Kann ich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen?

22Antworten
  1. #1
    Avatar von neto-
    neto- ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    25.06.2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard Kann ich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen?

    Hallo zusammen,

    auch ich(bzw. meine Mutter) habe, so wie viele, ein Problem mit Freenet.
    Das Problem ist Folgendes:
    Sie hat sich von 2000 (mit 1GB Volumen) auf Freenet Komplett(16000)
    hochstufen lassen, jedoch liegt die Geschwindigkeit gerademal bei
    936 kbit/s und der upload bei 348 Kbit/s was natürlich viel zu wenig ist.
    Des weiteren ist kein Onlinebanking(Norisbank) möglich, weil die Seite einfach nicht geladen wird. Es gibt noch andere, wie z.B meebo.com oder NDR Fernsehen- NDR - Das Beste am Norden (Link aus einem anderen Beitrag hier).
    Woran kann das liegen, dass diese Seiten nicht aufrufbar sind?
    Ich nehme mal an, dass es das Verschulden von Freenet ist, da ich diese Seiten auch nicht mit meinem Notebook aufrufen kann.

    Ihr Router ist der Samsung 3010 Phone SL.

    Gehen wir mal davon aus, dass es alles Freenets Verschulden ist.
    Als nächstes würde ich ein Einschreiben mit Rückschein an Freenet schicken in dem steht, dass sie die Probleme beheben sollen, einmal das Problem mit der Geschwindigkeit und zweitens das Problem mit den nicht aufrufbaren Seiten(Fristsetzung 14 Tage). Anderenfalls werde ich vom Rücktrittsrecht nach dem Fernabgesetz Gebrauch machen.

    Jetzt stellt sich mir noch die Frage, ob sie überhaupt vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen kann, wenn:
    1. nichts passiert
    2. nur die Geschwindigkeit angepasst wird
    3. nur die Seiten aufrufbar sind und sie die Geschwindigkeit nicht anpassen

    Kann sie vom Rücktrittsrecht Gebauch machen, wenn die Geschwindigkeit die 2000 kbit/s - Marke nicht übersteigt?
    Dann hätte Freenet nur einen Teil der Anforderung erfüllt und nicht die volle Leistung erbracht.

    Ich brauche da einfach Klarheit


    Danke im Voraus!
    Beste Grüße

  2. #21
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2007
    Beiträge
    771
    Danke
    36

    Standard AW: Kann ich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen?

    Zitat Zitat von e.h.
    ich würde jede wette eingehen, daß in einem ähnlich gelagerten fall ähnlich entschiden würde, egal ob movie-flat oder "normale" nutzung. das ist meine privatmeinung, bevor wieder jemand der "isp-affinen" rechtsspezialisten hier drauf einsteigt
    Ähnlich gelagert ist der Fall aber nur, wenn jemand wie 1&1 die Movie- Flat als Bundle verkauft und der Nutzer diesen Bestandteil wegen zu geringer Bandbreite nicht nutzen kann.

    Jeder Anbieter der eine ähnliche Flat als Option anbietet ist fein raus da er die Option ganz einfach kündigen kann. Schon ist der Fall nicht mehr ähnlich gelagert.

    Zur Erforderlichkeit einer 16000- Leitung: Mir fallen nur wenig Gründe ein warum jemand wirklich zwingend eine 16000 Leitung benötigt, zumindest wenn wir von legaler Nutzung sprechen.

    Die meisten bestellen sie weil mehr als besser angesehen wird, zum normalen Surfen und "ab und zu" downloaden reicht weit weniger, und das macht die Masse aus.

  3. #22
    Avatar von e.h.
    e.h. ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    21.07.2009
    Beiträge
    80
    Danke
    2

    Standard AW: Kann ich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen?

    Zitat Zitat von Sonicwave
    Dann könnte ja jeder "bis zu 6000" der weniger als 3000 hat - und das dürften eine ganze Menge Verträge sein - seinen Vertrag kündigen.

    Jeder Kunde akzeptiert aber nach der Auftragsbestätigung (in der die tatsächliche Geschwindigkeit meist aufgeführt ist) seine Geschwindigkeit und der Vertrag gilt beidseitig als akzeptiert.

