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Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

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  1. #1
    Avatar von hutauf
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    Standard Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Hallo,

    ich habe 2007 einen Vertrag bei 1und1 abgeschlossen. Dieser sollte am 16.10.2009 auslaufen. Ich habe es leider verpennt, ihn rechtzeitig zu kündigen, da ich eh ins Ausland ziehe und irgendwie der Überzeugung war, dass man den Vertrag dann so oder so kündigen kann. Nun läuft der Vertrag also bis 2010. Ich habe dennoch eine vorzeitige Kündigung geschrieben mit Belegen, dass ich ins Ausland ziehe. Folglich hat mir 1und1 69,95€ von meinem Konto abgebucht (ich habe übrigens keinen Freikauf angenommen. Scheinbar zählt die Kündigung als ein solcher). Der Vertrag wird also zum 29.10.2009 gekündigt.

    Auf der 1und1 Homepage finde ich allerdings:

    Information:
    Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, kündigen wir Ihren 1&1 DSL-Vertrag vorzeitig aus Kulanz. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen die durch eine vorzeitige Vertragsauflösung entstehenden Kosten und eingegangenen Einnahmen, in einer einmaligen Gebühr berechnet werden. Bei einer vorzeigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 69,95 EUR berechnet. Befinden Sie sich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit lösen wir Ihren Vertrag selbstverständlich gerne kostenlos für Sie auf.
    Hier steht doch eindeutig, dass sie den Vertrag kostenlos auflösen, wenn ich mich nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit befinde. Die Frau am Telefon ist allerdings sowas von stur und meint, dass der Vertrag sich ja verlängert hat und ich solle doch einfach rechtzeitig kündigen... leider zu spät.

    Was meint ihr? Befinde ich mich etwa immer noch in der "Mindest"vertragslaufzeit? Oder soll ich mich weiter bei 1und1 beschweren?

    Viele Grüße
    hutauf

  2. #2
    Avatar von lennyd53
    lennyd53 ist offline

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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von hutauf
    Hallo,

    ich habe 2007 einen Vertrag bei 1und1 abgeschlossen. Dieser sollte am 16.10.2009 auslaufen. Ich habe es leider verpennt, ihn rechtzeitig zu kündigen, da ich eh ins Ausland ziehe und irgendwie der Überzeugung war, dass man den Vertrag dann so oder so kündigen kann. Nun läuft der Vertrag also bis 2010. Ich habe dennoch eine vorzeitige Kündigung geschrieben mit Belegen, dass ich ins Ausland ziehe.
    Leider hast du zu früh, -innerhalb der Mindestvetragszeit- gekündigt.
    Ab dem 17.10.2009 st die MVLZ vorbei...

  3. #3
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Moin!

    Grundsätzlich erstmal: die Vertragsauflösung aufgrund eines Umzugs ins Ausland ist Kulanz.

    Wenn dein Zitat nicht in den AGB zu finden ist, hast du auch keinen Anspruch darauf. Du bist natürlich noch in der MVLZ, die endet offensichtlich am 16.10.09.
    Setze am besten ein Schreiben an 1&1 auf (und nicht mit der Hotline telefonieren, die dürfen eh fast nix entscheiden) oder schreibe eine eMail an support@1und1.de und schildere den Sachverhalt, füge noch mals deine Belege bei und bitte freundlich um die vorzeitige, kostenlose Auflösung deines Vertrages und verweise dabei auf dein Zitat (woher kommt denn das genau?).

    Und dann: abwarten.


    Beste Grüße,
    Julian

  4. #4
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Ganz einfache Sache:
    Er zitiert etwas, merkt aber nicht, dass die Vorgehensweise mit dem Zitat übereinstimmt.

    Er hat seine Kündigung VOR dem Ablauf der MVLZ geschrieben, also werden die 69,95€ fällig. Hätte er bis zum 17.10. mit der Kündigung gewartet, so wäre diese kostenlos gewesen.

  5. #5
    Avatar von hutauf
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von Schrippe
    (woher kommt denn das genau?).
    1&1 Hilfe-Center - Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?



    Zitat Zitat von DarkShadow
    Ganz einfache Sache:
    Er zitiert etwas, merkt aber nicht, dass die Vorgehensweise mit dem Zitat übereinstimmt.

