So nun hat es auch mich erwischt. Nachdem ich zweieinhalb Jahre total zufrieden war mit Freenet bin ich nun etwas verärgert. Ich habe meinen Tarif mit in die neue Wohnung genommen. Nach dem Umzug (FFM) erschien auch pünktlich ein Techniker. Da ich selbst nicht vor Ort war kümmerte sich die Hausmeisterin um den Techniker. Als ich jedoch nach der Arbeit nach Hause kam blinkte die LED am Modem immer noch. Also kein Signal. Der Techniker meinte jedoch zur Hausmeisterin, dass alles funktioniere.
Naja bei Freenet angerufen, kostenlose Nummer. Dort konnte man mir nicht helfen ich muss die kostenpflichtige Nummer wählen. Dort für 1,49 Euro pro Minute vom Handy aus angerufen. Erst ewige Ansagen, dann Warteschleife. Dann endlich jemand dran. Er fragte nach den Kabeln und Modem was ich aber schon alles selbst gecheckt hatte. Dann meinte er, dass die Schaltung ja noch bis 24 Uhr erfolgen könnte. Aber auch das war dann halt nicht der Fall. Am nächsten Tag nochmal angerufen und nach 5 Minuten aus der Warteschleife geschmissen worden. Ganz toll. Mittlerweile für über 15 Euro dort angerufen und nichts ist besser geworden. Also Brief mit Frist von etwas mehr als 14 Tagen gesetzt und per Einschreiben mit Rückschein Dienstag letzte Woche losgeschickt. Bis gestern keine Reaktion, nichtmal der Rückschein kam bisher an. Auf der Post meinte man, dass der Brief im Postfach noch nicht abgeholt wäre. Mittlerweile sind fast 14 Tage seit der Schaltung vergangen. Das einzigste was ich von Freenet erhalten habe war die Rechnung... Super! Bin mal gespannt wie es weitergeht. Und für den Super Service soll man auch noch 50 Euro Umzugsgebühr zahlen!
es ist das alte lied...
du kannst jetzt nur eins tun: eine angemessene nachfrist zur erfüllung setzen (das mußt du zwar nicht unbedingt, aber es ist sicherer) und die kündigung aus wichtigem grunde gem. § 314 bgb (hier nichterfüllung) androhen.
gleichzeitig würde ich zunächst die zahlung der gebühr einstellen, in diesem falle die einzugsermächtigung vorläufig entziehen und für den zeitraum der nichtleistung auch keine gebühr entrichten. sollte geschalten werden, ist das entgelt natürlich wieder fällig.
wenn die leistung nicht innerhalb der frist erbracht wird, begründet das eine kündigung wegen nichterfüllung.
(aus erfahrung noch folgender nachsatz: es werden nach mir hier vielleicht wieder antworten kommen, die das in abrede stellen, es ist aber ein gangbarer weg.)
Schriftlich, per Einschreiben/Rückschein eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Als angemessen wird hier meist 14 Tage bzw. 10 Arbeitstage angesehen. Verstreicht diese Frist ohne Reaktion oder Besserung, so steht dir, wie e.h. es bereits ausgeführt hat eine Kündigung aus wichtigem Grund nach §314 zu.
Natürlich kannst du die Zahlungen stoppen bzw. die Einzugsermächtigung entziehen, sofern du noch mehr Ärger haben möchtest. Zu unrecht eingezogene Beträge kannst du dir aber, und das ist eindeutig der bessere Weg, im Nachhinein zurückzahlen lassen.
Natürlich kannst du die Zahlungen stoppen bzw. die Einzugsermächtigung entziehen, sofern du noch mehr Ärger haben möchtest. Zu unrecht eingezogene Beträge kannst du dir aber, und das ist eindeutig der bessere Weg, im Nachhinein zurückzahlen lassen.
welcher ärger soll da kommen?
für eine nicht erbrachte leistung besteht auch kein zahlungsanspruch.
die frage dürfte hier nämlich sein, ob er jemals eine rückzahlung sieht, wenn die kündigung durch ist. das kundendienstgebaren von freenet ist doch berüchtigt. briefe, mails etc. werden einfach nicht beantwortet.
bei anderen anbietern erbittet man eine rechnungskorrektur, überweist die differenz und ertelt die einzugsermächtigung wieder. damit ist das fast immer erledigt. wobei ich bei freenet nicht weiß, ob es klappen würde.
eine reaktion seitens des isp genügt übrigens nicht, der anbieter muß die leistung erbringen.