    Das was du erzählst hab ichnoch nie gehört. Und glaub mir. Wir hier drin haben schon viel gehört.
    naja, es ist mühselig und auch mit kosten verbunden, das ganze durchzufechten. deshalb scheuen sich auch die meisten, diesen schritt zu gehen.

    manche provider gehen einen weg, der cleverer ist:
    sie bieten eine basisbandbreite an, zu der man "hinzubuchen" kann. wenn die mehrleistung nicht erreichbar ist, wird der zusatz gecancelt und das ding ist fertig. allerdings (und das begreifen manche hier offenbar nicht) bedeutet das dann auch wieder gesenktes entgelt für den provider, ganz unabhängig von allem geschwurbel in den agb, vom service oder sonstwem.
    weniger leistung = weniger geld.

    Zitat Zitat von Jan2208
    Ähnlich gelagert ist der Fall aber nur, wenn jemand wie 1&1 die Movie- Flat als Bundle verkauft und der Nutzer diesen Bestandteil wegen zu geringer Bandbreite nicht nutzen kann.
    bei den meisten verträgen kaufst du sofort die "große packung", freenet ist da nur ein beispiel von vielen.

    Zitat Zitat von Jan2208
    Jeder Anbieter der eine ähnliche Flat als Option anbietet ist fein raus da er die Option ganz einfach kündigen kann. Schon ist der Fall nicht mehr ähnlich gelagert.
    genau. siehe oben.

    Zitat Zitat von Jan2208
    Zur Erforderlichkeit einer 16000- Leitung: Mir fallen nur wenig Gründe ein warum jemand wirklich zwingend eine 16000 Leitung benötigt, zumindest wenn wir von legaler Nutzung sprechen.
    Die meisten bestellen sie weil mehr als besser angesehen wird, zum normalen Surfen und "ab und zu" downloaden reicht weit weniger, und das macht die Masse aus.
    was den durchschnittsnutzer angeht, sind wir absolut einer meinung.
    allerdings gibts auch fälle, wo etwas mehr tatsächlich okay ist:
    zum beispiel nutze ich eine napster-flat, last.fm oder youtube häufiger.
    dafür darfs etwas mehr sein als die bisherige 2000er leitung.

    eine 16er werde ich allerdings dafür auch nicht brauchen.

  4. #23
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2007
    Beiträge
    771
    Danke
    36

    Standard AW: Kann ich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen?

    Zitat Zitat von e.h.
    bei den meisten verträgen kaufst du sofort die "große packung", freenet ist da nur ein beispiel von vielen.
    Falsch, freenet bietet auch einen Vertrag mit 2000 an.

    Wenn du nachweislich weniger als DSL 2000 hat nehmen die auch einen Downgrade vor, wenn du sonst einen 16000 hast.

    Der Haken dabei ist aber, dass ein DSL 16000 Vertrag bei freenet in den ersten zwei Jahren im Durchschnitt genauso viel kostet wie ein DSL 2000 Vertrag.

    Somit hast du erst nach dem 24. Monat eine Ersparnis wenn du dich downgraden lässt oder gleich den 2000 buchst.

    Grundsätzlich ist die Bandbreiten- Diskusson müßig. Ich habe bei mir den Hauptverteiler auf der anderen Straßenseite. Seitdem ich hier DSL habe hat sich die Dämpfung verdoppelt und meine max. Bandbreite hat sich von 17500 auf 15500 verringert.

    Aufgrund der Tatsache, dass unser Leitungsnetz veraltet ist, können nur 66% aller Anschlüsse überhaupt DSL bekommen. Davon werden dann noch die abgezogen deren Leitung zu lang ist.

    Somit gehört man schon fast zu einer Minderheit wenn man DSL hat...

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 13.01.2010, 20:02
  2. Problem mit dem Anschlusstermin, was kann ich machen?

    Von midnight_cowboy im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.04.2008, 12:49
  3. Wie kann ich das machen?

    Von Tolik im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 29.02.2008, 15:20
  4. KAnn ich das so machen???Bitte um Hilfe

    Von boehseropel03 im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 28.02.2008, 16:52
  5. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 08.01.2007, 17:02
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz