Hallo, ich habe mal eine Frage, ich habe am 17.04.2007 einen DSL 2000 Vertrag bei Versatel abgeschlossen, ich hatte den Vertrag zwischenzeitlich wegen einem Wohnungsbrand im Jahr 2008 verlegt.
vor 3 Monaten habe ich mir gedacht ich trickse Versatel aus und lasse mir einfach per E Mail bestätigen bis wann mein Vertrag Läuft, es hieß in der Antwort bis zum 30.04.2010
So daraufhin habe ich zum 30.04.2010 gekündigt. Naja ob dass wohl richtig war dachte ich mir vor 3 Wochen als ich meinen Vertrag wiedergefunden habe denn er ging 2 Jahre und dann ein Jahr Verlängerung weil ich 2009 nicht gekündigt hatte, aber warum bis zum 30. und nicht bis zum 17.
Jetzt habe ich per Fax eine neue Kündigung geschickt, ich habe reingeschrieben ich kündige zum Ende meiner Vertragslaufzeit. Es kommt aber keine bestätigung.
Bin ich auf der sicheren Seite? ich habe einen Sendebericht mit meinem Schreiben aufgedruckt was mein Fax automatisch macht, bitte da um hilfe da ich unbeding weg will von Versatel
Vllt. sollte man erst mal klären, was ein qualifizierter Sendebericht ist.
Nach meiner Kenntnis ist bei ein qualifiziertem Sendebericht auch eine verkleinerte Kopie des gesendeten Faxes auf dem Sendeberich ( nur erste Seite).
Es gibt Faxgeräte, die einen qualifizierten Sendebereicht ausgeben können.
In den meisten Fällen der Faxgeräte im Konsumerbereich wird aber nur ein einfacher Sendebericht (Rufnummer, Datum, Uhrzeit Anzahl der Seiten, Dauer der Übertragung) ausgegeben.
Der ist juristisch in der Tat nicht viel Wert.
Alles schön und gut, entschuldige, wenn ich dumm frage, aber inwiefern sagt ein qualifizierter Sendebericht etwas darüber aus, dass das FAX auch korrekt bei der Gegenstelle angekommen und ausgedruckt wurde? Denn darum geht es ja eigentlich in dem zu führenden Nachweis.
Alles schön und gut, entschuldige, wenn ich dumm frage, aber inwiefern sagt ein qualifizierter Sendebericht etwas darüber aus, dass das FAX auch korrekt bei der Gegenstelle angekommen und ausgedruckt wurde? Denn darum geht es ja eigentlich in dem zu führenden Nachweis.
Ich gehe einfach mal davon aus, daß bei einem qualifizierten Sendebericht das einfach unterstellt wird.
Bei einem Einschreibebrief wird ja auch unterstellt, daß nicht etwa ein leeres, unbeschriebenes Blatt Papier im Briefumschlag war, sendern die vom Absender erstellte Nachricht.
Ist meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf juristische Belastbarkeit.
Wäre schön wenn ein "Rechtgelehrter" dazu was schreiben würde
Etwas OT:
Es soll auch Firmen geben, die ihre Faxgeräte nur in der üblichen Bürozeit
betriebsbereit halten.
Vermutlich mit dem Hintergedanken, solche Faxe, wo es auf Datum und Uhrzeit des Eingangs ankommt, zu erschweren
@Guenter
Die Advokaten in meinem Bekanntenkreis sagen allesamt: wenn man einen richtig arschigen Richter hat, dann hilft einem nur eines: die Überbringung des Schriftstückes per Notar. Denn der Notar ist der wirklich einzige, der rechtlich 100%ig sicher vor Gericht beglaubigen kann, dass er a) das entsprechende Schriftstück in den Umschlag getan hat und b) dieses Schriftstück an den Empfänger übergeben (mit Datum, Uhrzeit usw.).
Auch ein Einschreiben+Rückschein erfüllt im extrem engstirnig ausgelgten Sinne nicht, dass das entsprechende Schriftstück auch im Umschlag war.
