Mal eine kleine Frage:
Ich habe im November letzten Jahres bei Freenet DLS mit telefon beantragt. Dann hab ich erstmal nix mehr gehört. Nachdem ich ein paar mal angerufen hab und nachgefragt hab hab ich dann für anfang März nen Schalttermin bekommen,den ich aber absagen musste weil ich keine Zeit hatte. Dann habe ich wieder ewig nix gehört, dann sagten die es liegt an der Telekom. Die haben mir dann wiederum gesagt sie sehen da keine Leitung, ich soll wieder freenet fragen. Darauf hin habe ich dann einen 2.Schalttermin bekommen,der von seiten Freenet nicht eingehalten wurde. Ich habe dann vor 2 Wochen eine 14tages frist gesetzt(schriftlich)und gesagt, dass es solange kein geld gibt,bis ich die leistung hab. Das bereits abgebuchte geld hab ich zurückgeholt. Nun habe die mir geschrieben das einbehalten ist nicht gerechtfertigt,weil die grundgebühr unabhähngig von der Nutzung ist und ja "nur" eine Störung vorliegt, die angedrohte Kündigung( hatte ich erwähnt sollte die frist nicht eingehalten werden)geht erst in 2 Jahren.
Ist das recht so was die machen,oder habe ich nun nen endgültigen Kündigungsgrund?
Naja - von Rückbuchungen halte ich grundsätzlich nichts im Zusammenhang mit solchen Provider Problemen.
Ging mir bei 1&1 so - habe nicht zurück gebucht, sondern die Rückbuchung von denen gefordert und auch alles wieder erhalten - nachdem die außerordentliche Kündigung durch war.
Abbuchen ohne Leistung zu erbringen ist leider öfters der Fall - im System ist das drin - und bevor die das endlich raus nehmen, muß man schon schriftlich massiv reagieren.
Du hast also noch gar keinen Anschluß, wenn ich das korrekt verstanden habe.
Wenn Deine Frist nicht ausreichend war:
Erneut eine Frist setzen zur Nachbesserung (mindestens 10 Werktage, zusätzlich Samstag, Sonntag, ggf. Feiertag und Postweg) - per Einschreiben mit Rückschein - mit dem Hinweis zur folgenden außerordentlichen Kündigung, sollte Dir bis zu diesem Datum kein funktionierender Anschjluß zur Verfügung stehen.
Lediglich Techniker Termine zu vereinbaren - führen diese Frist nicht ad absurdum.
Sollte bis zu dem gesetzten Datum kein Techniker erscheinen - außerordentlich kündigen.
Normalerweise ist es so dass du angeschrieben wirst wenn ein Technikertermin nicht stattfinden konnte. Hast du deine Sachen denn schon mal angeschlossen und probiert?
Das dachte ich ja auch^^Aber dem war nicht so. Alles angeschloßen,überprüft etc, es geht nicht. Ich denke 14 Tage als Frist haben völlig gereicht,aber den Teil haben sie ja völlig ignoriert. Ich denke ich gehe heute mal zur Verbraucherzentrale und hoffe, dass die da was machen können.
Das dachte ich ja auch^^Aber dem war nicht so. Alles angeschloßen,überprüft etc, es geht nicht. Ich denke 14 Tage als Frist haben völlig gereicht,aber den Teil haben sie ja völlig ignoriert. Ich denke ich gehe heute mal zur Verbraucherzentrale und hoffe, dass die da was machen können.
Eine Abbuchung findet erst statt wenn die Telekom die Schaltung bestätigt hat, somit hast du deinen Anschluss bereits.
Nun ist es also eine Störung, aber auch die muss behoben werden. Daher reklamiere erneut die Störung deines Anschlusses, nenne im Anschreiben deine Kundennummer und eine Rückrufnummer und setze eine Frist von 14 Tagen mit Verweis auf die AGB, kündige für den Fall das freenet in Verzug ist eine vorzeitige Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung an.
Ich rate dir allerdings erst einmal alles zu bezahlen, denn wenn du wegen Nichtzahlung gesperrt bist kannst du am Ende nicht mal prüfen ob der Anschluss ok ist.
Freenet ersetzt dir auf Antrag alle anteiligen Grundgebühren für die Tage an denen eine Störung vorlag.