Zum einen hast du durchaus recht, wenn du hinter Freenet nicht das Beste vermutest. Aber die Erfahrung hier im Forum hat gezeigt, dass der von dir aufgezeigte Weg in den allermeisten Fällen zu Komplikationen führt, auch wenn er vielleicht rechtens ist. Ist für Freenet ein hervorragender Grund das Ganze hinauszuzögern, das solltest du in Erwägung ziehen, bevor du solche Ratschläge erteilst.
Und sicher, alles kann irgendwie, notfalls vor Gericht, erstritten werden, so auch eine Rückzahlung nachdem eine Kündigung rechtswirksam ist. Mann kann mit dem Vorschlaghammer einen Nagel in die Wand schlagen, einfacher ist jedoch der kleine Hammer, falls du verstehst, was ich andeuten möchte.
Kann mich DarkShadow nur anschließen! Ein Entzug der Einzugsermächtigung führt zwangsläufig zu dem Prozedere, dass ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird.
Es besteht ein Vertrag, für den man zahlen muss. Wird keine Leistung erbracht, muss man Zeit geben, die Leistung zu erbringen und kann - sollte das schief gehen - DANN die Zahlung einstellen und zu unrecht gezahltes Geld zurückverlangen.
@e.h.
Wenn man nur Halbwissen hat, sollte man es nicht als Wahrheit und rechtlich einwandfreie Tatsache hinstellen! Nichts anderes tust du andauernd! Lass es endlich!
Kann mich DarkShadow nur anschließen! Ein Entzug der Einzugsermächtigung führt zwangsläufig zu dem Prozedere, dass ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird.
Es besteht ein Vertrag, für den man zahlen muss. Wird keine Leistung erbracht, muss man Zeit geben, die Leistung zu erbringen und kann - sollte das schief gehen - DANN die Zahlung einstellen und zu unrecht gezahltes Geld zurückverlangen.
@e.h.
Wenn man nur Halbwissen hat, sollte man es nicht als Wahrheit und rechtlich einwandfreie Tatsache hinstellen! Nichts anderes tust du andauernd! Lass es endlich!
Beste Grüße,
Julian
ach schrippe, das stimmt doch so nicht. das thema halbwissen hatten wir doch nun wirklich schon. (selbst halb wäre besser als gar keins...)
es gibt einen vertrag zwischen zwei parteien. der beinhaltet grundsätzlich, daß der eine leisten und der andere zahlen muß und das klappt bei den meisten verträgen ja auch.
wenn aber der eine nicht leistet, muß der andere nicht zahlen. zahlt der andere nicht, muß der eine nicht leisten. so einfach ist das im grunde, denn der vertrag wurde nicht erfüllt.
der nutzer muß nur dann auch bei nichtleistung zahlen, wenn der isp die nichtleistung nicht zu verantworten hat: höhere gewalt, arbeitskampf, fehler beim nutzer und diese dinge. das ist aber hier nicht der fall, denn die leitung ist einfach nicht geschalten worden, so klingt es zumindest.
probleme mit fremddienstleistern sind nicht angelegenheit des kunden. wenn freenet das mit der telekom nicht geregelt kriegt, hat freenet das problem.
der teufel steckt im detail: (immer unterstellt, daß der isp nicht schaltet) der nutzer, der keine leistung erhält, muß eine angemessene nachfrist setzen, während der er durchaus auch die zahlung zurückhalten kann. es kommt auf die dauer der nichtleistung an: man sollte sich gedanken machen, ob das ganze theater wegen eines 3tägigen ausfalls lohnt.
nach verstreichen dieser frist (wie hier geschehen) kann und sollte der nutzer die zahlung einstellen, denn den isp interessiert i.d.r. nicht die erbringung der leistung, sondern die zahlung des kunden.
