Wie sollte man sich verhalten

15Antworten
  1. #1
    Avatar von makrele
    makrele ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    19.09.2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard Wie sollte man sich verhalten

    Ich hoffe ich schreibe im richtigen Forum.

    Folgende Situation

    2007 hatte ich mich für einen Providerwechsel entschieden. Ich wollte von der T-com zur Freenet AG wechseln.
    Die Freenet AG hatte mir einen schnellern DSL – Anschluss versprochen und das die sofortige Kündigung bei der T – Com kein Problem sei.
    Also habe ich den Freenet Anschluss per Fax bestellt.
    2 oder 3 Tage später kam dann die Bestätigung das der DSL/Telefon Anschluss zum 7.9.2009 bereit gestellt wird. (aber erst in 2 Jahren)
    Am selben Tag dann noch ein Fax mit dem Widerruf rausgeschickt. Aber keine Reaktion bekommen.

    Dann ist das ganze ein wenig in Vergessenheit geraten. Bis zum gestrigen Tag. In der Zwischenzeit bin ich Umgezogen und habe den T – Com Anschluss behalten.

    Gestern habe ich dann einen Haufen E-Mails von der Freenet AG bekommen. Versand Ihrer Hardware, Anschlusstermin und natürlich Ihre Freenet Rechnung.

    Wie würdet Ihr euch verhalten?

    Erstmal Abwarten ob wirklich Abgebucht wird? (hab damals eine Einzugsermächtigung erteilt)

    Anrufen und den Fall schildern? (Bin ja Umgezogen, können mir also keine Leistungen bereitstellen.)

    Schriftlich den Fall schildern? (mit Bezug auf einen Anwalt? Per Einschreiben mit Rückschein)

    Hier noch mal die Fakten.


    • Freenet kennt meine Kontnummer
    • Freenet kennt meine E-Mail Adresse (welche ich jederzeit löschen kann)
    • Freenet kennt NICHT meine neue Adresse
    • Ich habe einen Vertrag mit der T – Com der durch dem Umzug automatisch verlängert wurde.


    Ich würde mich über ein paar Ratschläge freuen.
    Danke schon mal

    Gruß makrele

  2. #2
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.199
    Danke
    263

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Das heißt, das du bei der Telekom zum Zeitpunkt der Freenet Bestellung noch Vertraglich gebunden warst, deswegen konntest du auch nicht wechseln, da du den Freenet Vertrag nicht schriftlich per Einschreiben wiederrufen hast, musst du jetzt für 2 Verträge bezahlen.

    Freenet wird wohl abbuchen. Läßt du die Abbbuchung zurückgehen und bezahlst nicht, bekommst du Post von einem Inkassounternehmen...

  3. #3
    Avatar von makrele
    makrele ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    19.09.2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Der Vertrag kommt doch erst mit der Bereitstellung der Leistug zustande. Ich habe nie Leistungen der Freenet AG bezogen.

    Der Anschulss ist ja auch nicht mehr der Selbe. Nehmen wir mal an ich bin zu meiner Freundin gezogen und die hat schon einen DSL/Telefonanschuss.

    Da muss doch was zu machen sein.

    Die können doch nicht Geld verlangen für etwas das Sie nicht erfüllen/bereitstellen können.

  4. #4
    Avatar von egonolsen68
    *********
    egonolsen68 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    29.06.2008
    Ort
    Welver NRW
    Beiträge
    2.495
    Danke
    274

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Hallo makrele,
    das ist natürlich ne dumme Sache, aber einzig und allein deine Schuld, sorry !
    Es verhält sich genauso, wie fribous schreibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du umgezogen bist, da freenet am neuen Wohnort sicher auch die Leistung bringen könnte, wenn du nicht den T-com Vertrag hättest.
    Dabei ist nicht entscheidend, ob freenet den Anschluss nun nicht schalten kann, da du den Port der T-com verschrieben hast....

    Ich war in derselben Sitation, habe noch bis Januar 1und1 aber Vodafone hat meinen Anbieterwechsel zu ihnen ab sofort umgesetzt (obwohl im Bestätingungsschreiben meinerseits der Januar korrekt angegeben war !!!). Habe dann bei Vodafone angerufen und eine Gutschrift über 3 Monate 1und1-Gebühr bekommen, aber nur weil der Fehler bei denen lag...