Ein Einschreiben+Rückschein gilt halt in der allgemeinen Verkehrsanschauung bzw. der herrschenden Meinung als ausreichend. Geht ja in diesen Fällen auch nur um Verträge mit einem Wert von einigen hundert Euro. Wenn's da in 5-, 6- oder noch höher stellige Beträge geht, sieht das wahrscheinlich schon anders aus....
Alles schön und gut, entschuldige, wenn ich dumm frage, aber inwiefern sagt ein qualifizierter Sendebericht etwas darüber aus, dass das FAX auch korrekt bei der Gegenstelle angekommen und ausgedruckt wurde? Denn darum geht es ja eigentlich in dem zu führenden Nachweis.
Hast du mal ein Fax gesendet? Der Sendebericht wird nur Ausgedruckt, wenn das Fax wirklich Korrekt beim Empfänger angekommen ist.
Ansonsten steht da "Senden war nicht Erfolgreich"!
Ein Einschreiben mir Rückschein sagt ja auch nur aus, das etwas gesschickt wurde. Es sagt aber nichts über den Inhalt aus, wie Schrippe schon Erwähnt hat.
Im Grunde kann man dann gar nichts Richtig machen! Oder wie?
Hast du mal ein Fax gesendet? Der Sendebericht wird nur Ausgedruckt, wenn das Fax wirklich Korrekt beim Empfänger angekommen ist.
Ansonsten steht da "Senden war nicht Erfolgreich"!
Das stimmt nur teilweise!
Wenn der Empfänger z.B. kein Papier oder sonst eine Störung im Gerät hatte wird das Fax in den Speicher des Gerätes gesendet und der Absender bekommt ebenfalls einen "ordentlichen" Sendebericht.
Wenn nun der Empfänger sich ungeschickt anstellt, beim Nachfüllen von Papier, beim Beseitigen der Störung und Ausdrucken aus dem Speicher, kann es durchaus vorkommen, daß der Absender einen Sendebericht hat, aber der Empfänger keinen Fax-Ausdruck.
Bei manchen Geräten genügt es, wenn das Gerät vom Strom getrennt wird, daß der Speicher geleert wird!
Ebenso ist es möglich, daß die Leseeinheit im Absender- Faxgerät verschmutzt ist und beim Empfänger daher ein unleserliches Fax ankommt.
Auch dann hat der Absender einen Sendebericht, aber der Empfänger kein lesbares Fax.
Dieser Fall würde dann aber bei einem qualifizierten Sendebericht vom Absender bemerkt, weil dann die verkleinerte Kopie in qualifizierten Sendebericht ebenfalls unleserlich wäre.
Beim einfachen Sendebericht würde dies jedoch nicht bemerkt.
Och jooh - tatsächlich? Was wurde in Beitrag #66 ausführlich erklärt?
G., -#####o:
Bitte beim Lesen auch die Smileys zur Kenntnis nehmen!!!
In diesem Falle " "
Dann bekommt meine Aussage nämlich ein ganz andere Bedeutung.
Oder willst Du dich dem Vorwurf aussetzen, daß Du beim Re-Post das Bezugs-Posting inhaltlich nicht (vollständig) zur Kenntnis genommen hast
ich habe mich noch einmal zum Verbleib Deiner erwähnten zahlreichen Faxe schlau gemacht. Du wirst Dich sicherlich noch an unser Schreiben vom 24. Mai erinnern, als wir Dich baten, uns Deine neuen Kontodaten zu nennen, da die uns bekannte Kontoverbindung nicht mehr existiert. Du hast uns am 3. Juni unser Schreiben mit Deiner neuen Kontoverbindung zugefaxt, das wir entsprechend bearbeitet und archiviert haben. Hier ist keine Kündigung mit dabei gewesen. Spätestens mit Erhalt dieses Schreibens hättest Du uns über die - wie Du schreibst - 8 vorherigen Faxe zu den Kontodaten und 5 Kündigungsfaxe informieren können, sodass wir zeitnah hätten handeln können.
Dennoch habe ich mich sehr für Dich bemüht und bewirken können, dass Dein Anschluss zum 31. August 2011 aus Kulanz gekündigt wird.
