitet.