16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

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  1. #1
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    Standard 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Hallo leute,frage mal doof. Frage:" hab beim mediamarkt einen alice-fun mit dsl als flatrate abgeschlossen,es aber innerhalb von 14tagen widerrufen wollen,mit der begründung das die voraussichtliche downlodgeschwindigkeit zwischen 1500-5000kbit liegen wird.nu hab ich ja zur zeit von der telekom eine 16000er.beim wechsel bleibt doch die Geschwindigkeit oder irre ich mich? ich hab mich eigentlich entschlossen weiter bei der telekom zu bleiben,aber meine sonderkündigung wurde mir verwehrt,mit der begründung das der anschlußtermin schnell möglichst ausgeführt werden soll.ich hab den verkäufer lediglich gesagt das nach der trennung von der telekom es mit alice gleich weitergehen sollte(15.okt) vorher würde es eh nicht gehen.hat da jemand vielleicht von euch ein tip oder ähnliches erlebt? mir geht es eigentlich um die geschwindigkeit.wenn alice 16000 gibt dann würd ich auch bleiben,kein thema. gruß,der rede

  2. #2
    Avatar von Sonicwave
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    ja du irrst.

    Die Geschwindigkeit bleibt nur gleich wenn du bei dem anderen Anbieter das DSL als "Resale DSL" hattest. Also einen Telekom Telefonanschluss mit einem DSL Anschluss über Alice auf Telekom Technik (Kein LineSharing).

    Du hattest sicher einen Komplettanschluss von Alice. Hier gelten andere Schaltrichtlinien, da hier keine Telekom Technik verwendet wird.

    "Sonderkündigungsrecht" gibt es nicht. Also das Wort schnell vergessen. Du hast bei der Telekom einen Call&Surf Anschluss bestellt. Hier sind anhand der AGB diverse Geschwindigkeiten möglich.
    Bei Call&Surf Comfort liegt die Geschwindigkeit nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 384 kbit/s und 6016 kbit/s.
    Bei Call&Surf Comfort Plus zwischen 384 kbit/s und 16000 kbit/s.

    In der Auftragsbestätigung hast du eine Geschwindigkeit bestätigt bekommen. Diese hast du mit deinem Schweigen anerkannt. Daher ist eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich.

    Welche Geschwindigkeit steht denn auf deiner Auftragsbestätigung?

    Hast du jetzt nen Telekom oder Alice Anschluss??? Welche Geschwindigkeit hat dir Telekom denn zugesichert??
    Irgendwie ist dein Text sehr undurchsichtig.

  3. #3
    Avatar von rede1
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    hallo,bis zum 15 okt habe ich noch einen call u surf comfort plus vertrag . ab da wird es ungewiss. bei der telekom hab ich folgenden speed ca 13000k/bit´s download und 1000k/bit`s upload .die hätte ich gerne wieder.
    laut aussage von der hotline gibt es sehr wohl eine sonderkündigung.nachdem ich dort hingeschrieben hab,kam ein brief mit der ankündigung den vertrag zu canceln wenn ich denen eine kündigung zukommen ließe.das hab ich sofort gemacht,obwohl ich schon eine verschickt hatte.nun der rückzieher von alice weil "anschluß,so schnell wie möglich" im vertrag steht.vielleicht hab ich ja mehr glück wenn ich die verbraucherzentrale zu rate ziehe oder einen anwalt.

  4. #4
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Garantieren wird dir das keiner. Und was du zum Schluss bekommst siehst du erst wenn die Leitung steht. Und dann ist es zu spät.

    Aber unter normalen Bedingungen sollte die Geschwindigkeit bleiben.

  5. #5
    Avatar von rede1
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    hm,im normalfall bleibt die geschwindigkeit?mehr will ich ja nicht,halte dann auch die füße still.
    danke dir für die prompten antworten.
    gruß,der rede

  6. #6
    Avatar von trrrichter
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    "den Anschluss schnellst möglich" kann bedeuten: ich verzichte auf mein Widerspruchsrecht. Die Verkäufer sind da manchmal mehr auf ihre Provisionen aus, als den Kunden richtig zu beraten, leider. Aber ich stimme dem oben gesagten völlig zu. Im Normalfall ändert sich nicht´s an der Geschwindigkeit und die Angabe 1.500-5.000 Kbits/s ist ein Datenbankwert und nicht unbedingt das, was die Leitung tatsächlich hergibt.

  7. #7
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Hallo
    Ein Widerrufsrecht hast du bei einem in einem Laden abgeschlossenen Vertrag sowieso nicht.
    Nur bei Haustürgeschäften/Internet/Telefon hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern du nicht die schnellstmögliche Schaltung beauftragt hast.

  8. #8
    Avatar von rede1
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    hm,mein c+c plus läuft fristgerecht am 15 okt aus.schnellst möglich wollen doch bestimmt leute die von heut auf morgen einen vertrag haben wollen.ich hab den alice-vertrag am 20.6.2009 abgeschlossen,gleich nach meiner fristgerechten kündigung bei der telekom.möglich schnell wäre gar nicht in frage gekommen.ich denke es ist eine provisionssache wie der vorschreiber schon andeutete.
    gruß,der rede

  9. #9
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Hallo rede1
    Du hast den Vertrag in einem Laden abgeschlossen.
    Deshalb hast du kein Widerrufsrecht.
    Das hat nichts mit Provisionen zu tun.

  10. #10
    Avatar von DSL-Mausi
    DSL-Mausi ist offline

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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Zitat Zitat von 45grisu
    Hallo
    Ein Widerrufsrecht hast du bei einem in einem Laden abgeschlossenen Vertrag sowieso nicht.
    Nur bei Haustürgeschäften/Internet/Telefon hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern du nicht die schnellstmögliche Schaltung beauftragt hast.
    Hi Grisu, neuerding hast du auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei schnellstmöglicher Schaltung bei telefonischer Bestellung.


    Lieben Gruß

  11. #11
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Aber hier ist es im Shop beauftragt worden und da gibt es keine Widerrufsmöglichkeit.

    Natürlich kann der Auftrag auf Kulanz storniert werden, jedoch steht es dann dem Anbieter frei Beträge für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

    Denn jeder Kunde der einen Auftrag stellt und diesen storniert verursacht dem Anbieter Kosten. Bis jetzt werden die Kunden nur zu selten zur Haftung gebeten.

    Aber wir schwanken vom Thema ab.

  12. #12
    Avatar von DSL-Mausi
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Zitat Zitat von Sonicwave
    Aber hier ist es im Shop beauftragt worden und da gibt es keine Widerrufsmöglichkeit.

    Natürlich kann der Auftrag auf Kulanz storniert werden, jedoch steht es dann dem Anbieter frei Beträge für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

    Denn jeder Kunde der einen Auftrag stellt und diesen storniert verursacht dem Anbieter Kosten. Bis jetzt werden die Kunden nur zu selten zur Haftung gebeten.

    Aber wir schwanken vom Thema ab.
    Wollte doch nur mein Wissen einschmeißen

  13. #13
    Avatar von Sonicwave
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    Darfst du ja auch Mausi

  14. #14
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Auch wenn gleich wieder alle auf mich einprügeln... Aaaaaaaaaaaaaber ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass man JEDEN Vertrag widerrufen kann. EGal, welche Konsequenzen sich aus dem Abschluss ergeben. Dass für entstandene Aufwendungen eines Vertragspartners ein Ausgleich gezahlt werden muss, mal außen vor gelassen.

    Es ist nämlich nicht gerade üblich, dass man auf die Konsequenzen der "schnellstmöglichen Schaltung" hingewiesen wird, sonst würde diese Frage hier auch nicht dauernd gestellt. Üblich ist es nämlich, die schnellstmögliche Schaltung anzupreisen, von geringer bis keiner Ausfallzeit zu reden uswusf. Die Konsequenz, dass man sein Widerrufsrecht verwirkt, wird nur zu gerne unter den Tisch fallen gelassen...

    Aber gut, diese Meinung steht wahrscheinlich - nach wie vor - recht alleine da... Weil man ja an geltendem Recht überhaupt nix ändern kann... So what... o0

  15. #15
    Avatar von trrrichter
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    Technisch und administrativ ist es möglich einen Anschluß in einer Woche zu realisieren. Wenn Du aber ein DSL Vertrag unterschreibst, dauert die Schaltung ca. drei Wochen. Das hat nur den Grund, dass die 14 Tage wiederrufsrecht abgewartet werden und dann erst werden die Provider Tätig und bestellen die Leitung bei der Telekom etc. PP - also all die Dienge, die richtig Geld kosten. Bei Alice ist es so, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichten kann und somit werden die Vorgänge beschleunigt.

    Bei Sells (ob die shops ausgenommen sind weiß ich gar nicht mal) wird aber oft nicht deutlich gesagt: "Lieber Kunde, wenn der Anschluss schnellst möglich realisiert werden soll, dann verzichten sie freiwillig auf das gesetzliche Widerufsrecht, somit kann die Bestellung nicht mehr storniert werden...", sondern: "Herr X, sollen wir das schnellst möglich für sie machen?" Herr X sagt natürlich "ja" und der Drops ist gelutscht.

  16. #16
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: 16000er oder nich? Sonderkündigung verwehrt

    Zitat Zitat von Schrippe
    Auch wenn gleich wieder alle auf mich einprügeln... Aaaaaaaaaaaaaber ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass man JEDEN Vertrag widerrufen kann. EGal, welche Konsequenzen sich aus dem Abschluss ergeben. Dass für entstandene Aufwendungen eines Vertragspartners ein Ausgleich gezahlt werden muss, mal außen vor gelassen.
    Hier irrst du. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteh rechtlich nur nach dem Fernabgabegesetz, im Ladengeschäft getätigte Verträge, bei denen dies nicht vertraglich eingeräumt und der Kunde extra über dieses Recht informiert wird gilt: Unterschrieben is unterschrieben.
    Der Gesetzgeber sieht einen Widerruf ausserhalb der Fernabgabe nicht vor, dies ist alwso reine Kulanz des Anbieters, wenn er das ermöglicht. Deinen Mobilfunkvertrag, den du, beispielsweise, im T-Punkt abgeschlossen hast, kannst du auch nicht widerrufen. In den AGBs, die sich natürlich nie jemand durchliest, wird auf die Konsequenzen der schnellstmöglichen Schaltung hingewiesen, mit der Unterschrift bzw. einem Haken bei der Bestellung wird vom Kunden aber bestätigt, dass er die AGBs gelesen und akzeptiert hat.

    Schnellstmöglich sollte im Rahmen des Fernabgabegesetz jedoch so lange widerrufbar sein, so lange noch nicht mit den Leistungen begonnen wurde, ist DSL jedoch vor Ablauf der Widerrufsfrist geschaltet und Betriebsbereit, so hat man eben mal Pech gehabt.

    Noch ein Wort zum Widerruf selbst: Auch wenns anscheinen mehr und mehr modern wird, aber warum bestelle ich etwas, was ich am nächsten Tag widerrufe? Warum setze ich mich nicht einfach auf meine Griffel und bestelle erst gar nicht, wenn ich mir nicht sicher bin, das Bestellte auch in dieser Form haben zu wollen?
    Das Widerrufsrecht basiert auf einem Gesetzestext der noch aus einer Zeit stammt, in der es weder DSL noch Mobilfunk gab und sollte vor Drückern und Verkäufen eloquenter Menschen an der Haustür schützen, Stichwort, die Oma und die Lebensversicherung etc. Und hier macht es auch absolut Sinn. Aber es sollte eben nicht noch die Wankelmütigkeit und Entscheidungsfreude mancher Menschen unterstützen.
    Und damit zurück zum Thema:

    rede1 hat seinen Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen. Damit fällt sein Vertrag nicht unter das Fernabgabegesetz und auch nicht unter das 14-tägige Rückgaberecht. Somit ist es Pippi Langstrumpf ob nun schnellstmöglich oder nicht gewählt wurde, ein Widerruf eines im laden geschlossenen Vertrags ist nunmal reine Kulanzsache und rechtlich nicht gestützt.

  17. #17
    Avatar von Schrippe
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    @DarkShadow
    Ist ja alles richtig. Das ändert jedoch nichts an meiner Grundeinstellung und -meinung...

    Und wie du selber sagst, die Gesetze sind uralt. Die Gesellschaft hat sich rapide geändert in den letzten 20 Jahren. Ich sehe da enorm viel Nachholbedarf beim Verbraucherschutz und Verbraucherrechten. Aber wenn das allgemein nicht so gesehen wird, ist es auch kein Wunder, das da nix passiert und weiterhin viele Probleme zwischen Verbraucher und Anbieter entstehen...


    In der Sache steht es für rede1 so, wie Dark gesagt hat...

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