Hallo, ich habe mal eine Frage, ich habe am 17.04.2007 einen DSL 2000 Vertrag bei Versatel abgeschlossen, ich hatte den Vertrag zwischenzeitlich wegen einem Wohnungsbrand im Jahr 2008 verlegt.
vor 3 Monaten habe ich mir gedacht ich trickse Versatel aus und lasse mir einfach per E Mail bestätigen bis wann mein Vertrag Läuft, es hieß in der Antwort bis zum 30.04.2010
So daraufhin habe ich zum 30.04.2010 gekündigt. Naja ob dass wohl richtig war dachte ich mir vor 3 Wochen als ich meinen Vertrag wiedergefunden habe denn er ging 2 Jahre und dann ein Jahr Verlängerung weil ich 2009 nicht gekündigt hatte, aber warum bis zum 30. und nicht bis zum 17.
Jetzt habe ich per Fax eine neue Kündigung geschickt, ich habe reingeschrieben ich kündige zum Ende meiner Vertragslaufzeit. Es kommt aber keine bestätigung.
Bin ich auf der sicheren Seite? ich habe einen Sendebericht mit meinem Schreiben aufgedruckt was mein Fax automatisch macht, bitte da um hilfe da ich unbeding weg will von Versatel
Der Brief von Versatel hat natürlich ein Datum (27.10.2011), es steht nicht drauf, zu wann sie die Kündigung bei sich vermerkt haben.
Dann solltest du einmal in denen Vertrag nachsehen wann die MVLZ vorbei war und ob du mit der Kündigung am 27.10.2011 rechtzeitig gekündigt hast. Wenn dem so ist ein Brief an Versatel mit Kopien der Daten und eine schriftliche Bestätigung Verlagen.
Es kann sich ja immer noch um ein Versehen handeln oder in deren System ist eine Kündigung von KD vermerkt die nicht mehr in der Frist war und damit glauben die das du ein Jahr länger Kunde bist.
Falls die Probleme mit der Portierung der Rufnummer machen, würde ich mich nach Androhung gegenüber Versatel an die Bundesnetzagentur und ggf. Verbraucherschutz zentrale wenden.
Dann kommt sicherlich schnell eine positive Bewegung in die Angelegenheit.
Dann solltest du einmal in denen Vertrag nachsehen wann die MVLZ vorbei war und ob du mit der Kündigung am 27.10.2011 rechtzeitig gekündigt hast.
Boah, der Vertrag war schon 4 Jahre alt, so lange hat auch Versatel keine Mindestvertragslaufzeit, und die 4 Jahre waren eben just am 31.01.12 zu Ende, und es waren also 3 Monate und 4 Tage von Kündigungsbestätigung bis Ende. Daran sollte es also nicht scheitern. Aber danke trotzdem.
Ich hoffe das der Dienst weiterhin kostenfrei bleibt, die verdienen glaube ich ein paar Cent mit den wenn mich nicht alles täuscht "Interconnection Gebühren" für das ankommende Gespräch.
Das finde ich interessant, die Weiterleitung auf mein Handy scheint wirklich kostenlos laut Angebot.
Hast du einen Einladungscode für sipgate one ? Gerne per PN.
Ich brauche mal eure Hilfe...
Seit Jahren habe ich einen Anschluss bei Versatel. Der Ärger ging los als ich umgezogen bin, den Vertrag vorher gekündigt hatte und mich dann von einer Mitarbeiterin im Shop habe bequatschen lassen, den Vertrag zu behalten und die Kündigung zurückgezogen habe. Es wurde mir ein Datum genannt, an dem alles funktionieren sollte, aber es funktionierte nichts. Ich telefonierte mich durch sämtliche Abteilungen und kündigte dann fristlos unter Berufung auf das Kündigungsrecht nach §314 BGB Abs.1 und 2. Eine angeforderte Kündigungsbestätigung erhielt ich nie, aber plötzlich stand ein Mitarbeiter auf meiner Terrasse. Der Anschluss funktionierte von da an, ich hatte aber schon längst einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen, da ich beruflich auf Telefon und Internet angewiesen bin. Ich schrieb Versatel noch einmal an, verwies auf mein letztes Schreiben und kündigte noch einmal zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich erhielt eine Antwort, in der mir mitgeteilt wurde, dass der vorzeitigen Kündigung nicht zugestimmt wird. Okay, kann ich ja noch verstehen, aber auf meine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wurde gar nicht eingegangen. Jetzt habe ich es versäumt vor Beginn der letzten 3 Monate zu kündigen. Heute erhielt ich ein Schreiben, dass meine Kündigung erst zum 31.05.13 wirksam wird.
Das würde heißen, ich zahle dann seit 3 Jahren einen Telefonanschluss, den ich gar nicht nutze.
Hätte die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht anerkannt werden müssen?
Du kannst sicher sein, dass du mein Mitgefühl hast, aber nun die Frage von mir, warum hast du dich "bequatschen" lassen, wenn du sowieso unzufrieden warst?
Und vor allem, hast du eine nachweisbare Frist gesetzt, bevor du die fristlose Kündigung ausgesprochen hast? Hierzu als Hinweis §314 Absatz 2, wie er im Gesetzbuch zu finden ist:
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
@ Bernard.Sheyan:
Ich war vor meinem Umzug und dem damit verbundenen Ärger nicht unzufrieden. Ich hatte gekündigt, weil ich umziehen wollte und mir nicht bekannt war, dass ich den Anschluss - angeblich unkompliziert - mitnehmen kann. Ich war dann ja im Versatel-Shop um einen neuen Anschluss bei denen abzuschließen und dabei haben sie mir dann erklärt, es wär besser die Kündigung zurückzunehmen und den Anschluss mitzunehmen.
Eine Frist von 14 Tagen hatte ich eingeräumt. Weit später kam dann ein Techniker. Der Vertrag sollte ab 15.06. funktionieren, funktionierte am 13.07. aber immer noch nicht - trotz Briefen und Telefonaten.
Hallo Grace1507
Das ganze muss aber in Schriftform mit dem Hinweis auf eine fristlose Kündigung erfolgen. Wegen dem Nachweis auch per Einschreiben mit Rückschein.
Am Telefon gemachte Aussagen haben keinen rechtlichn Bestand.
genau so ist es passiert. Allerdings ohne Einschreiben mit Rückschein, aber ich habe ja eine Antwort bekommen - nämlich die, dass sie einen vorzeitigen Kündigung nicht zustimmen.
Und wie sah das Schreiben aus, auf das du eine Antwort erhalten hast ?
So:
"Ich kündige vorzeitig. Und ich kündige fristgerecht."
? Oder sind das zwei separate Schreiben ?
Deine Aussagen sind etwas verwirrend.
Wir haben ja keinen Einblick in deinen Schriftverkehr, geh am bestem zum Anwalt. Ein guter wird dir für eine Einschätzung nichts berechnen, wenn du deinen Schriftkram sauber abgelegt hast und er sich nicht durchwühlen muss.
Hallo, ich habe auch eine Frage ich habe am 30.11.08. einen Vertrag mit Versatel und am 08.05.2009 wurde der DSL-Anschluss in Betrieb genommen. Bis wann und mit welcher Frist kann ich meinen Vertrag nun kündigen? Am liebsten natürlich so schnell wie möglich
Danke schonmal
Bis wann und mit welcher Frist kann ich meinen Vertrag nun kündigen? Am liebsten natürlich so schnell wie möglich
Hallo
Finde heraus, an welche Adresse die Kündigung gerichtet werden muss. Verfasse ein Kündigungsschreiben in dem deine Kundennummer steht und der Satz. Hiermit kündige ich meinen DSL-Anschluss zum nächst Möglichen Termin! Bitte teilen Sie mir den Eingang des Schreibens mit dem Kündigungstermin schriftlich mit! Unterschrift nicht Vergessen!
Das ganze kannst du erst mal per normaler Post senden. Sollte innerhalb 2 Wochen nichts kommen, schickst du das ganze noch mal per Einschreiben mit Rückschein. In deinem Fall dürfte es erst mal ein normaler Brief tun. Nun solltest du ein Schreiben bekommen in dem dein genauer Kündigungstermin steht also der Tag an dem der Anschluss abgeschaltet wird.
Wichtig ist, sich danach in keinerlei Gespräche verwickeln lassen, sonst ist schnell ein neuer Vertrag abgeschlossen.