    Er hat seine Kündigung VOR dem Ablauf der MVLZ geschrieben, also werden die 69,95€ fällig. Hätte er bis zum 17.10. mit der Kündigung gewartet, so wäre diese kostenlos gewesen.

    D.h. jetzt Kündigung stornieren und in einer Woche nochmal kündigen?! Die von 1und1 können doch nicht so pingelig deswegen sein.

  6. #6
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von hutauf
    D.h. jetzt Kündigung stornieren und in einer Woche nochmal kündigen?! Die von 1und1 können doch nicht so pingelig deswegen sein.
    Das hat mit pingelig nichts zu tun, sondern mit dem einhalten von Fristen, und da hast du es allem Anschein nach nicht so damit.

  7. #7
    Avatar von hutauf
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von DarkShadow
    Das hat mit pingelig nichts zu tun, sondern mit dem einhalten von Fristen, und da hast du es allem Anschein nach nicht so damit.
    Ja in dem Fall war ich zu früh dran.

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Stimmt, da hab ich gerade auch was verdreht...

    Es ist so, wie DarkShadow schreibt, alles korrekt seitens 1&1...

  9. #9
    Avatar von nonokey
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    @hutauf: Hast Du zu einen bestimmten termin gekündigt? Fall ja, liegt dieser termin nach dem 16.10.2009? Dann befindest Du dich ja außerhalb der mindestvertragslaufzeit. Schildere den sachverhalt nochmal schriftlich und verschick das per brief oder fax, wie hier bereits geraten wurde.

    Ob bei umzug ein kündigungsgrund besteht und unter welchen umständen eine entschädigung zu zahlen ist, ist hier im forum sehr umstritten. Das was der anbieter auf seinen webseiten schreibt, in die agb, und/oder am telefon sagt, muß aber nicht unbedingt rechtens sein.

  10. #10
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Warum wundert mich dieser Beitrag jetzt so rein überhaupt nicht?

  11. #11
    Avatar von hutauf
    hutauf ist offline
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von nonokey
    @hutauf: Hast Du zu einen bestimmten termin gekündigt? Fall ja, liegt dieser termin nach dem 16.10.2009?

    das geht wohl schlecht


    edit: gekündigt habe ich anfang september per post. den brief habe ich am 10.09.09 abgeschickt.

  12. #12
    Avatar von nonokey
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Wieso nicht? Wenn Du bspw. am 30.11.2009 ausziehst, dann kündigst Du Deinen vertrag zum 30.11.2009.

  13. #13
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Wie war die Kündigung den eigentlich formuliert? Mit sofortiger Wirkung?

  14. #14
    Avatar von egonolsen68
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Hallo hutauf,
    ich will es mal direkt formulieren:
    Wenn du die Vertragsverlängerung "verpennst", dich dein Vertrag folglich um ein Jahr verlängert lt. AGB, solltest du froh sein, mit 69,95Eur wegzukommen...

    Was soll die ganze Diskussion ?
    Sonst hättest du auch locker noch ein Jahr zahlen können, sorry !

    (...die Problem von manchen Leuten möchte ich haben ???)

    Egon

  15. #15
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von egonolsen68
    ..die Probleme von manchen Leuten möchte ich haben
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  16. #16
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von egonolsen68
    Hallo hutauf,
    ich will es mal direkt formulieren:
    Wenn du die Vertragsverlängerung "verpennst", dich dein Vertrag folglich um ein Jahr verlängert lt. AGB, solltest du froh sein, mit 69,95Eur wegzukommen...

    Was soll die ganze Diskussion ?
    Sonst hättest du auch locker noch ein Jahr zahlen können, sorry !

    (...die Problem von manchen Leuten möchte ich haben ???)

    Egon
    Ich hätte hier noch ein paar...

    Wo darf ich sie hinschicken?

