Ich habe am 5.08. einen Umzug bei 1+1 gemeldet,dieser wurde mir dann zum 18.08. bestätigt und zum 31.08.09 sollte dann der Service Techniker kommen und den Anschluss schalten.Am 31.08.09 war der Servicetechniker vor Ort und meinte Leitung ist ok.Komisch war nur das die DSL Leuchte trozdem blinkte.Er meinte das würde noch in der Vermittlungsstelle geschaltet und dann würde es funktionieren.Heute ist nun der 14.09.09 und seidem sind 4 Servicetechnikertermine vereinbart worden,nur es kommt kein servicetechniker mehr rausgefahren.Ich als ehemaliger CallcenterAgent nicht auf den Mund gefallen,habe mich zum Teamleiter-Callcenter Leiter durch stellen lassen,der mir dann persöhnlich versprach sich um diesen Vorfall zu kümmern.Desweiteren mehrere Beschwerde emails im Support Center abgefeuert und ständig sowohl das call center als auch die terminschaltung mit anrufen bombardiert ohne Erfolg.Ist es möglich den Vertrag mit 1+1 zu kündigen,weil der Vertrag von 1+1 aus nicht erfüllt wird und wenn ja wann und wie?Habe natürlich sofort einen neuen Technikertermin von 1+1 bekommen und obwohl ich das mehrmals in frage gestellt habe,das dieser auch wahrgenommen wird,sagten die mir das sie da nichts machen können nur halt immer wieder neue Termine zu vereinbaren.Das vorgehen mit callcenteragenten die ja nur von 1+1 geliehen sind,also auch von einer Fremdfirma und die Tatsache das es scheinbar keine wirklichen Mitarbeiter gibt mit denen man kontakt aufnehmen könnte in irgendwelcher form,zeigt eine schlechte unternehmensführung die nur auf den abschluß von neuen verträgen aus ist und nicht wirklich an einer beseitigung von störungen überhaupt.Selbst die Telekom die ich ja überhaupt nicht leiden kann,verfügt über ein beschwerdemanagement die sich in solchen Fällen einschaltet.Die kohle die das Callcenter abwirft in den man stundenlang in der warteschleife hängt,sollte doch ausreichen um so eine abteilung zu finanzieren.
Ist es möglich den Vertrag mit 1+1 zu kündigen,weil der Vertrag von 1+1 aus nicht erfüllt wird und wenn ja wann und wie?
Ja: Setze ein Schreiben auf, schicke es per Einschreiben+Rückschein an 1&1 und setze darin eine Frist von 14 Tagen (oder 10 Werktagen, Samstage zählen nicht als Werktag) nach §314d und fordere die Behebung des Mangels. Schafft es 1&1 nicht, spürbar etwas zu tun in dieser Frist, hast du nach Ablauf selbiger ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Desweiteren mehrere Beschwerde emails im Support Center abgefeuert und ständig sowohl das call center als auch die terminschaltung mit anrufen bombardiert ..
Schreiben habe ich aufgesetzt und werde es morgen per einschreiben verschicken.Bedeutet das dann,das nach ablauf der 14tage der Vertrag mit sofortiger wirkung erlischt und ich mir erst dann einen anderen provider suchen kann?Die 59,95euro für den Umzug des Anschlusses entfallen die dann auch,weil die ja auch die leistung nicht erbracht haben und die monatliche gebühr für september?Das schlimmste an dieser Sache habe ich ja noch garnicht erzählt.Bin ja am 18.08.09 umgezogen und habe direkt meinen router eingesteckt und durch einen vom vormieter noch vorhandenen DSL Anschluss,hatte ich die ganze Zeit vor dem Techniker Termin auch wenigstens einen Internetanschluss.Also ist die Leitung bis zum Besuch des Technikers einwandfrei gewesen.Vielleicht eine Masche der Telekom, um die Leute zurück zu locken?Welcher Provider ist den überhaupt noch empfehlenswert,habe da an unitymedia gedacht,weil die ja über den Kabelanschluss des Fernsehers gehen und somit die Telekom als Leitungsinhaber ausfällt.Hab keine Lust auf die Telekom und die gleichen Probleme.
