ich habe ein äußerst ärgerliches Problem: ich bin seit ca. 1,5 Jahren Vollkunde bei 1und1. Vor ca. 3 Monaten habe ich den Umzug angemeldet und auch die üblichen Bestätigungen bekommen. Ich fragte mehrmals bei 1und1 nach, ob denn alles glatt gehen würde. Ich bekam immer die Antwort, dass Probleme nicht zu erwarten seien, da ich mehrere Wochen im Voraus gekündigt habe. Heute, eine Woche vor dem Umzug kommt ein Schreiben von 1und1:
"'Wir badauern, dass an Ihrem neuen Wohnort aus technischen Gründen keine DSL-Freischaltung möglich ist."
Sie bieten mir an, gegen eine Gebühr von 69,95 Euro aus dem Vertrag auszutreten. Ist das rechtens?
Mein neuer Wohnort ist auch mein alter: Köln
Meines Wissens nach ist ein Umzug bei 1&1 kein Sonderkündigungsgrund, auch wenn am neuen Standort kein DSL verfügbar ist.
Deshalb sollte man hier eigentlich ganz "froh", seinen Vertrag gegen eine Zahlung dieser 70 Eur "los zu werden"...
Haben die dir denn kein alternatives Angebot unterbreitet?
Nein, wir haben keine Alternative bekommen. Was mich ärgert: die wissen das seit so langer Zeit. Eine Woche vor dem Umzug sagen sie - bei allen Zusagen vorher - dass es nicht geht. Und die Faxnummer auf dem SChreiben ist seit 9 Stunden besetzt...
Eine Woche vor dem Umzug sagen sie - bei allen Zusagen vorher - dass es nicht geht.
Erst zu diesem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass entweder an diesem Standort kein DSL oder kein Port verfügbar ist. Und das ist es was ich vermute, kein Port frei.
Man hätte dich auch hängen lassen und immer wieder vertrösten können. Jetzt bist du raus und kannst mal versuchen, ob ein anderer Anbieter dir DSL bieten kann.
"'Wir badauern, dass an Ihrem neuen Wohnort aus technischen Gründen keine DSL-Freischaltung möglich ist."
Sie bieten mir an, gegen eine Gebühr von 69,95 Euro aus dem Vertrag auszutreten. Ist das rechtens?
Das sagt die Verbraucherzentrale dazu: https://www.geldundverbraucher.de/?node=1593
Das sagt c't TV dazu: https://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Vorsicht-Kunde-402729.html
Meines Wissens nach ist ein Umzug bei 1&1 kein Sonderkündigungsgrund, auch wenn am neuen Standort kein DSL verfügbar ist.
Deshalb sollte man hier eigentlich ganz "froh", seinen Vertrag gegen eine Zahlung dieser 70 Eur "los zu werden"...
Haben die dir denn kein alternatives Angebot unterbreitet?
Streiche bitte das 'auch'.
Nur wenn DSL nicht verfügbar ist, hat man ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Und die muß auch ohne 'Gebühr' akzeptiert werden.
Kann allerdings ein langwieriges Unterfangen werden. Ich habe zwei Jahre mit T-Online rumgestritten.
Du bist ein alter Quatschkopf. Weder der eine noch der andere Artikel haben irgendeine Relevanz was das Problem angeht über das wir hier reden. Er zeiht weder um weil sein Haus abgebrannt ist, noch will 1&1 seine Mindestvertragslaufzeit verlängern.
@sbh:
Ich würde nicht zahlen. Sollen sie dir doch DSL legen, ist ja nicht deine Schuld. Du wärst ja auch bereit gewesen die Vertragsverlängerung in Kauf zu nehmen. Du akzeptierst das freundliche Angebot nicht, sondern setzt 1&1 nach dem Umzug eine Frist, innerhalb derer sie DSL schalten oder zumindest einen Schaltungstermin innerhalb eines akzeptablen Zeitraums angeben müssen, ansonsten käme es zur ausserordentlichen Kündigung aufgrund mangelnder Leistung.
Sollte der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnort allerdings nicht erbringen können, kann der Verbraucher von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Nicht nur ein Brand, auch andere, nicht vom Kunden zu verantwortende Wohnungswechsel (etwa der Umzug aufgrund eines vom Arbeitgeber erwünschten Arbeitsplatzwechsels) zählen dazu. In solchen Fällen hat der Kunde darüber hinaus das Recht, den bestehenden Vertrag zu kündigen, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort keine Leistung erbringen kann. Das gilt besonders dann, wenn er aus beruflichen Gründen ins Ausland versetzt wird, etwa in ein ausländisches Tochterunternehmen seines Arbeitgebers oder als Soldat im Rahmen einer UN-Friedensmission. Ob ein Sonderkündigungsrecht bei einem ausschließlich vom Kunden initiierten Umzug ebenfalls besteht, ist zurzeit in der Rechtsprechung noch strittig.
.... Ob ein Sonderkündigungsrecht bei einem ausschließlich vom Kunden initiierten Umzug ebenfalls besteht, ist zurzeit in der Rechtsprechung noch strittig.
Der Punkt trifft, soweit wir es hier wissen, mitten ins schwarze.