Keine Bereitstellung für Freenet

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  1. #1
    Avatar von stahli1981
    stahli1981 ist offline
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    Unglücklich Keine Bereitstellung für Freenet

    Hallo Leute,

    kann sein, dass dieser Eintrag schon einmal vorkommt - aber denke dass ich mal ganz von vorne anfange:

    Meine Schwester hat einen Freenet Komplett 16.000 Anschluss gebucht. Hier ist nun das Problem, dass man meiner Schwester sagte ein Techniker kommt vorbei und öffnet die Leitung. 8 Termine wurden nicht eingehalten - und es funktioniert natürlich immer noch nicht!

    Mehrere Anrufe, wo der Techniker bleibt, blieben ergebnislos. Irgendwann fing Freenet damit an, dass der Router von Samsung falsch konfiguriert ist - ich habe diesen Überprüft - alles in bester ordnung.

    Nächster Anruf: Freenet behauptet, dass die Leitung bis zum Modem in Ordnung sei, aber zwischendrin ist der Wurm - genauergesagt bei der Telfondose oder vom Verteiler in die Dose (hmm würd sagen logisch wäre, dann könnte man das Modem nicht erreichen). Das wäre zudem Problem vom Vermieter und Freenet stellt die Leitung nur bis in den Ort, der Rest müsse der Kunde selbst gucken... (Hmmm dachte immer die Leitung gehört der Telekom und ein T-COM Techniker müsste die Leitung frei machen - das wäre alles!).

    Meine Schwester und ich selbst haben insgesamt an die 20 Telefonate in 3 Monaten geführt - ohne Ergebnis.

    Frage wäre nun, kann man aufgrund dem Hin und her und dass die Leitung nicht funktioniert kündigen!

    Vielen Dank für die Antworten

    Gruß Stahli

  2. #2
    Avatar von Jan2208
    Jan2208 ist offline

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    Standard AW: Keine Bereitstellung für Freenet

    Hallo Stahli,

    freenet ist bis einschließlich der Telefondose für die Leitung verantwortlich. Die Leitung vom Hausverteiler zur Telefondose ist allerdings Eigentum des Hauseigentümers, der hat sie bezahlt und ist auch ggf. für eine Neuverlegung verantwortlich.

    Wenn dir also freenet sagt die Endleitung (so nennt man die Leitung zwischen dem Hausverteiler (APL) und der Dose (TAE)) ist defekt musst du dich mit dem Hauseigentümer in Verbindung setzen wie ihr weiter vorgeht.

    Diese Aussage muss aber definitiv so kommen, am Besten schriftlich.

    Ansonste würde ich bereits jetzt schriftlich eine Frist setzen von 14 Tagen MIT VERWEIS AUF DIE AGB und auf Behebung der Störung bestehen. Für den Fall der Nichtbehebung die vorzeitige Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung des VErtrages ankündigen.

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