Zitat von
Schrippe
@lolafey
Nur weil du inzwischen einen neuen Vertrag hast, heißt das nicht automatisch, dass nicht noch offene Forderungen beglichen werden müssen!
Viel Infos gibst du ja nicht raus, aber für mich liest sich dein Beitrag so, dass du damals bei Hansenet einen Vertrag abgeschlossen hast und da eine Alice--Box dabei war, mit der man nur 1 PC mit dem WWW verbinden konnte (wahrscheinlich über LAN).
Das ist aber doch kein Kündigungsgrund. Zum Ende der VLZ kannst du natürlich kündigen, wenn du aber praktisch zwischendurch mit dieser Begründung gekündigt hast, wird Hansenet durchaus noch offene Forderungen haben, wenn du nicht bis zum Vertragsende die Grundgebühren bezahlt hast...