Zumindest früher war es so, dass der Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist zwar rechtsgültig war, die Vertragslaufzeit begann aber erst nach der Schaltung.
Aber Herbiereloaded kann dir da sicher erschöpfender Auskunft dazu geben.
Und: Was tun, wenn 1&1 meint, der Vertrag sei bereits mit der Bestätigungsmail zustande gekommen?
Die Freischaltung erfolgte erst ca drei Wochen später.
Die Kündigung erfolgte fristgerecht (24 Monate) VOR dem Freischaltungstermin
und diese Firma sagt jetzt: Kündigung wird nicht akzeptiert, da NACH dem Bestätigungstermin.
Und: Was tun, wenn 1&1 meint, der Vertrag sei bereits mit der Bestätigungsmail zustande gekommen?
Die Freischaltung erfolgte erst ca drei Wochen später.
Die Kündigung erfolgte fristgerecht (24 Monate) VOR dem Freischaltungstermin
und diese Firma sagt jetzt: Kündigung wird nicht akzeptiert, da NACH dem Bestätigungstermin.
Was willst du? Was genau hast du gekündigt? Und wann bei wem?
Ich hatte einen dsl-Vertrag mit 1&1, Vertragsbindung 24 Monate, Kündigungsfrist zwei (oder drei?) Monate vor Ablauf der 24 Monate,
hab ich eingehalten.
Bin allerdings davon ausgegangen, dass der Vertragsbeginn der tatsächliche Anschlußtermin ist/war und nicht der Termin, zu dem die erste Email von 1&1 kam, in der der Eingang meines Auftrages bestätigt wurde.
Das behauptet 1und1 nun und will die Kündigung erst nach weiteren 12 Monaten akzeptieren.
Das Problem ist nur das, ich werde hier keine 12 Monate mehr wohnen, kann das "Angebot" von 1und 1 folglich gar nicht mehr nutzen.
Und habe zudem festgestellt, dass am neuen Wohnort gar kein DSL-Anschluß möglich ist (Danke, Telekom), ich kann also auch kein "Umzugsangebot" von 1und1 nutzen.
Und nun noch ein Jahr für einen DSL-Anschluß bezahlen, den man gar nicht hat, ist schon ärgerlich (es ist ja schon ärgerlich genug, dass es am neuen Wohnort gar kein DSL gibt ...!).
Alle Klarheiten jetzt beseitigt, DarkShadow? *smile*
(tztztz ... alle Fragen beantwortet, meinte ich natürlich)
Eine vorzeitige Kündigung bei einem Umzug sofern am neuen Anschluss kein DSL zur Verfügung steht, ist eine Kulanzentscheidung. Eine Vorzeitige Kündigung muss nicht zwingend erfolgen.
Allerdings sofern du einen Umzug in Auftrag gibst und es ist wirklich kein DSL am neuen Wohnort verfügbar kann (muss nicht) dir ein kostenloser Freikauf in deiner regulären Vertragslaufzeit angeboten werden.
Ich hatte einen dsl-Vertrag mit 1&1, Vertragsbindung 24 Monate, Kündigungsfrist zwei (oder drei?) Monate vor Ablauf der 24 Monate,
hab ich eingehalten.
Bin allerdings davon ausgegangen, dass der Vertragsbeginn der tatsächliche Anschlußtermin ist/war und nicht der Termin, zu dem die erste Email von 1&1 kam, in der der Eingang meines Auftrages bestätigt wurde.
Das behauptet 1und1 nun und will die Kündigung erst nach weiteren 12 Monaten akzeptieren.
Das Problem ist nur das, ich werde hier keine 12 Monate mehr wohnen, kann das "Angebot" von 1und 1 folglich gar nicht mehr nutzen.
Und habe zudem festgestellt, dass am neuen Wohnort gar kein DSL-Anschluß möglich ist (Danke, Telekom), ich kann also auch kein "Umzugsangebot" von 1und1 nutzen.
Und nun noch ein Jahr für einen DSL-Anschluß bezahlen, den man gar nicht hat, ist schon ärgerlich (es ist ja schon ärgerlich genug, dass es am neuen Wohnort gar kein DSL gibt ...!).
Alle Klarheiten jetzt beseitigt, DarkShadow? *smile*
(tztztz ... alle Fragen beantwortet, meinte ich natürlich)
Ich mö
Ha! Nichts einfacher als das. Nutze dein DSL bei 1&1, und freue dich solane du es hast. Dann gib einen Umzug in Auftrag. Wenn 1&1 merkt, dass dort nix geht, bieten sie dir von alleine die Auflösung des Vertrags an. Zuviel bezahlte Grundgebühren werden auf höfliche Anfrage anstandslos zurückbezahlt.
Sie schicken weiter rechnungen und Mahnungen, obwohl sie Null-Leistung erbringen (und auch gar nicht erbringen können) - und demnächst kommt dann ein Mahnbescheid?
Da hab ich nun wirklich Null Bock zu.
@herbie ...