  17. #17
    Avatar von hutauf
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Achso war das gemeint. Im Brief stand, dass ich gerne zum 1.10. kündigen würde. Das war allerdings nicht möglich, weil das zu kurzfristig war. also wurde der kündigungstermin automatisch auf den 29.10. gelegt.

    also zahl ich noch für den ganzen oktober, also insgesamt mehr als 24 monate(mindestvertragslaufzeit) und dann weitere 70€, weil ich innerhalb der mindestvertragslaufzeit gekündigt habe.

    sry, aber das is totaler müll.

    hab denen übrigens eine nette email geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe meinen DSL-Anschluss aufgrund meines Auslandsaufenthalts in den USA gekündigt. Die Mindestvertragslaufzeit endet am 16.10.2009. Der Vertrag wurde bereits um 1 Jahr verlängert. Die Kündigung habe ich am 9.09.09 abgeschickt, wird also wenige Tage später bei Ihnen eingegangen sein. Sie haben mir daraufhin mitgeteilt, dass der Vertrag zum 29.10.2009 gekündigt wird. Anfang Oktober haben Sie dann 69,95€ von meinem Konto abgebucht.

    Auf Ihrer Homepage lese ich, dass Sie nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit diese Summe jedoch nicht mehr fordern. Offensichtlich wird mein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, die Kündigung ist jedoch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei Ihnen eingegangen.

    Muss ich die 69,95€ nun also deswegen zahlen, weil ich zu früh gekündigt habe? Wäre es also möglich, die Kündigung zu stornieren und nach dem 16.10. erneut zu kündigen, um die knapp 70€ zurück zu erhalten?

    Oder ist es so, wie es Ihre Mitarbeiterin am Telefon gesagt hat, nämlich dass sich durch die Verlängerung des Vertrags die "Mindestvertragslaufzeit" verlängert hat, womit ich mich natürlich noch in der Mindestvertragslaufzeit befinde und deswegen die 69,95€ zahlen muss?

    Ich möchte hier nochmal erwähnen, dass ich bis auf die Kündigung mit 1und1 immer sehr zufrieden war. Ich finde es wirklich schade, dass diese Angelegenheit ein schlechtes Licht auf Ihr Unternehmen fallen lässt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    xxx
    als antwort kam folgendes:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wenn ein Vertrag nicht in der Kündigungsfrist vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt so verlängert sich diese automatisch um 1 Jahr.

    Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nico Martens
    Kundenservice
    klasse

  18. #18
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Die Antwort ist völlig korrekt, sie passt nur nicht zu Deinem Problem.

    Es ist richtig, daß man innerhalb der Vertragslaufzeit kündigen muß, aber eben nicht zu einem best. Termin, sondern eben zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Verpasst man das, verlängert sich der Vertrag vereinbarungsgemäß um die neue Vertragslaufzeit.

    Eine Kündigung kann daher erst wieder zum Ende dieser neuen Laufzeit wirksam werden.

    Der ganze Mailverkehr bringt wohl nicht viel, Du wirst nicht umhin kommen, bei 1&1 anzurufen.

  19. #19
    Avatar von hutauf
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von kerberos
    Der ganze Mailverkehr bringt wohl nicht viel, Du wirst nicht umhin kommen, bei 1&1 anzurufen.
    hab ich doch schon gemacht. am telefon wurde mir gesagt, dass es nicht das problem war, dass ich zu früh gekündigt habe, sondern, dass ich eben mitten in der vertragslaufzeit gekündigt habe. die unfreundliche dame am telefon war der ansicht, dass sich die "mindestvertragslaufzeit" um 1 jahr verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. und daher müsste ich 70€ zahlen.

  20. #20
    Avatar von kerberos
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    Standard AW: Mindestvertragslaufzeit verlängert sich?!

    Zitat Zitat von hutauf
    hab ich doch schon gemacht. am telefon wurde mir gesagt, dass es nicht das problem war, dass ich zu früh gekündigt habe, sondern, dass ich eben mitten in der vertragslaufzeit gekündigt habe. die unfreundliche dame am telefon war der ansicht, dass sich die "mindestvertragslaufzeit" um 1 jahr verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. und daher müsste ich 70€ zahlen.
    Dann hat die unfreundliche Dame oder entweder Du was mißverstanden. Es ist Voraussetzung in der Vertragslaufzeit zu kündigen. Allerdings nicht mit sofortiger Wirkung, sondern eben zum Ende der Vertragslaufzeit. Und genau das muß man auch beim Kündigungsschreiben unmißverständlich klar machen, sonst gibt es eben genau die grade herrschenden Mißverständnisse zwischen Dir und 1&1

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