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Sonderkündigungsrecht bei Umzug

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  1. #1
    Avatar von sudoxx
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    Standard Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Hallo Leute,

    ich bin neu hier im Forum aber lege gleich mal ganz konkret los

    Habe auch schon in anderen Threats mitgelesen aber einen Fall konkret wie meinen habe ich nicht gefunden, deshalb wollte ich mal "die Experten" dazu hören. Also.....

    Wie ich hier bereits erfahren habe, heisst es nicht Sonderkündigungsrecht sondern "Kündigung aus wichtigem Grund" bzw. "ausserordentliche Kündigung" aber ich denke mal Sonderkündigungsrecht hat sich eher eingedeutscht und ist den meisten wahrscheinlich eher geläufig als das Juristendeutsch, gemeint ist jedenfalls das Gleiche und das wollte ich klärend noch vorweg schicken. So, jetzt aber:

    Zum 01.10.09 sind wir innerhalb eines Ortes umgezogen. Wir sind 1&1-Kunden mit einem Komplettanschluß, d.h. also ohne Trötkom. Anfang August 2009 habe ich 1&1 unseren Umzug bereits gemeldet und einen Umzugsantrag gestellt. Wochen später haben wir eine eMail von 1&1 erhalten, in der folgendes steht:

    Sehr geehrte Frau xxx,

    vielen Dank für Ihren Umzugsauftrag vom 04.08.2009.
    Gerne haben wir diesen aufgenommen und die DSL-Verfügbarkeit für
    Ihre neue Adresse geprüft.
    Diese DSL-Recherche hat ergeben, dass Ihr neuer Standort derzeit für
    ein Komplettpaket nicht ausreichend ausgebaut ist.
    Um Ihnen auch am neuen Wohnort unsere Leistungen zur Verfügung zu
    stellen, ist ein Festnetzanschluss der Deutschen Telekom AG
    notwendig.
    Als Zusatz zum bestehenden Telekom-Telefon-Anschluss bieten wir
    Ihnen unsere Basic-Tarife an:

    Option 1: 1&1 Surf-Flat Basic 2.000 für 14,99 EUR/Monat (Surf-Flat)
    Option 2: 1&1 Doppel-Flat Basic 2.000 für 19,99 EUR/Monat. (Surf-
    Flat +
    Telefon-Flat)
    Option 3: 1&1 Doppel-Flat Basic 6.000 für 24,99 EUR/Monat (Surf-Flat
    +
    Telefon-Flat + Handy-Flat)

    dann kommt noch ein bißchen bla bla was das alles bedeudet und zum Schluß noch:

    Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind, teilen Sie uns dies
    bitte kurzfristig mit.
    Sobald uns Ihre Zustimmung vorliegt, werden wir einen analogen
    Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG (Tarif: Call Plus)
    für Sie beantragen. Die monatliche Grundgebühr der Deutschen Telekom AG
    beträgt für diesen Tarif 18,95 EUR.
    Die einmalige Bereitstellungsgebühr zur Schaltung des
    Telefonanschlusses, die von Seiten der Deutschen Telekom AG
    berechnet wird, erstatten wir Ihnen nach erfolgreicher DSL Schaltung am neuen Standort.
    Den an Ihrem bisherigen Anschluss bestehenden Vertrag kündigen wir
    für Sie umgehend oder zu einem Termin Ihrer Wahl. Die einmalige
    Bereitstellungsgebühr für Ihren neuen 1&1 Basic-Vertrag beträgt
    59,95 EUR.
    Bitte beachten Sie: Da an Ihrer neuen Adresse aus technischen
    Gründen kein Komplettanschluss geschaltet werden kann, erhalten Sie aufgrund eines neuen Basic-Vertrages neue 1&1 DSL-Rufnummern.
    Natürlich haben Sie die Möglichkeit, nach Neuaufschaltung am neuen
    Standort, sich in Ihrem Control-Center für einen Wechsel in ein
    Komplettpaket vormerken zu lassen.
    Sobald die Kapazität an Ihrem Wohnort ausgebaut ist, werden Sie
    schriftlich informiert. Anschließend führen wir dann gerne für Sie
    dengewünschten Tarifwechsel durch.
    Für eine zeitnahe Bearbeitung der beschriebenen Vorgehensweise
    teilen Sie uns bitte schnell Ihre Zustimmung mit.
    Wir freuen uns auf Ihre Nachricht per E-Mail, Fax oder Brief.

    Daraufhin habe ich eine eMail zurückgeschickt und folgendes gefragt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe zu dem bevorstehenden Umzug und den ggf. damit bevorstehenden
    Umstellungen meines Anschlusses noch ein paar Fragen:

    Zitat 1&1:"Sobald uns Ihre Zustimmung vorliegt, werden wir einen analogen
    Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG (Tarif: Call Plus)
    für Sie beantragen. Die monatliche Grundgebühr der Deutschen Telekom AG
    beträgt für diesen Tarif 18,95 EUR."

    Muss es der Tarif Call Plus sein oder könnte man auch den Tarif Call
    Start nehmen? Bei einem Vergleich der beiden Tarife ist mir nämlich
    aufgefallen, das man im Call Start schon ab 19 Cent in die
    Mobilfunknetze anrufen kann was im Call Plus erst ab 21,2 Cent möglich
    ist. Die Festnetzgebühren sind ja eher unerheblich da ich ja dann mit
    der 1&1 Telefon-Flat ins Festnetz eh zum Pauschalpreis anrufen kann.

    Zitat 1&1:"Den an Ihrem bisherigen Anschluss bestehenden Vertrag kündigen wir für Sie umgehend oder zu einem Termin Ihrer Wahl. Die einmalige Bereitstellungsgebühr für Ihren neuen 1&1 Basic-Vertrag beträgt
    59,95 EUR."

    Bekomme ich die einmalige Bereitstellungsgebühr für den neuen 1&1
    Basic-Vertrag in Höhe von 59,95 EUR von 1&1 wieder erstattet? Es ist
    doch nicht meine Schuld das Sie einen Tarifwechsel vornehmen müssen
    weil das Netz an meiner neuen Adresse anscheinend noch nicht
    ausreichend ausgebaut worden ist.

    Zitat 1&1:"Bitte beachten Sie: Da an Ihrer neuen Adresse aus technischen
    Gründen kein Komplettanschluss geschaltet werden kann, erhalten Sie aufgrund eines neuen Basic-Vertrages neue 1&1 DSL-Rufnummern."

    Ist es aber möglich, das Sie bei der Beantragung eines neuen analogen
    Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom versuchen, meine
    bestehende Rufnummer mit übernehmen zu lassen?

    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort auf meine Fragen. Danach werde ich
    entscheiden, ob ich am neuen Anschluss den neuen Vertrag mit 1&1
    basierend auf einem Telekom-Neuanschluss nutzen werde oder aber zu
    unserem lokalen Internetanbieter wechseln werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Daraufhin haben wir ca. 2 Wochen später eine eMail von 1&1 erhalten, das man uns vergeblich versucht hätte telefonisch zu erreichen (seltsam, alle 768 gezählten Anrufe der Fritz!Box von anderen Anrufern haben uns erreicht ) und wir uns mal dringend beim Kundenservice zurückmelden sollten. Dies habe ich dann gestern getan. Die freundliche Dame am Telefon hat doch tatsächlich dann mir/uns die Schuld in die Schuhe geschoben. Wenn wir nicht umgezogen wären bzw. wenn wir nicht ausgerechnet DORTHIN gezogen wären hätte ja 1&1 seine Leistung weiter zur Verfügung stellen können. HALLO????? Wo kommen wir denn da hin das jetzt schon der Kunde "Schuld" sein soll nur weil er umzieht? Freie Entfaltung des Einzelnen, freie Wohn- und Arbeitsplatzwahl in der EU? Sorry, das wir unsere 70qm Wohnung mit 2 Kindern, Hund und meinem Büro gegen ein 150qm Haus getauscht haben und das wirtschaftliche Wachstum in D evtl. damit um 0,00000678 Promille steigern? Als ich ihr dann die Rufnummer des Vormieters (zufällig auch unser Vermieter) gegeben habe, hat Sie mir dann freudestrahlend berichtet, das es DSL light (384 kbit) zur Verfügung stünde. hmmmm, mal überlegen, jetzt haben wir einen 16.000 Komplettanschluß und dort ein 384er? Ich soll den Tarif umstellen und dafür noch fast 60,- € bezahlen? Ich soll wieder gewzungen werden, ein Telekomkunde zu werden? Sind das nicht alles Gründe den bestehenden Vertrag aus wichtigen Grund zu kündigen? Ich habe bereits das Schreiben mit der Fristsetzung fertig geschrieben und möchte es morgen vormittag mit Einschreiben/Rückschein per Post hinschicken. Ist das sinnvoll, haben wir eine Chance unter den oben genannten Voraussetzungen zu kündigen?

    Bin für jeden Hinweis und jede Hilfestellung dankbar!