@stadtindianer
wenn du wie ich mal in einen callcenter gearbeitet hast,sollten dir folgende dinge klar sein.Die Leute arbeiten nicht für 1+1 ,sondern sind professionelle Callcenter die mehrere Kunden bedienen.Die haben ihre Vorgaben und sind dazu angehalten dich zu vertrösten ohne den Sachverhalt zu prüfen,wenn du dich da immer wieder einlullen läßt,dann haben die ihren Job gemacht und du schaust immer noch in die Röhre.Du mußt an diesen ,ich nenne sie liebevoll Zombies vorbei und das geht nun mal nur in dem man sich sachlich und ohne laut oder ausfallend zu werden,weiter verbinden läßt zu ihrem Vorgesetzen.Das ist natürlich kein Vorgesetzter sondern nur ein Agent mit Schwerpunkt Beschwerdemanagement, aber sie in dem Glauben lassen.Wichtig alle Namen der Mitarbeiter notieren, mit Vornamen und am besten noch buchstabieren lassen. Diese gesammelten Informationen in einer Mail zusammen fassen und dann abschicken per email.Wenn du Glück hast,erreicht irgendwann eine dieser Nachrichten tatsächlich ein Mitarbeiter von 1+1 dem sogenannten Backoffice, die natürlich telefonisch zu erreichen sind, aber keinen engen Kontakt mit dir wünschen. Nur wie ein Reh im scheinwerfenlicht dazu sitzen und zu glauben da wird dir geholfen bringt auch nicht viel.
Hallo
Nach dem Ablauf der Frist musst du ein Fristlose Kündigung auf dem gleichen Weg an 1&1 schicken.
Im übrigen beginnt die Frist erst ab dem auf dem Rückschein vermerkten Datum der Zustellung.
Einen neuen Provider würde ich mir erst suchen, wenn die Kündigungsbestätigung von 1&1 vorliegt.
die frist muß auf jeden fall abgewartet werden.
wenn du in der fristsetzung vermerkst, daß du für den fall der nichterfüllung zum genannten termin aus wichtigem grunde nach § 314 bgb* die kündigung aussprichst, genügt das eigentlich.
wenn du gaaaanz sicher gehen willst, kannst du zwar nochmal separat kündigen, das muß aber nicht sein.
der rechnung würde ich in deinem falle schriftlich widersprechen.
ob du rückbuchen und ggfs. inkassbriefe in kauf nehmen möchtest, muß du selbst entscheiden.
ich würde es tun, aber das mußt du selbst wissen.
guckst du auch hier:https://www.dsl-forum.de/freenet_umzu...html#post91723
das nachfolgende affentheater verdeutlicht dir, wie unterschiedlich meinungen sein können.
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* (für die erbsenzähler hier im forum der korrekte begriff mit quelle)
setze darin eine Frist von 14 Tagen (oder 10 Werktagen, Samstage zählen nicht als Werktag) nach §314d und fordere die Behebung des Mangels.
der bezug ist nicht korrekt.
er muß zunächst erfüllung verlangen, da es derzeit wohl keine leistung gibt.
ein mangel wären z.b. verbindungsabbrüche, zu geringe verbindungsgeschwindigkeit oder das fehlen anderer zugesicherter, nicht unwesentlicher eigenschaften.
die leistung hat nach der beschreibung bisher nur eine eigenschaft: nicht erbracht zu werden.
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edit: zur sicherheit noch die konkretisierung, daß man i.w. sachmängel und leistungsmängel unterscheidet. zu erstem: § 434bgb, zu letztem entweder das arbeitsrecht oder die zugrunde liegenden verträge. der rechtmangel spielt hier keine rolle.
neues aus dem land der unendlichen geschichte!Heute kam ein überraschender anruf von 1und1,in dem mir mitgeteilt wurde,das nun ein Störungstechniker geschickt wird und nicht mehr ein servicetechniker.Der Störungstechniker würde auf jedenfall kommen.Auch mein einwand das im worldwide web schon bekannt ist das servicetechnikertermine bei 1+1 zu 20%nicht eingehalten werden und es bei mir ja schon 100% sind,sowie eine mitteilung das ich das schreiben mit frist zur erbringung der leistung bereits abgesandt habe,schien den mitarbeiter nicht davon abzubringen das dieser termin klappt.Dank euer hilfe mit dem schreiben,lehne ich mich nun zurück und harre der dinge die da kommen.ich glaube zwar nicht mehr an den weihnachtsmann,aber ich hab schon kühe kotzen sehen.schaffen sie es nicht in 14 tagen gibts direkt die außerordentliche kündigung.lieber ein ende mit schrecken als schrecken ohne ende.werde euch über den weiteren verlauf auf dem laufenden halten.
Es lässt sich jetzt trefflich darüber streiten, ob ein Sachmangel bei einer Dienstleistung wie ihn ein DSL-Anschluss oder sonstige Anschlüsse und der Betrieb eines Telekommunikationservice darstellt überhaupt in Frage kommt.
Ein Mangel ist es jedoch mit Sicherheit, da die Ausführung des Anschlusses und die damit verbundene Leistungserbringung mangelhaft ist, somit ist eine Fristsetzung zum Beginn der Leistungserbringung durchaus richtig.