Ich hoffe sehr, Dir damit geholfen zu haben und stehe Dir bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Im Grunde kann man dann gar nichts Richtig machen! Oder wie?
Doch, eben über den Weg des Notars. Das ist in alle Richtungen (rechtlich) abgesichert.
Wobei man bedenken sollte - rechtlich kann man in Deutschland ja nun alle Möglichkeiten und Konstellationen konstruieren.
Darum gibt es in Deutschland die "Verkehrsanschauung" bzw. "herrschende Meinung". Die besagt - in diesem Fall - dass ein Einscheiben+Rückschein als ausreichend angesehen wird, ein Fax aber eben nicht, genauso wie eine eMail nicht den Stellenwert wie ein Einschreiben+Rückschein hat.
Damit muss man sich nicht abfinden, sollte es aber tun. Denn es bringt einem nichts, Faxe zu versenden und auf die theoretisch gegebene Rechtssicherheit zu bestehen, wenn im Zweifel 9 von 10 Richtern im Zweifel dies nicht so sehen.
Es erspart einem also viel Nerven und Arbeit, gleich der Verkehrsanschauung/herrschenden Meinung zu folgen, anstatt "Nebenkriegsschauplätze" wegen prinzipieller Ansichten aufzumachen...
was passiert mit Deinen Rufnummern? Möchtest Du sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen? Falls ja, dann musst Du bitte bei Deinem neuen Anbieter die Kündigung veranlassen, der neue Anbieter wendet sich dann an uns, um die Rufnummern zu erhalten.
Wenn nicht, geht die Kündigung zum 31. August 2011 durch uns seinen Gang.
was passiert mit Deinen Rufnummern? Möchtest Du sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen? Falls ja, dann musst Du bitte bei Deinem neuen Anbieter die Kündigung veranlassen, der neue Anbieter wendet sich dann an uns, um die Rufnummern zu erhalten.
Das ist so nicht richtig!
Natürlich kann JoeSmoka selbst kündigen und seine Rufnummern portieren lassen.
Zitat: Wenn im Übrigen der Kunde seinem alten Anbieter selbst kündigt und nicht den neuen Anbieter mit der Kündigung seines alten Vertrages beauftragt, ist dies zwar nicht spezifikationskonform, darf jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass eine Portierung nicht durchgeführt wird.
Quelle: https://www.dsl-forum.de/rufnummernpo...ng_t19093.html
natürlich kann JoeSmoka die Kündigung selber durchführen und seine Rufnummern portieren lassen. Den neuen Anbieter damit zu beauftragen ist jedoch der sicherere Weg (die Koordination der Portierung samt Terminvereinbarung läuft über die Deutsche Telekom) und würde JoeSmoka wesentlich weniger Aufwand bereiten.
natürlich kann JoeSmoka die Kündigung selber durchführen und seine Rufnummern portieren lassen. Den neuen Anbieter damit zu beauftragen ist jedoch der sicherere Weg (die Koordination der Portierung samt Terminvereinbarung läuft über die Deutsche Telekom) und würde JoeSmoka wesentlich weniger Aufwand bereiten.
Viele Grüße,
Versa
Auch das stimmt nicht.
Der Aufwand ist, wenn überhaupt, kaum höher.
1. rechtzeitige Kündigung beim bisherigen Anbieter;
2. Vertragsabschluß beim neuen Anbieter;
3. der neue Anbieter schickt das Portierungsformular, dieses ausfüllen, unterschreiben(!) und per Post oder Fax zurück schicken.
Das wars.
Im Mai/Juni zwei mal in meiner Familie problemlos und erfolgreich praktiziert.
in einem Falle war genug Zeit für die Kündigung, da wäre es evtl. auch über den neuen Anbieter gegangen.
im anderen Falle waren aber nur noch zwei Tage Zeit und da hätte das mit der Kündigung über den neuen Anbieter nicht funktioniert.
Deshalb die Kündigung per Fax und entgegen der Meinung einiger User hier im Forum, hat diese Kündigung per Fax mit einfachem Sendebericht ebenfalls problemlos funktioniert.