    Gruß
    sudoxx

  2. #41
    Avatar von stadtindianer
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    stadtindianer ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Du hörst einfach nicht zu, oder kannst nicht lesen. Ich sag jetzt nichts mehr.
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  3. #42
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    So, noch einmal für den Threadersteller. Niemand, wirklich niemand, der einen Umzug meldet, kann von sich aus ein ausserordentliches Kündigungsrecht nehmen. Der Umzug selbst liegt immer im Risikobereich des Kunden. Wenn ein Umzug stattfindet und am neuen Anschluss die Leistungen nicht zur Verfügung stehen, teilt dir der Provider dies mit, was auch nach ausführlicher Recherche getan wurde, Da keine Leistungen erbracht werden können, bietet man dir aus Kulanz den Freikauf eines Vertrages für 69,95 EUR. Nimmst du das Angebot nicht an, zahlst du weiterhin deine Grundgebühren für den Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Ich hoffe das ist verständlich. Niemand muss dich entlassen, auch wenn die Leistungen nicht erbracht werden können. Umzüge umfassen keine Sonderkündigung. Bei Auslandsumzügen sieht die Sache ganz anders hingegen aus.

  4. #43
    Avatar von DasLiesl
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug


  5. #44
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen.
    Hat der Vertragspartner was falsch gemacht ? Nein! Er bietet dir aus Kulanz an, das von beiden Seiten geschlossene Vertragsverhältnis aufzuheben.

    Das Urteil ist rechtskräftig.
    Für das zuständige Amtsgericht ja. Jedes Gericht entscheidet anders.

    Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06
    Urteil von 2007 heisst nichts, es gibt auch aktuelle Urteile. Aber wenn du meinst, dir ein Urteil vor deinem zuständigen Landgericht einholen zu müssen als gegen eine geringe Gebühr fein raus zu sein, bitte.

    Was machst du, wenn du dir dann den Anwalt fürn Zehner geholt hast und dieser verliert im Urteilsstreit. Dann viel Spaß bei den Ansprüchen die gegen dich geltend gemacht werden.

    Ich denke der Thread kann geschlossen werden.
    Der Threadersteller wurde zweifelsfrei über die Belange aufgeklärt.
    Eine weiterführende Diskussion halte ich hier für unangemessen.

  6. #45
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Urteile von Amtsgerichten haben keine Grundsätzlichkeit weswegen kein anderes Gericht im gleichen Fall auch das gleiche Urteil sprechen muss. Es kann so enden, muss aber nicht, ich bitte dich das zu beachten.

  7. #46
    Avatar von DasLiesl
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Ich werd ja sehen wie es weiter geht. ich will ja schließlich keinen von euch verärgern.

    Mit welchem Provider habt ihr persönlich denn gute bis sehr gute Erfahrungen gemacht damit ich weiß an wen ich mich, sobald die Leitungen bereit dafür sind, wenden sollte?!

  8. #47
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Ironischerweise mit 1&1. Ich war dort jahrelang Kunde, bis ich zu Kabel Deutschland wechselte. Kabel-Internet ist immer eine gute Alternative zum herkömmlichen DSL.

  9. #48
    Avatar von DasLiesl
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    öhm...ich hab von der "neuen" Technik zu wenig Plan, meine Zeiten als Fachverkäuferin in dem Bereich liegen leider zu viele Jahre zurück Wir haben ne Schüssel mit Digital-Reciver...kann ich davon ausgehen dass wir demzufolge keinen Kabelanschluß haben? *verlegen werd*

  10. #49
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Dann kannst du davon ausgehen, ja. Was aber nicht bedeutet, dass es nicht möglich wäre.

  11. #50
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Ich bin seit über 3 Jahren bei 1&1 und hatte eben falls noch keine gravierenden Probleme. Dass mal eine Störung auftritt, ist normal, passiert bei jedem Anbieter. Bisher wurde alles zufriedenstellend gelöst und auch Gutschriften habe ich immer bekommen, wenn sie gerechtfertigt waren...

  12. #51
    Avatar von DasLiesl
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    Wie ich schon sagte, bisher war ich mit denen auch zufrieden, aber ich hatte ja auch nie Beanstandungen ^^ bis auf dass ich ne 6000-er Leitung bezahlt hab, aber nur ne 1500-er hatte. Aber deswegen wollte ich keinen Stress machen. Aber nun muß ich mich nach ner Alternative umsehen. Ich bin zwar derzeit mit nem Prepaid-UMTS-Stick im Netz, echt cool eigentlich, keine Vertragsbindung, kost nur 15,- im Monat, ABER: der ist verdammt lahm. Aber immerhin besser als nix.

  13. #52
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

    auf dass ich ne 6000-er Leitung bezahlt hab, aber nur ne 1500-er hatt
    ich sags immer wieder gern, die leute denken sie zahlen für eine geschwindigkeit, was falsch ist. was gezahlt wird ist der tarif, das gesamtpaket..

  14. #53
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

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