Ich meine, ich hätte keine "aktuelle Vertragslaufzeit" (mehr), weil ich meinen 24-monate-Vertrag fristgerecht (vor dem Freischaltterin in 2007) jetzt in 2009 gekündigt habe.
1&1 sagt aber: "Nö, war nicht fristgerecht" - weil sie eben von dem anderen Datum (erste Bestätigungsmail) ausgehen.
"Gut, sag ich, "dann her mit dem DSL-Anschluß" (*freu-total* ich dachte, 1und1 kann, was andere nicht können, nämlich mir einen DSL-Anschluß bieten).
"Nö", sagt 1&1, "können wir auch nicht" - schicken aber lustig weiter Rechnungen (und jetzt schon die erste Mahnung).
Und was folgt dann? Ein Mahnbescheid? Nö danke!
@herbie ...
Ich meine, ich hätte keine "aktuelle Vertragslaufzeit" (mehr), weil ich meinen 24-monate-Vertrag fristgerecht (vor dem Freischaltterin in 2007) jetzt in 2009 gekündigt habe.
1&1 sagt aber: "Nö, war nicht fristgerecht" - weil sie eben von dem anderen Datum (erste Bestätigungsmail) ausgehen.
"Gut, sag ich, "dann her mit dem DSL-Anschluß" (*freu-total* ich dachte, 1und1 kann, was andere nicht können, nämlich mir einen DSL-Anschluß bieten).
"Nö", sagt 1&1, "können wir auch nicht" - schicken aber lustig weiter Rechnungen (und jetzt schon die erste Mahnung).
Und was folgt dann? Ein Mahnbescheid? Nö danke!
Na, min Jung, dann schickst du denen ein Einschreiben mit einer Fristsetzung von 14 tagen, in der sie an deinem neuen Standort DSL zu schalten haben. Können sie das nicht, dann erfolgt eine Kündigung nach §314. Dat geht aber erst, wenn du an der neuen Adresse wohnst.
Und: Was tun, wenn 1&1 meint, der Vertrag sei bereits mit der Bestätigungsmail zustande gekommen?
Die Freischaltung erfolgte erst ca drei Wochen später.
Die Kündigung erfolgte fristgerecht (24 Monate) VOR dem Freischaltungstermin
und diese Firma sagt jetzt: Kündigung wird nicht akzeptiert, da NACH dem Bestätigungstermin.
AGB
Der Vertrag über die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs kommt mit dem Zugang der Zugangskennung beim Kunden zustande. Erfolgt die Freischaltung des 1&1 Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.
Du hast nunmal nicht fristgemäß gekündigt, die Beweislast trägt der Kunde, nachzuweisen, fristgemäß gekündigt zu haben. Da du die Frist überschritten hast, bist du nun in der regulären Vertragslaufzeit.
Mahnbescheide werden dir auch nicht helfen. Beantrage deinen Anschluss auf den neuen Wohnort und warte ab was die Bearbeitung bringt. Eine von dir aus Kulanzkündigung wird nicht akzeptiert, vorab muss der Provider selbst davon ausgehen, dass am neuen Wohnort kein DSL zur Verfügung steht, dann kommen die eh auf dich zu.
@kalla
Um das ganz einfach und umfassend bewerten zu können, müsstest du doch einfach mal nur die genauen Daten hier posten:
Datum der Bestellung
Datum der 1. Bestätigungsmail
Datum des Erhaltes der Zugangsdaten
Datum ab dem DSL verfügbar und nutzbar war
Datum deiner Kündigung
Warum redest du hier so um den heißen Brei herum?? Herbie weiß was er sagt, wenn er sagt, wann die Vertragslaufzeit beginnt. Da muss es doch für dich ganz eindeutig sein, ob du nun 2 Monate vor Ende der MVLZ gekündigt hast oder nicht.
Mir drängt sich bei solcher Art der Korinthenkackerei immer schnell auf, dass derjenige welcher eigentlich weiß, dass er zu spät gekündigt hat und nun nur einen Ausweg sucht (und das händeringend).
Ansonsten ist es für dich doch soooo einfach, da raus zu kommen: stelle einen normalen Umzugsauftrag. Entweder kriegste DSL am neuen Wohnort und freust dich oder du wirst aus dem Vertrag entlassen und freust dich. Da muss man doch hier nicht so einen Dampf machen......
Geh bitte in das 1&1 Control-Center und dann in den Kundenshop, dort siehst du oben rechts dein Datum zu wann dein Vertrag kündbar ist. Oder alternativ in die Vertrags- und Kündigungsseite unter vertrag.1und1.de. Dort beim Durchklicken siehst du auch den Termin.
habt Dank, oh Allwissender, der Licht in das Dunkel der Unwissenden bringt
Erst mal darauf kommen, das diese Vertragsdaten im "Kundenshop" , dazu noch sehr klein geschrieben stehen und nicht, wie ich Holzkopp annahm, im Bereich "Meine Daten" bzw. Vertrag.