Hallo, kann ich meinen 1und1 Vertrag kündigen (3Tage alt), obwohl " Sofortige Ausführung" angklickt war ? Damit verzichtet man wohl auf sein Widerrufsrecht. Vielen Dank Bhobi
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
Zitat von Sonicwave
Ist der Anschluss schon geschaltet?? Wenn ja, dann kannst du nix mehr stornieren oder zu sofort aufheben.
Ist der DSL noch nicht geschaltet, kann du den Auftrag noch widerrufen. Schnell, telefonisch und per fax.
Wo kann man einen neubestellten und 3 Tage alten Vertrag telefonisch stornieren? Das einzige was telefonisch stornierbar sind, ist der Norton oder die Speedoption als Zusatzartikel sofern der nicht gewünscht ist.
Ausserdem wird direkt nach Bestelleingang sofern die sofortige Ausführung in Form von schnellstmöglich gewählt wurde, noch am gleichen Tag die TAL bestellt. Es sei mal dahin gestellt was die Gerichtsurteile sagen. Ich gehe davon aus, das dir der Vertragskundenservice eine Stornierung nicht anbietet sondern eher ablehnt.
Von daher hast du keine guten Karten. Versuche es trotzdem per Fax oder per Einschreiben.
Ihr Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung evtl. gelieferter Hardware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (oder der evtl. gelieferten Hardware) binnen der vorgenannten Frist. Der Widerruf ist zu richten an 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur.
Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.).Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
Ich frage mich ja ständig:
Da schließt jemand einen Vertrag ab und will auch noch, dass dieser Vertrag so schnell wie möglich erfüllt wird. Und erst dann, also nachdem er ihn abgeschlossen hat beginnt er zu suchen, ob es nicht etwas Günstigeres gibt. Er hätte ja auch ZUVOR zeit dazu gehabt. Was bitte geht im Kopf solcher Leute vor?
KÜNDIGEN kannst du selbstverständlich auch einen drei Tage alten Vertrag, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, verwechsle das blos nicht in deinen Schreiben. Was du willst ist stornieren bzw. wiederrufen.
Da du schnellstmöglich angeklickt hast (weil du ja nicht warten wolltest) und du die AGB mit dem Abschluss der Vertrags anerkannt hast wir 1&1 erst einmal Nein sagen und auf Erfüllung des Vertrags pochen. Meist aber lenken sie ein, weil auch sie nichts mit einem Kunden zu tun haben wollen der nicht weiß was er will, da ist der Ärger vorprogrammiert.
Im übrigen würde ich an Stelle von 1&1 den Passus mit schnellstmöglicher Schaltung in den AGB anders formulieren:
Bei schnellstmöglicher Schaltung besteht weiter das Widerrufsrecht von 2 Wochen, alle bis dahin angefallenen Kosten werden dem Kunden jedoch in Rechnung gestellt.
Dann noch einen schönen Betrag fordern für Portreservierung etc. und gut wäre. Mach deinen Leuten doch mal den Vorschlag, Herbie.
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
Zitat von DarkShadow
Ich frage mich ja ständig:
Da schließt jemand einen Vertrag ab und will auch noch, dass dieser Vertrag so schnell wie möglich erfüllt wird. Und erst dann, also nachdem er ihn abgeschlossen hat beginnt er zu suchen, ob es nicht etwas Günstigeres gibt. Er hätte ja auch ZUVOR zeit dazu gehabt. Was bitte geht im Kopf solcher Leute vor?
Genau das habe ich mir beim Lesen der Überschrift auch gedacht. Da sollte schon aus Prinzip keine Stornierung erlaubt sein
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Zitat von Herbiereloaded
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.).[/B]Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird
Ich bin kein Jurist, will auch gar nicht weiter über dieses Passus diskutieren. Ich find die Einschräkung einer Gesetzlichen Regelung etwas merkwürdig. Defakto ist, dass die Dienstleistung noch nicht statt findet. Da der Anschluss noch nicht Betriebsfähig bereitgestellt wurde.
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Hallo Dark und Jan,
Da schließt jemand einen Vertrag ab und will auch noch, dass dieser Vertrag so schnell wie möglich erfüllt wird. Und erst dann, also nachdem er ihn abgeschlossen hat beginnt er zu suchen, ob es nicht etwas Günstigeres gibt. Er hätte ja auch ZUVOR zeit dazu gehabt. Was bitte geht im Kopf solcher Leute vor?
Genau das denke ich auch, eigentlich sollte man auf solche Vertrags-hopper gar nicht reagieren.
Das ist genauso palle, wie diese laufenden Anfragen bzgl. inzwischen 2,99Eur günstiger 1und1 Angebote...Nach dem Motto "wie kann ich diesen Vorteil noch irgendwie mitnehmen?"