zum thema inkassounternehmen:
das tun dieser institute kann man grundsätzlich ignorieren, wenn es keine zahlungsverpflichtung gibt. sie haben keinerlei handhabe, irgendetwas durchzusetzen. diese institute sind vollkommen überflüssig, weil sie nichts tun können, außer böse briefe zu schreiben oder schlimmstenfalls einen bulligen typen an die tür zu schicken.
das einzige, worauf man fristgemäß (2 wochen) reagieren sollte, ist ein gerichtlicher mahnbescheid, dem man in diesem falle unter darlegung des sachverhaltes widersprechen sollte. der mahnbescheid ist nichts als eine schnellvariante für den gläubiger, sein geld zu bekommen. inhaltlich wird er aber nicht geprüft.
nach eingelegtem widerspruch geht die sache in ein normales klageverfahren über und der richter entscheidet, ob die forderung und ggfs. in welcher höhe berechtigt ist.
solch ein verfahren wird ein isp aber in dem unterstellten falle nicht riskieren, weil er im wahrscheinlichen falle des unterliegens neben den inkasso- auch die kosten seines, des gegnerischen anwaltes und die gerichtskosten zu tragen hätte.
die kosten für das inkassounternehmen muß der nutzer normalerweise nur dann übernehmen, wenn er das problem verursacht hat (z.b. trotz laufender leitung oder eigenen verschuldens die zahlung zurückholt, ungedecktes konto oder derlei sachen). das wäre aber ein ganz anderer sachverhalt.
grundsätzlich erstmal derjenige, der sie eingeleitet hat. das ist wie in der kneipe: wer bestellt, muß bezahlen.
wenn der isp berechtigte forderungen beizutreiben versucht, wird der säumige zahler diese kosten (in angemessenem umfang) zu tragen haben.
in dem von mir beschriebenen fall besteht aber kein zahlungsanspruch, weshalb letztlich der isp auf den kosten sitzen bleibt.
Es lag an der Telekom. Der Techniker war heute da. Der erste Techniker hatte nicht in einem Schaltkasten in der Straße nachgeschaut, denn da war die Leitung abgeklemmt. In der Regel ist das nicht der Fall meinte die Technikerin heute.
Mittlerweile ist auch der Rückschein angekommen, nach knapp einer Woche. Habe zwischenzeitlich auch von Freenet eine vom Handy aus kostenlose Nummer bekommen, so dass wir telefonisch bereits nen Technikertermin ausmachen konnten. Hatte sogar 2 Termine zur Auswahl.
Also ich nehme alles zurück. Es lag nicht an Freenet, sondern an der Telekom. Freenet hat 2 Tage nach meinem erneuten Anruf einen Techniker der Telekom bei mir vorbeigeschickt. Alles in allem etwas unglücklich gelaufen, aber ich denke mal Freenet ist in diesem Falle unschuldig!
grundsätzlich erstmal derjenige, der sie eingeleitet hat. das ist wie in der kneipe: wer bestellt, muß bezahlen.
wenn der isp berechtigte forderungen beizutreiben versucht, wird der säumige zahler diese kosten (in angemessenem umfang) zu tragen haben.
in dem von mir beschriebenen fall besteht aber kein zahlungsanspruch, weshalb letztlich der isp auf den kosten sitzen bleibt.
Sorry e.h., aber deine Tipps, magst du im Grunde auch recht haben, sind nur etwas für Menschen mit viel Geduld und Geld oder einer Rechtsschutzversicherung.
Wenn es um Geld geht läuft es in den Firmen ganz automatisch, und etwas nicht direkt mit dem Anbieter sondern über ein Inkassounternehmen abwickeln zu müssen erleichtert die Sache nicht besonders.
Übrigens ist die Sache mit dem Rückschein unnütz. Nach gültiger Rechtssprechung ist es ausreichend, wenn man mit einem Einwurfeinschreiben den Versand nachweisen kann. Mit der Nummer auf dem Beleg kann man auch online schauen wo der Brief steckt.
das ist wie in der kneipe: wer bestellt, muß bezahlen.
Sogar deine Beispiele sind falsch.....
Wer etwas konsumiert, muss zahlen. Wenn ich für mich und meine 4 Kumpels 4 Bier bestelle, bin ich nur zur Zahlung des von mir getrunkenen Bieres verantwortlich. Wenn der Wirt nicht aufpasst und meine Kumpels hauen ab, ohne zu zahlen, hat er Pech, denn ich muss das nicht zahlen...
