Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen DSL-Anschluss aufgrund meines Auslandsaufenthalts in den USA gekündigt. Die Mindestvertragslaufzeit endet am 16.10.2009. Der Vertrag wurde bereits um 1 Jahr verlängert. Die Kündigung habe ich am 9.09.09 abgeschickt, wird also wenige Tage später bei Ihnen eingegangen sein. Sie haben mir daraufhin mitgeteilt, dass der Vertrag zum 29.10.2009 gekündigt wird. Anfang Oktober haben Sie dann 69,95€ von meinem Konto abgebucht.
Auf Ihrer Homepage lese ich, dass Sie nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit diese Summe jedoch nicht mehr fordern. Offensichtlich wird mein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, die Kündigung ist jedoch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei Ihnen eingegangen.
Muss ich die 69,95€ nun also deswegen zahlen, weil ich zu früh gekündigt habe? Wäre es also möglich, die Kündigung zu stornieren und nach dem 16.10. erneut zu kündigen, um die knapp 70€ zurück zu erhalten?
Oder ist es so, wie es Ihre Mitarbeiterin am Telefon gesagt hat, nämlich dass sich durch die Verlängerung des Vertrags die "Mindestvertragslaufzeit" verlängert hat, womit ich mich natürlich noch in der Mindestvertragslaufzeit befinde und deswegen die 69,95€ zahlen muss?
Ich möchte hier nochmal erwähnen, dass ich bis auf die Kündigung mit 1und1 immer sehr zufrieden war. Ich finde es wirklich schade, dass diese Angelegenheit ein schlechtes Licht auf Ihr Unternehmen fallen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx