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Widerrufsrecht - neue AGB´s?

10Antworten
  1. #1
    Avatar von H276
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    Standard Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    Hallo!

    Momentan beschäftige ich mich mit dem Thema "Wie kann ich meinen 1&1 Auftrag widerrufen". Zum Hintergrund: 1&1 Surf&TeleFlat vor ein paar Tagen bestellt, am gleichen Abend EMail mit Widerrufsbelehrung erhalten, kurz darauf Technikertermin bekanntgegeben für 17 Tage nach der Bestellbestätigung. mit Freischaltung der Leitung zum Technikertermin. Innerhalb der Widerrufsfrist ging der Widerruf als Einschreiben gegen Rückschein raus, dazu noch eine EMail und das Paket, das in den kommenden Tagen wohl kommen wird, werde ich nicht annehmen, sondern zurückgehen lassen. Soweit der Plan.

    Nach Allem, was ich hier bisher gelesen habe, hab ich ein mulmiges Gefühl, aber ich habe die AGBs nochmals und nochmals durchgelesen, und bin unter Punkt 9.2 hierauf gestoßen:



    "Online-Widerrufsbelehrung
    ... steht dem Kunde das in diesem Abschnitt beschriebene Widerrufsrecht zu.

    Ihr Widerrufsrecht:

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung evtl. gelieferter Hardware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (oder der evtl. gelieferten Hardware) binnen der vorgenannten Frist. Der Widerruf ist zu richten an 1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur."

    - Also müsste mit einem kurzen Zweizeiler der Auftrag gegessen sein - auch wenn das Häkchen mit der Schaltung zum nächstmöglichen Termin gesetzt sein sollte, ein Technikertermin, der aber erst noch in der Zukunft liegt, bekannt ist und der Anschluß erst 16 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung aktiviert werden soll. Wenn ich das Paket mit Router und Software nicht annehme, ist dies ebenfalls als Widerruf anzusehen. --> ?

    Weiter heißt es in den AGBs:

    "Bitte beachten Sie die Widerrufsfolgen:

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung und/oder evtl. gelieferte Hardware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Ãœberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Sollten Sie z.B. die Verpackung beim Öffnen beschädigen oder durch Anschließen der Geräte die Hardware in Gebrauch nehmen, müssen Sie die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung ersetzen. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen."

    - Also wenn ein Paket ankommt, nehme ich es nicht an, und fertig. --> ?

    Weiter:
    "Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

    - noch habe ich von 1&1 nichts erhalten, außer einer EMail mit Widerufsbelehrung und angestrebtem Schaltungstermin sowie einem Technikertermin. Ergo: Der Vertrag ist noch nicht vollständig erfüllt und soimit widerrufbar. --> ?

    weiter:
    "Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind besteht kein Widerrufsrecht (z.B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird."

    Ergo: habe ich keine "nach Kundenspezifikation angefertigte Waren, also greifbare Gegenstände, erhalten und das Paket mit Software und Router nicht angenommen sondern zurückgeschickt, besteht Widerrufsrecht. -->?

    Also sollte es kein Problem mit dem Widerruf geben, oder?

    Dieser Nerventerror macht mich noch ganz dusslig...

    Danke und Gruß

  2. #2
    Avatar von harry210
    harry210 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?


  3. #3
    Avatar von H276
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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    Also doch Anwalt... na gut... dann soll es so sein, falls der Widerruf nicht akzeptiert wird.
    Dachte, weil in den AGBs nichts weiter drinsteht, wäre die Sache einfacher und die Horrorgeschichten gehörten der Vergangenheit an.

    Danke!

  4. #4
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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    Und wieder mal jemand, der nicht weiß, was er eigentlich will.

    Erst bestellen, dann nach Ablauf der wahrscheinlich nicht vorhandenen Widerrufsfrist stornieren wollen. Geht aber nicht mehr.

    HILFE wo ist mein Anwalt. Teueres Geld beim Anwalt gelassen, nix genützt. 1&1 ist ein Schei.. laden, die lassen mich nicht aus meinem zu Recht bestehenden Vertrag. Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
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ID:311 Ich hab mir doch vor Vertragsabschluss alles genau angesehen und durchgelesen. Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
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  5. #5
    Avatar von Herbiereloaded
    Herbiereloaded

    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    Ganz ungeachtet dessen was in den AGB steht, es wird auf ein Gerichtsurteil herauskommen. Du wolltest schnellstmöglich die Schaltung, 1&1 hat dazu die Tal-Line angemietet und den Auftrag in Bearbeitung. Somit hast du schlechte Karten. Und es sollte dir zudenken geben, was du eigentlich willst und nicht mit Vorschusslorbeern bestellen. Das macht man nicht. Also dann viel Glück und eventuell läßt man dich mit einer Einmalzahlung von 129,95 raus.

  6. #6
    Avatar von H276
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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    mich wundert es eben nur, dass in den AGBs nicht der Fall der "schnellstmöglichen Lieferung" und den daraus resultierenden Konsequenzen aufgeführt ist, oder hab ich irgend eine Stelle übersehen?

