24. Juli 09: Habe ich den Umzug meines DSL-Anschlusses erfolgreich bei der Vodafone-Homepage in Auftrag gegeben.
06.Aug 09: Karte eines Technikers im Briefkasten. "konnte Sie leider nicht antreffen, bitte machen Sie einen neuen Termin mit ihrem Mobilfunkpartner aus." Ich bekam keine Rückmeldung seitens Vodafone, weder telefonisch (Vodafone-Prepaid-Handy) noch schriftlich. Der Technikertermin wurde mir nie mitgeteilt.
22. Aug 09: Nach Nachfrage im hisigen Vodafoneshop, wurde mir gesagt meine Handynummer sei nicht hinterlegt gewesen. Dies hab ich auf der Stelle nachgeholt. Ein neuer Technikertermin wird vereinbart und mir mitgeteilt.
09. Okt 09: Erster Brief von Vodafone, ausgenommen die Rechnungen, die ich trotz fehlender Leistungen geschickt bekam und immer bezahlte. Datum des Briefes: Der 05. Okt. 09!! Auszug:"wie wir ihnen in unserem letzten schreiben mitgeteilt haben..." ES GAB KEIN SCHREIBEN AUSSER RECHNUNGEN UND MAHNUNGEN"Für einen erneuten Termin konten wir Sie telefonisch nicht erreichen" KEINERLEI UNBEKANNTE ODER NICHT ANGENOMMENE ANRUFE AUF MEINEM HANDY. "Neuer Installationstermin der 19. Okt. 09"
Fragestellung:
Ich fühle mich von Vodafone sehr veräppelt. Kann ich trotzdem von einer Kündigen aus wichtigem Grund (Ausserordentliche Kündigung) gebrauch machen? Ich will mein Geld zurück für die Zeit (Aug-19.Okt) an der ich keine Leistungen in Anspruch nehmen konnte. Wie stell ich das an? von Euch jmd. eine Idee?
Wenn nachweislich kein Schreiben und keine Anrufe von Vodafone angekommen sind, so hat die Firma die von dir gesetzte Frist verstreichen lassen, und dir steht nun meiner Ansicht nach eine vorzeitige Auflösung deines Vertrags aus wichtigem Grund nach §314 BGB zu:
Das heisst bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, stehe ich in der Beweisspflicht? Das könnte ziemlich Schwierig werden, ich habe ja nichts zum vorweisen. Ich habe ja am 06 Okt. meine Friststzung (14 Tage) abgeschickt, der neue Anschlusstermin ist ja nun am 19.Okt. also genau 13 Tage später. Ist das relevant oder ist Vodafone eh schon zu spät? Wann kann ich nun ausserordentlich Kündigen und wie?
Wenn es Vodafone schafft dir bis zum 19. einen funktionierenden Anschluss zu schalten, dann kommst du nicht mehr raus aus dem Vertrag.
Ausserordentlich Kündigen kannst du, wenn am 20. immer noch nix geht, denn dann ist die von dir gesetzte Frist abgelaufen ohne dass dir ein funktionierender Anschluss zur Verfügung gestellt wurde.
Vielen Dank für die schnelle und saubere Antwort.
Naja abwarten ob das dr Techniker hinbekommt, 50/50-Chance. Ansonsten wird Kündigungsschreiben am 20.10 verschickt.
Nur die eine Sache mit der Kostenrückerstattung ist mir noch nicht ganz klar. Ich musste ja über den ganzen Zeitraum noch meine Rechnungen zahlen, ohne eine Leistung erhalten zu haben. Wie bekomm ich das Geld von 2,4 Monaten von Vodafone zurück? Greift da der § 314 Absatz (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. oder nicht? Ist das eher Kostenrückerstattung als Schadensrsatz?? Bin da nicht so Paragraphenaffin...
Dieses Schreiben auf Schadensersatz wieder per Einschreiben verschicken?
Nochmals vielen Dank besonders an DarkShadow, dieses Forum ist wirklich SUPER!!
Wurde denn überhaupt schon mal versucht die Geschichte an der Hotline zu klären?
Kommt mir sehr sehr suspekt vor, dass VDF für die Zeit der Nichtnutzung keine Gutschrift erteilt. Denn das wird eigentlich immer gemacht, wenn man sich nicht gerade wie die Axt im Walde verhält.
Die andere Geschichte mit den Shops, während die zwar immer recht freundlich sind, haben diese keinerlei Einfluss auf die bei VDF hinterlegten Daten.
Warum nicht einfach mal bei der Hotline anrufen?
0800 172 12 12 für kaufmännisches und 0800 172 12 01 für technisches.
Hier bei der Neuterminierung und gleichzeitiger Änderung der Kontakt-Nr ist die technische zuständig.
Sicher kann man direkt von Anfang an mit den §§-Kanonen schiessen, nur was hilft es einem?
Hallo Caveman85de,
bist du naiv oder weltfremd? Du arbeitest doch nicht für den Verein, oder?
", wenn man sich nicht gerade wie die Axt im Walde verhält"
Dein ganzer Beitrag kommt mir äusserst suspekt vor. Puplic Relation-Massnahme mit fetter Provision?? Geile Methoden, ein angeblich neutraler wertet diesen Fall als fast unmöglich. Ach ja klar, haste Recht. Ich hab mich wie die Axt im Wald verhalten, VDF ist ein super Laden, TOP-Service-Hotlines. Da wird ihnen zu 100% geholfen. Gierige Kunden, erwarten Service und weiss ich nicht was noch alles...
"Sicher kann man direkt von Anfang an mit den §§-Kanonen schiessen, nur was hilft es einem?"
Eine (,die einzige) Methode um Recht zu bekommen?
Naja, ich bin warscheinlich nur TOTAL paranoid, es leben die kundenorientierten Telefonkonzerne!!
Hallo Caveman85de,
bist du naiv oder weltfremd? Du arbeitest doch nicht für den Verein, oder?
Darf ich dich mal ganz vorsichtig fragen, ob du ein Rad abhast?
Hier wird versucht dir zu helfen. Wir sind es ja mittlerweile gewöhnt, dass bei Antworten, die nicht in den Kram passen, vermutet wird man sei Mitarbeiter des Providers. Aber dein Beitrag ist schon voll krass. Was glaubst du eigentlich wer du bist? Du hast doch das Problem. Wir (hier Caveman85de) versuchen zu helfen. Von mir würdest du keinerlei Unterstützung mehr bekommen.
Nur die eine Sache mit der Kostenrückerstattung ist mir noch nicht ganz klar. Ich musste ja über den ganzen Zeitraum noch meine Rechnungen zahlen, ohne eine Leistung erhalten zu haben. Wie bekomm ich das Geld von 2,4 Monaten von Vodafone zurück? [...] Ist das eher Kostenrückerstattung als Schadensrsatz?
Wenn der Anbieter seinen vertraglichen Leistungen nicht nachgekommen ist, dann hat er auch keinen Anspruch auf Zahlung. Du kannst also die gezahlten Beträge zurückfordern, aufgrund fehlender Leistung.
Schadenersatz ... ist anders. Das wäre bspw, wenn Dir durch den fehlenden Zugang, hmm, "Schaden" entstanden wäre. Wenn Du also auf den Zugang angewiesen bist (das mußt Du iwie nachweisen können) und Du darum einen alternativen Anbieter in Anspruch nehmen mußtest. Dann kannst Du die Kosten für den alternativen Anbieter geltend machen. Nebenbedingung: Du mußt den Schaden möglichst gering halten (kannst als bspw. nicht einfach sagen, dass Du jetzt den ganzen Tag im Inet Café verbringen mußtest). Nicht ganz einfach.
Bzgl. Nachweispflicht. Du mußt nachweisen, dass Du den Anbieter infomiert hast. Der Anbieter müßte nachweisen, dass das Problem nicht vorliegt bzw gelöst wurde. Du mußt also nicht, den nicht-Zugang von Briefen oder Anrufen nachweisen. Der Anbieter muß statt dessen nachweisen, dass er dich bspw. über einen Termin in Kenntnis gesetzt hat, Du dem aber nicht nachgekommen bist.
Schadenersatz ist es sicher nicht, das hat nonokey ja bereits erläutert. Das würdest Du nur bekommen, wenn Dir ein Schaden entstanden ist, der Dir bei vorhandenem und funktionierendem Internet-Zugang nicht entstanden wäre, also wenn Du beispielsweise beruflich auf den Zugang angewiesen bist und Dir dadurch möglicherweise Kunden abgesprungen sind oder wie schon nonokey schrieb Du auf einen anderen Anbieter ausweichen musstest um den Schaden gering zu halten.
also wenn Du beispielsweise beruflich auf den Zugang angewiesen bist und Dir dadurch möglicherweise Kunden abgesprungen sind
Für solche Zwecke gibt es Business-Verträge bei den meisten Anbietern mit wesentlich besserem Service und eine Hotline, die auch weiß, was sie tut. Die Verträge, die vollmundig im Internet angeboten werden sind aber Privatkundenverträge und nicht zur gewerblichen Nutzung gedacht. Nutzt man sie gewerblich begeht man im grunde Vertragsbruch, auf Schadensersatz braucht man nicht zu hoffen.
Was man jedoch durchaus zurückfordern kann:
- zu viel bezahlte Grundgebühren für die Zeit, in der weder DSL noch Telefon nutzbar waren
- Telefonkosten, die aufgrund des Versäumissese Vodafones rechtzeitig zu schalten entstanden sind. Hier ist ein Einzelverbindungsnachweis, z.B. des Handys notwendig um alle Kosten aufzuschlüsseln
[QUOTE=Anbei;94748]Hast Du es schon mal bei der kostenlosen Hotline versucht oder nicht?
Was ist dabei rausgekommen?
Mit seinem Pripaid-Handy von Vodafone, wird er nie die Hotline erreichen, da dies gesperrt ist für die kostenlose Hotline von DSL und Festnetz für Vodafone...