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10Antworten
  1. #1
    Avatar von beafee
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    Standard Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

    Hallo 1und1-Geschädigte !!! Ich habe schriftlich gekündigt - vorzeitig raus, weil ich zu meinem Freund gezogen bin. Dort ist natürlich bereits ein Anschluss vorhanden. 1und1 akzeptiert die Kündigung - wollen aber eine Auflösegebühr von 69,95 Euro verlangen. Ich soll per E-Mail oder Fax mein Einverständnis dazu schicken, dann erhalte ich umgehend eine Rückmeldung. Kennt sich jemand aus damit - ob das überhaupt rechtens ist? Dürfen die eine Auflösegebühr verlangen? Vielen Dank für rasche Hilfeeeeeeeeee !!!!

  2. #2
    Avatar von egonolsen68
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    egonolsen68 ist offline

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    Standard AW: Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

    Hallo baefee,
    das ist o.k. und eine Kulanz seitens 1und1...normalerweise müsstest du bis Ende der Vertragslaufzeit zahlen.

    beste Grüße
    Egon

  3. #3
    Avatar von mikel2000
    mikel2000 ist offline

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    Standard AW: Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

    Zitat Zitat von beafee
    Hallo 1und1-Geschädigte !!! Ich habe schriftlich gekündigt - vorzeitig raus, weil ich zu meinem Freund gezogen bin. Dort ist natürlich bereits ein Anschluss vorhanden. 1und1 akzeptiert die Kündigung - wollen aber eine Auflösegebühr von 69,95 Euro verlangen. Ich soll per E-Mail oder Fax mein Einverständnis dazu schicken, dann erhalte ich umgehend eine Rückmeldung. Kennt sich jemand aus damit - ob das überhaupt rechtens ist? Dürfen die eine Auflösegebühr verlangen? Vielen Dank für rasche Hilfeeeeeeeeee !!!!
    Ich kenn den Vertrag nicht den Du da hast und wie lange der schon läuft, aber ich würde da nichts unterschreiben und schicken. Schau genau in die AGB, was darüber drin steht, wenn der Anschluss aufgelöst wird. Dadurch, dass du kein Anschluss mehr hast, weil Du aus Deiner Wohnung ausgezogen bist, müsstest Du eigentlich ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn Du Dein Auto verkaufst, wird Deine Versicherungsprämie auch taggenau abgerechnet. Grundsätzlich gilt das BGB. Mach alles schriftlich per Einschreiben wegen der rechtlichen Standfestigkeit . . .

  4. #4
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

    1. ist der thread alt

    2. Ist das kapitaler Mist, den du da verzapfst

  5. #5
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

    Dadurch, dass du kein Anschluss mehr hast, weil Du aus Deiner Wohnung ausgezogen bist, müsstest Du eigentlich ein Sonderkündigungsrecht haben.
    So viel Schwachsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen......

  6. #6
    Avatar von egonolsen68
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    Genau...was kann der ISP dafür, das der Kunde umzieht???
    Wäre ja eine tolle Hintertür für alle...melde mich mal kurz um und bin aus einem verbindlichen Vertrag raus...

    wochenendliche Grüße
    Egon

  7. #7
    Avatar von mikel2000
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    Zitat Zitat von DarkShadow
    1. ist der thread alt

    2. Ist das kapitaler Mist, den du da verzapfst
    1. Ja, ca. einen Monat.
    2. Kannst Du das begründen?

  8. #8
    Avatar von mikel2000
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    Zitat Zitat von Schrippe
    So viel Schwachsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen......
    Deine Worte helfen beafee nun erst recht nicht weiter oder?

  9. #9
    Avatar von egonolsen68
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    egonolsen68 ist offline

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    Standard AW: Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

    Nach einem Monat Inaktivität schauen "Gelegenheits-Mitglieder" so gut wie nie mehr in ihren thread...hat sich fast immer erledigt oder interessiert nicht mehr...

    Gruß Egon

  10. #10
    Avatar von mikel2000
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    Standard AW: Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

    Zitat Zitat von egonolsen68
    Genau...was kann der ISP dafür, das der Kunde umzieht???
    Wäre ja eine tolle Hintertür für alle...melde mich mal kurz um und bin aus einem verbindlichen Vertrag raus...

    wochenendliche Grüße
    Egon
    ...ich wüde das BGB mal lesen... kennst Du Deine Rechte?

  11. #11
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

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    Zitat Zitat von mikel2000
    ...ich wüde das BGB mal lesen... kennst Du Deine Rechte?
    Schon mal was von Vertragsrecht gehört? Das BGB ist auf jeden Fall kein Freifahrtsschein, um aus laufenden, ungekündigten Verträgen auszusteigen.

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