Einige Zeitgenossen scheinen echt vor Langeweile Verträge abzuschließen oder diese dann in der Laufzeit (!!!) "verbilligen" zu wollen...
Na ja, allen einen sonnigen Sonntag.
Bin jetzt erstmal zum Brunch mit der Familie
beste Grüße egon
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Nur mal zur Klärung, habe bis heute 56k Modem und wollte nun DSL mir zulegen. Den Vertrag hab ich bei einer Vertreterin von 1und1 abgeschlossen um eine Ansprechperson für Probleme zuhaben. Die hat natürlich später Sofortausführung angeklickt - somit ist Ihre Provision sicher !! Auch hab ich jetzt die Speed Option dabei die ich garnicht wollte ! Fazit: Hätte ichs im Internet selber bestellt - hätt ich jetzt weniger Probleme. Bei mir geht ein O2 Surfstick wunderbar ! Bhobi
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Zitat von Bhobi
Nur mal zur Klärung, habe bis heute 56k Modem und wollte nun DSL mir zulegen. Den Vertrag hab ich bei einer Vertreterin von 1und1 abgeschlossen um eine Ansprechperson für Probleme zuhaben. Die hat natürlich später Sofortausführung angeklickt - somit ist Ihre Provision sicher !! Auch hab ich jetzt die Speed Option dabei die ich garnicht wollte ! Fazit: Hätte ichs im Internet selber bestellt - hätt ich jetzt weniger Probleme. Bei mir geht ein O2 Surfstick wunderbar ! Bhobi
Und täglich grüßt das Murmeltier ....wenn die Vertreterin nachträglich ein "Häkchen" gesetzt hat, welches Du garnicht wolltest...ist das doch auf Deiner Kopie nachvollziehbar oder nicht ?
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
Bei einer Vertreterin? Also nicht via Internet? Greift dann die 14-tägige Rücktrittsfrist überhaupt noch? Ist ja dann kein Vertrag, der durch das Fernabgabegesetz gedeckt wird.
Wobei aber immer noch die Frage im Raum steht:
War dir langweilig, dass du dich nicht zuvor informiert hast? Von wegen Surfstick & co?
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Ja, Speed Option hab ich nicht auf meinem Vertrag - Kommentar von Ihr "hab ich übersehen, kann man aber wieder kündigen " . Fazit: Wenn man nicht alles selber macht. Wenn Stornierung nicht geht - nehme ichs 2Jahre auch egal........
Und das ein Surfstick so gut funzt bei mir, hätte ich nie gedacht ! Bhobi
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
Wenn die Vermittlung eines Vertrags über einen Kundenberater oder besagten Vermittler erfolgt, besteht generell kein Widerrufsrecht. Dies fällt nicht unter dem Fernabsatzsrecht. Ausserdem ist der Storno der Speedoption telefonisch stornierbar. Ein Nachweis brauch nicht erbracht werden. Ganz simpel.
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
In meinem schriftlichen Vertrag steht auch nichts von Sofortausführung und Widerrufs Verzicht. Was kann ich dafür was die Vertreterin später anklickt ? Ich denke mal, habe ganz gute Karten - denn ich habs schriftlich: Keine Sofortausführung und Speed Option bestellt....... Bhobi
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
Widerrufsrecht besteht meines Wissens nach nur bei Käufen und Verträgen, die unter das Fernabgabegesetz fallen, nicht aber bei persönlichem Abschluss.
Wurde bei der Vertragsübermittlung ein Fehler begangen besteht die Möglichkeit diesen korrigieren zu lassen, nicht aber den ganzen Vertrag zu stornieren.
Weitergehende Rechtsberatung sollte aber über einen Anwalt und/oder die Verbraucherberatung erfolgen da meine Aussagen keinerlei Rechtsverbindlichkeit haben.
Ein schriftlich - persönlicher Vertrag enthält, sofern nichts anderes angegeben wurde, immer die schnellstmögliche Ausführung, somit muss das auch nicht gesondert angegeben werden.
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Unters Fernabgabegesetz fällts nicht - richtig, ist ein Haustürgeschäft "auf öffentlichen Flächen" (§312BGB) war ein Stand im Kaufland. Und bei Haustürgeschäften gibts Widerruftsrecht - na mal schauen...Bhobi
AW: Kündigen 3Tage später - bei Sofortausführung ?
Bist du zu denen oder sie zu dir gegangen? Hast du den Kontakt gesucht fällt das auch nicht unter "Haustürgeschäft." da die Verkaufsfläche eindeutig gekennzeichnet war.
Aber mal dumm gefragt, welchen Vertrag hast du eigentlich abgeschlossen? Wenn ich mir den Surfstick so ansehe, und vor allem, was da alles NICHT enthalten ist, was du bei einem DSL-Vertrag hast, dann könntest du bei einer brauchbaren Bandbreite um ein vielfaches besser wegkommen.