Hallo 1und1-Geschädigte !!! Ich habe schriftlich gekündigt - vorzeitig raus, weil ich zu meinem Freund gezogen bin. Dort ist natürlich bereits ein Anschluss vorhanden. 1und1 akzeptiert die Kündigung - wollen aber eine Auflösegebühr von 69,95 Euro verlangen. Ich soll per E-Mail oder Fax mein Einverständnis dazu schicken, dann erhalte ich umgehend eine Rückmeldung. Kennt sich jemand aus damit - ob das überhaupt rechtens ist? Dürfen die eine Auflösegebühr verlangen? Vielen Dank für rasche Hilfeeeeeeeeee !!!!
Hallo 1und1-Geschädigte !!! Ich habe schriftlich gekündigt - vorzeitig raus, weil ich zu meinem Freund gezogen bin. Dort ist natürlich bereits ein Anschluss vorhanden. 1und1 akzeptiert die Kündigung - wollen aber eine Auflösegebühr von 69,95 Euro verlangen. Ich soll per E-Mail oder Fax mein Einverständnis dazu schicken, dann erhalte ich umgehend eine Rückmeldung. Kennt sich jemand aus damit - ob das überhaupt rechtens ist? Dürfen die eine Auflösegebühr verlangen? Vielen Dank für rasche Hilfeeeeeeeeee !!!!
Ich kenn den Vertrag nicht den Du da hast und wie lange der schon läuft, aber ich würde da nichts unterschreiben und schicken. Schau genau in die AGB, was darüber drin steht, wenn der Anschluss aufgelöst wird. Dadurch, dass du kein Anschluss mehr hast, weil Du aus Deiner Wohnung ausgezogen bist, müsstest Du eigentlich ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn Du Dein Auto verkaufst, wird Deine Versicherungsprämie auch taggenau abgerechnet. Grundsätzlich gilt das BGB. Mach alles schriftlich per Einschreiben wegen der rechtlichen Standfestigkeit . . .
Genau...was kann der ISP dafür, das der Kunde umzieht???
Wäre ja eine tolle Hintertür für alle...melde mich mal kurz um und bin aus einem verbindlichen Vertrag raus...
Nach einem Monat Inaktivität schauen "Gelegenheits-Mitglieder" so gut wie nie mehr in ihren thread...hat sich fast immer erledigt oder interessiert nicht mehr...
Genau...was kann der ISP dafür, das der Kunde umzieht???
Wäre ja eine tolle Hintertür für alle...melde mich mal kurz um und bin aus einem verbindlichen Vertrag raus...
wochenendliche Grüße
Egon
...ich wüde das BGB mal lesen... kennst Du Deine Rechte?