ich ziehe zum 1. Aug. 2009 um in ein Studentenwohnheim. Dort ist bereits Internet vorhanden und ein Telefonanschluss auch, da es vertragsmäßiger Bestandteil ist. Internet jedoch nur über Wlan.
Da ich allerdings noch eine Vertragslaufzeit bis Jan. 2010 wollte ich mir diesen auf den neuen Anschluss legen lassen und dann den Vertrag auslaufen lassen.
Nun gibt es aber den alten Tarif nicht mehr, der heißt jetzt nämlich Call&Surf Comfort (4) statt Call&Surf Comfort (2)!! Was bedeutet ich müsste, wenn ich diesen Anschluss übertragen lasse einen neuen Vertrag abschließen mit erneuter ->24 monatiger Laufzeit<- !!
Was is n das fürn unflexibler Haufen!?
Die können doch einfach den alten Tarif buchen und gut is! Aber so können die Kunden ja nicht weiter gemolken werden.
Ich bin echt sauer!
Wie soll man denn so jemals aus den Verträgen raus kommen?
Noch dazu bekomme ich nichtmal mehr die volle Geschwindigkeit von 6000 sondern nur 2000 und soll fleißig immer weiter 40€ jeden Monat abdrücken?
Gibts trotzdem ne Möglichkeit da raus zu kommen ob nun fristgerecht oder sofort?
Gibts trotzdem ne Möglichkeit da raus zu kommen ob nun fristgerecht oder sofort?
Sterben oder Umzug ins Ausland mit Zahlung einer Ablösesumme(Abmeldebestätigung notwendig)
Ansonsten hast du keine Möglichkeit diesen Anschluss vorab loszuwerden. Es sei denn du sendest eine Kündigung an Telekom mit diesen Infos und versuchst vielleicht auf Kulanz.
1. Internet und telefon sind doch Bestandteil des neuen Mietvertrags!
Das mag sein, nur das interessiert die Telekom und andere Telefonanbieter nicht. Es ist ja nicht die Schuld der Telekom dass du in ein Studentenwohnheim ziehst und noch Vertragslaufzeit hast.
Zitat von Febreze
2. Was passiert denn, wenn ich den Anschluss einfach nicht mitnehmen will.
kann ich den auch totlegen lassen?
Allerdings muss ich dem Verein dann wohl oder übel jeden Monate bis zum auslauf 40 € in den Arsch blasen.
Du kannst vorher kündigen und eine "Sadenersatzforderung" zahlen und bist dann raus
Hier aus Auszug aus den AGB
Der Kunde ist im Falle der Kündigung aus wich-tigem Grund durch die Deutsche Telekom verpflichtet, der Deut-schen Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe ei-nes Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Zitat von Febreze
3. Was passiert, wenn ich den Anschluss mitnehme und ihn innerhalb von 14 Tagen kündige? geht das? dann wär ich doch sauber draußen!
Warum wärst du dann sauber?
Wegen Wiederspruchsfrist?? Die gilt nur für neue Verträge bei Internetbestellungen oder telefonischen Bestellungen. Jedoch nur bis zur Erfüllung der Leistung. Ist der Anschluss umgezogen ist die Leistung erfüllt und somit erlisch sofort das Widerspruchrecht.
Zudem würde vorher durch einen Widerspruch nur der Umzug storniert werden. Hat also somit keinerlei Einfluss auf die Mindestvertragslaufzeit.
Alle Ideen die du entwickelst klappen nicht. Nur der von mir geschriebene Antwort auf deinen Punkt 2 funktioniert. Da musst du durch.