  7. #7
    Avatar von H276
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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    Zitat Zitat von stadtindianer
    Und wieder mal jemand, der nicht weiß, was er eigentlich will.
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    Nicht aufregen... Danke für die psychologische Ferndiagnose - leider trifft sie nicht zu. Über einen konstruktiven Vorschlag hätte ich mich allerdings sehr gefreut.

    Gewollt ist nach wie vor ein Surf/Phone Komplettanschluss.
    Hintergrund:
    Laut Aussage einer Servicemitarbeiterin der Telekom sei mein bestehender Vertrag durch eingetretene Umstände kündbar, was ich auch beantragt habe. Daraufhin wurde ein Anschluss bei 1&1 beantragt, denn bisher war ich mit 1&1 zufrieden gewesen.

    Kürzlich meldete sich auf meine Nachfrage bei der Telekom nach einem Bestätigungsschreiben der Kündigung ein Mitarbeiter mit den Worten, es habe sich um eine "unvollständige Aussage der Servicemitarbeiterin" gehandelt, ein Sonderkündigungsrecht sei nun doch nicht möglich. Aber der Fall Telekom soll hier nicht zum Disput stehen.

    Nun soll der 1&1 Anschluss widerrufen werden und ich suche immer noch den Passus, wonach das Widerrufsrecht verwirkt sei. Die AGBs einer Firma liegen doch jedem Geschäftsvorgang zugrunde und sind rechtlich bindend.
    Wo steht denn etwas vom vorzeitigen Verwirken des Widerrufsrechts? Hab ich es übersehen? Wenn ja, unter welchem Punkt steht das denn? Sind die AGBs kürzlich geändert worden?

    @ Herbie: Danke für den Hinweis mit den 129,95 , das war mir noch nicht bekannt! Ich lasse mich überraschen, was da kommen wird...

  8. #8
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    Der Fall Telekom lässt deinen Widerruf nun aber in einem ganz anderen Licht erscheinen.

    Du hast im guten Glauben auf die Richtigkeit der Aussage der Telekommitarbeiterin einen Surf/Phone Komplettanschluss bei 1&1 geordert. Die Telekom weigert sich aber nun die von dir ausgesprochene Kündigung zu akzeptieren. Hier wäre jetzt wissenswert, welchen Vertrag du nicht kündigen kannst.

    Normalerweise schaltet aber 1&1 so lange nich, wie dei Telekom deine TAL nicht freigibt.

    Ich würde mich mit 1&1 in Verbindung setzen und denen auch das mit der Telekom erläutern, mit ein wenig Glück finden die dann einen für alle Seiten befriedigenden Weg.

  9. #9
    Avatar von H276
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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    Ja, ich dachte auch, da sollte sich eine Möglichkeit finden lassen. Leider sagt die Telekom klar "NEIN" und ich habe kein Schriftstück vorzuweisen, das mir Recht geben würde. Das Gespräch mit dem Service-Center und der "unvollständigen Aussage" zählt leider nicht. Pech gehabt, ist leider so. Schwierig wird es dadurch, dass nun der Telekom-Vertrag auf eine neue Wohnung übertragen werden muß, auf den 1&1 bereits angesetzt ist. Deswegen geht es mir darum, 1&1 abzubestellen, aber nach den Aussagen bisher bin ich wenig optimistisch, obwohl ich keine Rechtsgrundlage für ein vorzeitig verwirktes Widerrufsrecht finde. In den AGBs steht nichts - wo denn dann? Irgendworauf müssen die sich doch beziehen?

  10. #10
    Avatar von H276
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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    so, wieder ein bisschen gestöbert.
    Früher hieß es in der Widerrufsbelehrung, die mit der Bestellbestätigung zugeschickt wurde:

    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
    wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.)."

    Klar, hierbei hätte ich jetzt natürlich ein Problem.

    ABER:

    In der Version, die ich erhalten habe, heißt es so:

    "Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

    Also ist ein Widerruf innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung möglich, solange ich noch nicht den fertigen Anschluss nutzen kann (was bei mir noch nicht der Fall ist).

    Ich bin gespannt...

  11. #11
    Avatar von H276
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    Standard AW: Widerrufsrecht - neue AGB´s?

    1&1 akzeptiert problemlos fristgerecht eingegangene Kündigungen.

    "...mit Bedauern haben wir die Stornierung Ihres Vertrages zur Kenntnis genommen und bestätigen Ihnen diese zum heutigen Tag."

    Keine Versteckte Gebühren, kein vorzeitiges Erlöschen der Kündigungsfrist durch ominöse Häkchen bei online-Vertragsabschlüssen. Diese Regelung ist bereits seit Juli durch eine Neuerung der AGBs in Kraft getreten (s.o.)



    ... ich hoffe SEHR , dass 1&1 Kundenberater diese Informationen bei der gewissenhaften Ausführung ihres Berufes an ihre Kunden so weitergeben...

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