Wer einen DSL-Vertrag über 16 MBit/s Geschwindigkeit abschließt, dann aber 3 MBit/s erhält, darf den Vertrag fristlos kündigen (Amtsgericht Fürth, Az. 340 C 3088/0.
Naja, da fehlen aber noch ein paar Details. Deine Aussage ist entschieden zu pauschal....Zitat von peter7711
Ich mach das mal für Dich:
klick mich
Ist außerdem keine Neuigkeit, sondern schon über ein halbes Jahr alt.
Es ist auch "nur" eine Entscheidung eines Amtgerichts und kein Grundsatzurteil.
Jedes andere Gericht kann anders entscheiden.
@peter7711
Wenn Du schon so etwas berichtest, bitte immer mit Quelle und verlinken.