Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

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  1. #1
    Avatar von AndreasGassler
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    Standard Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Hallo an alle,

    ich hab da mal ein problem - hoffe jemand kann mir da weiter helfen...

    meine freundin ist vor kurzem zu mir gezogen und hat ihre alte wohnung gekündigt. das problem ist, dass sie dort noch einen dsl-vertrag über die telekom laufen hat, welcher noch über 1 jahr gültig ist.

    ich hab in meiner (unserer) wohnung bereits kabel-dsl, welcher um welten günstiger läuft als ihrer.

    beim versuch den telekom vertrag zu kündigen, mit der angabe, dass sie sich lediglich in eine wg eingemietet hat und ich als hauptmieter bereits ein dsl-vertrag habe kam die antwort, dass dies nur geht, wenn an ihrem neuen standort bereits ein vertrag über einen telekom-anschluss besteht (tut er natürlich nicht).

    in wie weit kann die telekom nachvollziehen, ob hier bereits ein anschluss über die TAE-Buchsen läuft ????

    kann ich einfach schreiben, dass hier ein vertrag von "alice" etc. besteht bzw. dass die Buchse bereits belegt ist - oder kriegen die das raus?

    hab gehört gibt auch normale bzw reine dsl-verträge ohne telefonanschluss??

    gibt es vielleicht eine möglichkeit da raus zu kommen ??

    hoffe mir kann da jemand weiterhelfen....

    schon mal vielen dank im voraus

    schöne grüße
    Andreas

  2. #2
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Hallo Andreas
    Da du angeben musst, wohin dien Freundin gezogen ist, kann die Telekom das natürlich rausbekommen.

    Mache einfach eine freundliche Anfrage an die Telekom mit der Bitte den Vertrag aus den genannten Gründen aufzulösen.
    Vielleicht kann deine Freundin gegen eine Ablösezahlung aus dem Vertrag rauskommen.

  3. #3
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Hallo

    Frag doch mal Freundlich bei der Kundenbetreuung nach, ob ihr mit Hilfe einer Ablösesumme aus dem Vertrag kommt, ansonsten muss deine Freundin auch weiter bezahlen, da sie einen Vertrag mit der Telekom hat. Natürlich weiß die Telekom ob an dem neuem Anschluss ein T-Home Anschluss geschaltet ist, oder nicht.

    Upps: 45grisu war Schneller als ich.

    Gruß fribous

  4. #4
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Hallo Andreas,

    die Telekom entlässt Deine Freundin nur aus dem Vertrag, wenn bei Dir ein Telekom Vertrag vorhanden wäre oder kurzfristig ein Call & Surf Vertrag abgeschloßen wird.
    Verträge von anderen Anbietern zählen hier bei nicht.

    Ich weiss das recht genau, da ich dieses Jahr so meinen Vertrag bei der Telekom kündigen konnte, als ich zu meiner damaligen Verlobten, heute Frau, gezogen bin. Sie hat auch einen Call & Surf Vertrag.

  5. #5
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    Standard AW: Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Ja nur mit dem Unterschied, dass er selber einen Kabel-DSL ; also keinen Telekom DSL Vertrag hat.

    Daher wird es auf eine "Ablösesumme" rauslaufen. Anders wird der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst werden können.

  6. #6
    Avatar von AndreasGassler
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    Standard AW: Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Danke für deine schnelle antwort.

    hmmm dann ist da wohl nichts zu machen...

    hab aber noch ne frage dazu:

    Es besteht kein schriftlicher vertrag mit der telekom.
    meine freundin war damals nur in einem shop, da sie auch ihren handy-vertrag da laufen hat, und dort wurde nur mündlich ein "dsl-vertrag" vereinbart. sie hat nie eine unterschrift dafür abgegeben.

    Ist da vieleicht was zu machen?

    Gruß
    Andreas

  7. #7
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    Standard AW: Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Die meisten Verträge existieren nicht schriftlich anhand einer Unterschrift. Das ist aber auch vollkommen nebensächlig.

    Das was zählt ist, dass der Vertrag zustandegekommen ist. Und das zwar rechtskräftig.

  8. #8
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    Standard AW: Kündigung Telekom-DSL-Vertrag wegen Umzug

    Auch wenn man Mündlich etwas abschließt, gibts doch auch eine Auftragsbestätigung? Wiederspricht man nicht, gilt der Vertrag als angenommen.

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