War wohl klar.der 6. nicht wahrgenommene Technikertermin.3 angekündigte Rückrufe wurden ebenfals nicht wahrgenommen,aber immer wieder neue termine,sowohl für rückruf,asl auch für techniker.Mein Nachfragen ob sie das mal nicht langsam mal sein lassen wollen und einfach meiner außerordentlichen Kündigung zustimmen, damit ich mir wenigstens einen neuen anbieter suchen kann.Ich glaube so langsam das 1+1 seine Techniker nicht bezahlt.
Wenn bei einem abgeschlossenen Vertrag die Leistung ausbleibt, ist das ein Mangel. Daher Frist zur Behebung des Mangels, sonst Kündigung...
du irrst, aber gern nochmal in ganz klarem deutsch:
hier besteht ein erfüllungsproblem. der isp leistet noch gar nicht.
eine nicht erbrachte leistung kann nicht mangelhaft sein.
hier besteht ein erfüllungsproblem. der isp leistet noch gar nicht.
eine nicht erbrachte leistung kann nicht mangelhaft sein.
Ich schreib's dir gern noch ein paar mal auf. Also in klarem Deutsch:
Der Vertrag ist abgeschlossen und der ISP zur Leistungserbringung verpflichtet. Tut er dies nicht, aus welchem Grund auch immer, ist seine Vertragserfüllung mangelhaft. Und aus "mangelhaft" leiste ich mir einfach mal die Ableitung "Mangel"...
Du nimmst es doch sonst nicht so genau, wenn's um Begriffe geht (ich sag nur "Sonderkündigungsrecht")...
Ich schreib's dir gern noch ein paar mal auf. Also in klarem Deutsch:
Der Vertrag ist abgeschlossen und der ISP zur Leistungserbringung verpflichtet. Tut er dies nicht, aus welchem Grund auch immer, ist seine Vertragserfüllung mangelhaft. Und aus "mangelhaft" leiste ich mir einfach mal die Ableitung "Mangel"...
Du nimmst es doch sonst nicht so genau, wenn's um Begriffe geht (ich sag nur "Sonderkündigungsrecht")...
ich tue genau das, was dir sonst wichtig war.
guckst du hier,es ist gut verständlich erklärt: Erfüllung (Recht) ? Wikipedia
nun solltest auch du einsehen, zum irrtum fähig zu sein.
Genau, und die erste Zeile ist gleich "Wie die Erfüllung im einzelnen eintritt, ist umstritten."....
Oh mann, manchmal bist du echt putzig...
der oberste abschnitt beschreibt das konstrukt der erfüllung an sich.
danach gehts darum, wann die leistung bewirkt ist.
"Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den Leistungserfolg an."
das ist entscheidend und nicht umstritten.
und den wichtigen satz zum schluß (wenn du es dir schon zurechtbiegst) bitte nicht übersehen: "Tatsächlich ist der Streit aber praktisch bedeutungslos."
heute plötzlich einlenken bei 1und1.der vertrag kann gott seidank nicht weitergeführt werden,da es einen sofwarefehler im programm gibt.Bei eingabe meiner postleitzahl ist in der Datenbank münser hinterlegt,ich wohne aber in münster.Der versuch der Agents jedesmal dies zu ändern funktionierte zwar,aber nur solange bis jemand meine daten wieder aufgerufen hatte,dann hat das programm wieder münser eingesetzt.so konnten mich die techniker nicht besuchen,weil die adresse fehlerhaft war.Ich habe dies aber schon beim 1 ersten anruf moniert,aber das nur nebenbei.Der Vertrag wird heute storniert und morgen wollen die mir dann nochmal ein angebot machen mit gutschrift,auf das ich aber nicht reagieren brauche.ich danke euch erstmal für eure hilfe.hat jetzt noch jemande ne idee wo man einen vertrag abschließen kann ohne gleich einen monat ohne internet zu sein?
schön für dich, daß du zumindest das hauptproblem erstmal lösen konntest.
und ein wunderbarer nachweis für die leute, die meinen, man käme mit geduld und sanftmut immer ans ziel. was ja die posts hier in der regel schon widerlegen.
hier mußte eben doch erst die angebliche "holzhammermethode" angewendet werden, damit etwas passiert. und sie war einmal mehr erfolgreich
moral von der geschicht': versuch es ein- oder zweimal auf sanftem wege. nützt das nichts, setze fristen und nutze die möglichkeiten des bgb.
schön für dich, daß du zumindest das hauptproblem erstmal lösen konntest.
und ein wunderbarer nachweis für die leute, die meinen, man käme mit geduld und sanftmut immer ans ziel. was ja die posts hier in der regel schon widerlegen.
hier mußte eben doch erst die angebliche "holzhammermethode" angewendet werden, damit etwas passiert. und sie war einmal mehr erfolgreich
moral von der geschicht': versuch es ein- oder zweimal auf sanftem wege. nützt das nichts, setze fristen und nutze die möglichkeiten des bgb.
Du packst aber gleich den Holzhammer aus und das sollte nun wirklich nicht das Mittel erster Wahl sein.