    Ich würde jetzt folgendes machen.
    Setzte ein Schreiben an Freenet auf, in dem du die Sache sachlich schilderst. Am besten freenet bissel loben, das du zu denen wechseln wolltest, weil du von deren guten Service und Qualität überzeugt warst und bist. Nun ist der Umzug dazwischen gekommen und du musst erst den T-com Vertrag bis... noch erfüllen. Danach würdest du natürlich zu freenet wechseln .
    Aber fang nicht mit irgendwelchen Drohungen an, das ist eh sinnlos, da du den Fehler verursacht hast. Auch "untertauchen" ist sinnlos, ein Teil deiner Daten reicht aus, um dich zur Kasse zu bitten.

    Beachte: "Wie man in den Wald ruft, so schalt es heraus...!"

    kann dein Schreiben auch bei Wunsch nochmal gegenlesen...(per PM)
    ...nur als Angebot

    na dann viel Erfolg
    Egon

  5. #5
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Mal schön langsam.

    Du hast einen Vertrag mit Freenet abgeschlossen, dessen Laufzeitbeginn der 07.09.2009 war. Du hast zwar wiederrufen, aber keine Bestätigung des Widerrufs bekommen, und du hast dich, und hier liegt der Fehler, nicht mehr darum gekümmert.
    Der Freenet-Vertrag ist ortsgebunden, sie bruachen also gar nicht deine neue Adresse, der Freenet-DSL-Anschluss wurde auf die von dir genannte Leitung in deiner alten Wohnung geschaltet. Sie können also durchaus eine Leistung bereitstellenund erbringen.

    Suche das Gespräch mit Freenet und versuche die Sache zu klären, vielleicht kommst du gütlich da raus, was ich aber nicht glaube.

  6. #6
    Avatar von egonolsen68
    *********
    egonolsen68 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    29.06.2008
    Ort
    Welver NRW
    Beiträge
    2.495
    Danke
    274

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    He Dark,
    vielleicht kommst du gütlich da raus, was ich aber nicht glaube.
    sieh das mal nicht so negativ...vieles geht bei sachlicher und freundlicher Argumentation...

    Grüße Egon

  7. #7
    Avatar von makrele
    makrele ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    19.09.2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Zitat Zitat von egonolsen68
    He Dark,

    sieh das mal nicht so negativ...vieles geht bei sachlicher und freundlicher Argumentation...

    Grüße Egon
    Und genau das werde ich erst mal versuchen. Werde dann Bericht erstatten wie es gelaufen ist.


    Danke für die schnelle Hilfe.

  8. #8
    Avatar von e.h.
    e.h. ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    21.07.2009
    Beiträge
    80
    Danke
    2

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    hmm, aus meiner sicht wird entscheidend sein, ob du den widerruf per fax nachweisen kannst. wenn dir das gelingt, ist der vertrag unwirksam (eingealtene widerrufsfrist mal unterstellt).

    ein faxprotokoll kann, muß aber nicht ausreichend sein, weil der inhalt des fax unklar bleibt, du hättest auch eine frage oder einen smilie faxen können.
    bessere karten hast du bei einem softwarefax oder einem kombigerät mit bildspeicher, dort ließe sich das u.u. reproduzieren.

    wie oben schon geschrieben wurde: du hättest dich gleich drum kümmern müssen, warum die bestätigung des widerrufes nicht ankommt (vielleicht gabs ja wirklich mal einen übertragungsfehler).

    möglicherweise ein kapitel aus dem buch "lehrgeld richtig zahlen"...
    an die gütliche einigung glaube ich auch nicht.

    vielleicht kannst du eine verschiebung des vertragsbeginns raushandeln.

  9. #9
    Avatar von nonokey
    nonokey ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.03.2009
    Beiträge
    71
    Danke
    5

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Hast Du einen qualifizierten faxnachweis? (da steht dann datum, empfänger, übertragene seiten und zusätzlich eine kopie der ersten seite des faxes). Das wird von den meisten gerichten anerkannt.

    Hast Du überhaupt eine Widerrufsbelehrung erhalten? Ist dem nicht der fall, hat die widerrufsfrist noch nicht begonnen. (Widerrufsbelehrung auf internetseiten erfüllen nicht die form einer gültigen widerrufsbelehrung).

    Kann Freenet nachweisen, dass du eine widerrufsbelehrung erhalten hast?

    Bei der Lieferung von Waren beginnt die widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

    Weshalb bist du umgezogen. War dies berufliche bedingt? Anderer grund aus "höherer" gewalt? Das wird von gerichten als grund zur außerordentlichen kündigung anerkannt.

  10. #10
    Avatar von kerberos
    ********
    kerberos ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    26.08.2009
    Beiträge
    1.101
    Danke
    66

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Leute, jetzt macht ihn doch nicht gleich mit dem Gericht wuschig.

    Lasst ihn doch erstmal versuchen, die Sache außergerichtlich mit Freenet zu regeln. Dort arbeiten auch Menschen. Wenn man denen freundlich und sachlich entgegentritt, ist sicher schonmal viel gewonnen.