Dein rechtliches Halbwissen solltest du dir langsam wirklich wohin schieben! Es hilft den Leuten hier überhaupt gar nicht, wenn sie durch deine halbgaren Ratschläge rechtliche Auseinadersetzungen provozieren, die du vielleicht für eindeutig hälst, weil dein rechtliches Verständnis so ist, die es aber in Wirklichkeit eben nicht sind...
Ceterum censio: der Nutzer hat die Einsetzung eines Inkasso-Unternehmens IMMER verursacht, wenn er die Zahlung einfach einstellt. Aus welchem Grunde auch immer...
Sorry e.h., aber deine Tipps, magst du im Grunde auch recht haben, sind nur etwas für Menschen mit viel Geduld und Geld oder einer Rechtsschutzversicherung.
Wenn es um Geld geht läuft es in den Firmen ganz automatisch, und etwas nicht direkt mit dem Anbieter sondern über ein Inkassounternehmen abwickeln zu müssen erleichtert die Sache nicht besonders.
Übrigens ist die Sache mit dem Rückschein unnütz. Nach gültiger Rechtssprechung ist es ausreichend, wenn man mit einem Einwurfeinschreiben den Versand nachweisen kann. Mit der Nummer auf dem Beleg kann man auch online schauen wo der Brief steckt.
geduld ist immer nötig, um streitigkeiten beizulegen. geld nicht unbedingt, denn alles dargestellte kostet außer etwas porto für die briefe an den isp und das gericht keinen cent.
eine rs empfehle ich sowieso jedem, aber auch die ist hier nicht unbedingt notwendig, solange die sachlage so eindeutig ist wie von mir oben beschrieben.
stimmt, der rückschein ist unnütz. perfekt macht man es, wenn man den verfaßten brief einem zeugen gibt, der tütet ihn ein und gibt ihn bei der post ab. damit vermeidet man die behauptung, es sei ein leerer briefumschlag angekommen. aber soweit wird kaum einer gehen...
Zitat von Schrippe
Sogar deine Beispiele sind falsch.....
Wer etwas konsumiert, muss zahlen.
für das bier in der kneipe stimmt das.
ich meinte ein sprichwort:
guckst du hier: Let me google that for you
und bevor du wieder erbsen zählst: dieses sprichwort stammt aus einer zeit, als noch musiker in wirtshäusern spielten. wer den musiker an den tisch winkte, damit er für ihn spiele, war verpflichtet, dem musiker einen obulus zukommen zu lassen. ich habe natürlich versäumt, das eindeutig zu beschreiben. verzeih mir, großer meister der rechtskunde.
Zitat von Schrippe
Dein rechtliches Halbwissen solltest du dir langsam wirklich wohin schieben! Es hilft den Leuten hier überhaupt gar nicht, wenn sie durch deine halbgaren Ratschläge rechtliche Auseinadersetzungen provozieren, die du vielleicht für eindeutig hälst, weil dein rechtliches Verständnis so ist, die es aber in Wirklichkeit eben nicht sind...
Ceterum censio: der Nutzer hat die Einsetzung eines Inkasso-Unternehmens IMMER verursacht, wenn er die Zahlung einfach einstellt. Aus welchem Grunde auch immer...
lieber schrippe, da hilft auch lateinische klugscheißerei nicht (es heißt übrigens ceterum censeo), deine meinung ist leider nicht richtig.
zum thema halbwissen solltest du wirklich besser schweige, denn du irrst gewaltig.
grundsätzlich hat immer der auftraggeber die kosten der beitreibung zu übernehmen. das ist das normale risiko einer vollstreckung und gilt sowohl für inkasso als auch für den gerichtsvollstrecker (§ 13 GVKostG).
das kann auch gar nicht anders sein, weil die rechtmäßigkeit der forderung nicht unbestritten sein muß. es könnte nach deiner meinung irgendwer dir eine rechnung schicken, die ans inkasso weitergeben und du hättest die kosten zu tragen. grundlage muß immer einer berechtigte forderung sein und die war im ausgangsbeispiel nicht gegeben.
wenn der schuldner nicht zahlt, der gläubiger beauftragt erfolglos ein inkasso, klagt dann und gewinnt, hat der schuldner dem gläubiger die kosten zu ersetzen. aber das ist eine andere situation.
was glaubst du denn, warum für viele handwerker das beitreiben ihrer außenstände so schwer ist? weil sie in vorkasse gehen müssen und das meist nicht können oder sich die langwierigen auseinandersetzungen vor gericht nicht leisten können.
Das Problem:
e.h.s Vorschläge sind durchaus gangbar und möglich, eben die Holzhammermethode und nur dann empfehlenswert, wenn man gut rechtsschutzversichert ist oder einen Anwalt zum Kumpel hat. Jedem anderen empfehle ich dringendst von diesen Holzhammermethoden Abstand zu nehmen und das Gespräch mit dem Anbieter zu suchen um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die alte Leier: Ein SchuFa-Aintrag ist schnell gemacht und verfolgt einen bei einfach zu vielen Verträgen, die man in Zukunft abschließen will, und es interessiert hinterher niemand die Bohne, wie dieser Eintrag zustande kam und ob er gerecht ist oder nicht.
Man kann sein Recht durchsetzen, keine Frage, auch auf die harte Tour. Auf andere Art und Weise kommt man aber auch ans Ziel, nur eben angenehmer.
Fixi ist auch ohne den Knüppel zu benutzen ans Ziel gekommen, daraus sollte jeder etwas lernen können.
Selbstverständlich sollte man immer versuchen, eine einvernehmliche lösung zu suchen. Selbst, wenn das, wie von vielen hier berichtet und auch nach meinen eigenen erfahrungen, wohl meist nicht bei freenet klappt. Man sollte aber nicht zu viel geld in teure telefonanrufe investieren. Dann besser ein einschreiben, per einwurf, oder besser mit rückschein.
Sollte sich abzeichnen, dass einvernehmlich nichts geht, dann nochmals seinen standpunkt deutlich machen, ggf entsprechende fristen setzen, erneut per einschreiben, mit rückschein (!) versenden. Wer auf nummer sicher gehen will, nimmt eine Post/Zustellungsurkunde oder beauftragt einen Gerichtsvollzieher (hört sich schlimmer an als es ist, kostet nicht die welt, ist dafür aber wirklich gerichtsfest.) Sollte das verhalten des anbieters grenzwertig sein, kann man ruhig auch die RegTP und einen Verbraucherschutzverein informieren (von letzteren sollte man sich imho aber nicht zu viel versprechen).
Bitte nicht abzocken lassen. Je mehr sich abzocken lassen, desto schwieriger wird es für die anderen. Dass ist eine einfache kosten/ertrag analyse des anbieters. Achja, wg. Schufa, nicht zu viel gedanken machen. Falls es soweit kommt, dann erstmal widersprechen. Leider lassen sich zu viel kunden einschüchtern. Das macht es für alle schwerer.
Nicht größenwahnsinnig werden e.h.
Deine Vorschläge sind, auch wenn sie gangbar sind, meistens nur Scheiße und bringen dem Ratsuchenden zusätzlichen Ärger. Hauptsache erst mal die große Fliegenklatsche auspacken und draufhauen.
Nicht größenwahnsinnig werden e.h.
Deine Vorschläge sind, auch wenn sie gangbar sind, meistens nur Scheiße und bringen dem Ratsuchenden zusätzlichen Ärger. Hauptsache erst mal die große Fliegenklatsche auspacken und draufhauen.
was hat diese frage mit größenwahn zu tun???
(oder hast du die extra als solche deutlich gemachte metapher nicht verstanden?)
beantworte doch mal konkret: du suchst einen kompromiß z.b. mit freenet, die antworten aber nicht, reagieren mit formbriefen ohne inhaltlichen bezug, schreiben rechnungen ohne anspruch, schicken dir inkassobüros auf den hals...
du bleibst entspannt und läßt bei dir pfänden, oder wie ist das?
in deinen antworten verdammst du mein vorgehen in sack und asche, bleibst aber immer unkonkret, WAS daran sch... ist. gib mal butter bei die fische und schlag einen deiner meinung nach besseren weg vor.
es ist nicht jeder mit einer masochistischen ader ausgestattet und will sich das bieten lassen. und weil man das auch nicht muß, lasse ich es mir nicht gefallen. und ein paar anderen geht es ebenso.
wenn meine ratschläge für dich nicht passen, dann halt die andere backe auch noch hin und laß dir gefallen, was irgendein unternehmen (es betrifft ja nicht nur freenet) dir angedeihen läßt.
ich wünsche dir viel spaß und gutes leiden, aber nimm bitte anderen nicht den mut.
genau auf menschen, die eine klärung der forderungen, etwas schriftwechsel und die auseinandersetzung mit der materie scheuen und statt dessen klein bei geben, ist das vorgehen dieser unternehmen gemünzt. jammern in foren, indifferentes lamentieren über anderer leute inkompetenz mag das gemüt erleichtern, schafft aber das problem nicht aus der welt.
1. wenn du glaubst, dass ich mich jemals mit dir und deinen Methoden einig werden möchte oder kann, dann wirst du nicht, nein dann bist du genauso größenwahnsinnig, wie du dich gibst.
2. Für dich gibt es immer nur den harten Weg und um ihn zu beweisen, buddelst du den "Worst Case" aus. Dabei ist schon dein Ratschlag bei einer simplen Störung gleich ultimativ per Fristsetzung eine Entstörung zu verlangen, natürlich mit dem automatischen Einstellen der Zahlungen, ganz großer Mist. So wie du die Provider, die im übrigen auch nur aus menschlichen Mitarbeitern bestehen, behandelst, so möchtest du das selbst am eigenen Leib sicher niemals erfahren. Das hat auch nichts mit Masochismus zu tun, denn das verwechselst du mit menschlichkeit und fairplay, den du in überreichem Maße von den Providern verlangst, Du kommst mir wirklich vor wie ein Anwalt der gute Ratschläge verteilt damit er und seine Kollegen noch mehr Geld verdienen können.
Ich bin in jedem Falle auch ohne deine Methoden bislang klar gekommen, mich hat niemand über den Tisch gezogen, keiner hat mivh abgezockt und jedes Problem wurde gelöst, und das schon seit 40 Jahren. Hoffentlich kannst du das von dir auch behaupten.
P.S.: Schau dir mal deine eigene Signatur an und schau danach in den Spiegel. Dann siehst du die Person, auf die das mehr zutrifft als auf jede andere in diesem Forum
Dabei ist schon dein Ratschlag bei einer simplen Störung gleich ultimativ per Fristsetzung eine Entstörung zu verlangen, natürlich mit dem automatischen Einstellen der Zahlungen, ganz großer Mist.
Die Abbuchungen würde ich nicht zurück buchen lassen - die daraus resultierenden Konsequenzen sollte man immer bedenken.
Wie mein 1&1 Fall vom letzten Jahr gezeigt hat - gibt es keine Probleme, das Geld wieder zurück zu erhalten - allerdings auch nur mit massiver Hartnäckigkeit.
Aber wenn ich heute eine Störung hätte, würde ich nicht lange fackeln.
Störung melden - passiert innerhalb 24 Std. rein gar nix, womöglich noch nicht mal eine Rückmeldung -
ginge bei mir sofort diese Fristsetzung raus.
Wenn der Techniker nicht schalten kann (weil er ein dämlicher Subunternehmer ist) - sofort die Fristsetzung raus.
Wenn der Techniker nicht erscheint - ebenso.
Ich würde keinen neuen Termin vereinbaren und darauf warten - um mich dann Woche für Woche vorführen zu lassen wie der letzte Depp.
Das hat mich 1&1 gelehrt - und selbstverständlich die Telekom, in deren beknacktem System der Auftrag monatelang feststeckte.
Manchmal allerdings - hilft alles Zetern nix.
Kommt immer darauf an, was man erreichen möchte.
Will man den Anschluß unbedingt - muß man ausharren und den ganzen Mist über sich ergehen lassen.
Ist man aber anderer Ansicht und kann verzichten und sich anders orientieren - sofort die Fristsetzung mit dem Hinweis zur außerordentlichen Kündigung.