    Janz ruuuhich, et läääuuuft....

  11. #11
    Avatar von egonolsen68
    *********
    egonolsen68 ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    29.06.2008
    Ort
    Welver NRW
    Beiträge
    2.495
    Danke
    274

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    seh ich genauso wie kerberos und wie oben von mir schon dargelegt.
    Erst mal sachte antesten wie die sich verhalten und nicht gleich losballern...

    Gruß Egon

  12. #12
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Zitat Zitat von egonolsen68
    seh ich genauso wie kerberos und wie oben von mir schon dargelegt.
    Erst mal sachte antesten wie die sich verhalten und nicht gleich losballern...

    Gruß Egon
    Dein Wort in Gottes Ohr.

    Wobei mich interessieren würde, welcher Umzugsgrund als "höhere Gewalt" angesehen wird. Ein explodiertes Atomkraftwerk?

  13. #13
    Avatar von Anbei
    ********
    Anbei ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    15.03.2006
    Beiträge
    1.408
    Danke
    129

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Dein Wort in Gottes Ohr.

    Wobei mich interessieren würde, welcher Umzugsgrund als "höhere Gewalt" angesehen wird. Ein explodiertes Atomkraftwerk?
    Umgestürzter Baum, der auf dem Haus gelandet ist. Erdrutsch, der das Haus unbewohnbar gemacht hat, überflutung, usw. usw.
    Da gibt es schon einige Sachen die unter höherer Gewalt laufen.

  14. #14
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    08.01.2008
    Ort
    Villmar
    Beiträge
    5.479
    Danke
    588

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Hallo
    Wenn man soetwas nachweisen kann, stellt sich bestimmt kein Anbieter quer.
    Allerdings wohnt man ja dann auch wieder irgendwo an anderer Stelle.

    Dann zieht man bestimmt nicht unter die Brücke.

  15. #15
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Zitat Zitat von Anbei
    Umgestürzter Baum, der auf dem Haus gelandet ist. Erdrutsch, der das Haus unbewohnbar gemacht hat, überflutung, usw. usw.
    Da gibt es schon einige Sachen die unter höherer Gewalt laufen.
    Stimmt. Daran hab ich gar nicht gedacht. Und dann hat man mit Sicherheit andere Sorgen als DSL

  16. #16
    Avatar von makrele
    makrele ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    19.09.2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Wie sollte man sich verhalten

    Hi zusammen,

    hier die Rückmeldung:

    Ich würde jetzt folgendes machen.
    Setzte ein Schreiben an Freenet auf, in dem du die Sache sachlich schilderst. Am besten freenet bissel loben, das du zu denen wechseln wolltest, weil du von deren guten Service und Qualität überzeugt warst und bist. Nun ist der Umzug dazwischen gekommen und du musst erst den T-com Vertrag bis... noch erfüllen. Danach würdest du natürlich zu freenet wechseln .
    Genau das habe ich gemacht und hatte Erfolg.

    Ich wurde von der Technikhotline angerufen und wir sind die ganze Angelegenheit nochmal telefonisch durchgegangen. (21minlang)

    Freenet Hotline:
    Gut, dann nehme ich das mal auf meine Kappe. Sie bekommen die Tage dann schriftlich eine Bestätigung.
    Freenet Schreiben:
    Selbstverständlich werden wir Ihrem Wunsch entsprechen und den bestehenden freenetKomplett Auftrag umgehend stornieren.

    Ihr freenet Service-Team
    @egonolsen68
    Danke für den entscheidenden Tip.

    ...vieles geht bei sachlicher und freundlicher Argumentation...
    Gruß
    makrele


    Edit:

    Habe dem Schreiben noch eine Meldebestätigung und den T-Com Vertrag in Kopie angehangen.

Ähnliche Themen

  1. Zugangsdaten, Hardware und Techniker sollte es jetzt gehen?

    Von Hanzolo im Forum Sonstige DSL-Anbieter
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 05.07.2007, 23:09
  2. DSL 6.000 sollte DSL 16.000 sein

    Von tomx992 im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 05.02.2007, 17:47
  3. welches dsl sollte ich nehmen, was ist das beste für mich?

    Von syrincs01 im Forum Allgemeine Fragen
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 10.08.2006, 21:19
  4. Sollte man zu 1&1 wechseln...?

    Von manumerten im Forum 1&1
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 28.03.2006, 11:52
  5. Wieviel HZ sollte ein TFT Monitor haben?

    Von sizzlery im Forum Smalltalk
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 27.10.2005, 20:31
Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz