Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Liebe Leute hier,
ich habe einen 2-jahres Vertrag für freenet komplett dsl. freenet ist von 1&1 übernommen worden, deshalb habe ich die 1&1-Kategorie gewählt.
Fakt ist, wie sich zwischenzeitlich rumgesprochen hat, dass die Leistungen unzureichend sind. Die Internetverbindung geht bislang; da hatte ich die ersten Ausfälle erst seit gestern.
Aaaaber, telefonieren ist wie Russisch Roulette: es klappt od. es klappt nicht! Sehr ärgerlich!
Meine Frage ist: inwiefern ist es möglich aus dem 2-jahres-Vertrag rauszukommen, wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages?
Oder ist es effektiver, eine Ankündung an 1&1 zu schreiben und den Rg-Betrag zu kürzen? Wie lange muss die Ankündigungszeit vorher sein? Und ... der Vertrag ist bereits durch mich gekündigt und bestätigt, weil ich so unzufrieden mit der Leistung bin. Jedoch läuft der Vertrag noch 1 Jahr
Wie sieht es rechtlich aus od. wo kann ich im i-net nachlesen, was Recht ist?
Danke für eure Antworten & einen superguten Rutsch in das neue Jahr mit hoffentlich weniger Ärger durch dsl-Anbieter
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Ohne weitere Informationen wie Vertrag, ankommende Leistung und /oder sonstige Störungen kann man dir nicht gezielt helfen.
Generell kommt man nur nach einer Fristsetzung von mindestens 10 Arbeitstagen aus einem Vertrag raus, und auch dann nur, wenn keine Leistung erbracht wird.
Den Rechnungsbetrag kürzen darfst du gar nicht, es steht dir aber frei nach Beendigung der Störung um eine Rückzahlung zu bitten.
Es wäre auf jeden Fall angebracht die Fritzbox zurückzusetzen und mit dem Startcode neu einzurichten, sowie die neueste Firmware aufzuspielen. Auch eine Störungsmeldung an 1&1 wäre anzuraten.
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Zitat von DarkShadow
Es wäre auf jeden Fall angebracht die Fritzbox zurückzusetzen und mit dem Startcode neu einzurichten, sowie die neueste Firmware aufzuspielen. Auch eine Störungsmeldung an 1&1 wäre anzuraten.
Mir wäre neu dass ehem. freenet- Kunden von 1und1 alle eine FritzBox und einen Startcode bekommen haben...??
Grundsätzlich:
Einfach etwas kürzen oder zurückbuchen lassen ist immer ein schlechter Weg. Da läuft dann etwas automatisiert ab ohne dass da jemals ein Mensch draufschaut. Plötzlich bekommst du dann Post von einem Inkassounternehmen und zahlst Gebühren ohne Ende.
Wenn du mit den Leistungen nicht zufrieden bist musst du erst einmal 1und1 davon in Kenntnis und eine Frist von mind. 14 Tagen setzen. Dabei kündigst du auch die vorzeitige Vertragsbeendigung wegen unzureichend erbrachter Leistungen an.
In dieser Zeit musst du 1und1 bei der Fehlerbehebung unterstützen durch z.B. Reset des Modems etc. Verzögerungen weil du dich nicht meldest etc. lassen die Frist ruhen bis du dich meldest.
Ist nach 14 Tagen nichts passiert kündige den Vertrag vorzeitig. Sollte 1und1 dann mucken ab zum Anwalt.
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Ist nach 14 Tagen nichts passiert kündige den Vertrag vorzeitig. Sollte 1und1 dann mucken ab zum Anwalt.
Das wäre mir neu, dass das so einfach pauschal zu sagen ist...
Nur, wenn absolut NULL und GAR NICHTS in der Zeit, in der die Frist läuft, passiert, kannst du mit Ablauf der Frist vorzeitig und fristlos kündigen. Und dies nachzuweisen gestaltet sich schon recht schwierig, wenn es darum geht, dass die Telefonie mal geht und mal nicht. Der Provider könnte dann argumentieren, dass innerhalb der Frist die Telefonie ja funktioniert hätte...
Ich denke, für Victory kann es ersteinmal nur darum gehen, eine Störung zu melden und dann die entsprechenden Checks zu machen (vom Reset des Modems bis zur kompletten Neueinrichtung. Bringt das alles nichts, kann man immer noch weiter ins Detail gehen. Wegen eines hin und wieder nicht funktionierenden Telefons lässt sich noch lange keine pauschale Möglichkeit zur Fristsetzung und Kündigung ableiten...
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Zitat von DarkShadow
Generell kommt man nur nach einer Fristsetzung von mindestens 10 Arbeitstagen aus einem Vertrag raus, und auch dann nur, wenn keine Leistung erbracht wird.
Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt!
Die Üernahme läuft offiziell noch über das UWG und beeinhaltet somit dass Recht des Kunden, innerhalb von 14 Tagen vom vertrag zurückzutretet.Auch ohen Angaben irgendwelcher Gründe.
Unter das UWG laufen Internet-, Telefon- und Übernahmeverträge aller Art!
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Die Üernahme läuft offiziell noch über das UWG und beeinhaltet somit dass Recht des Kunden, innerhalb von 14 Tagen vom vertrag zurückzutretet.Auch ohen Angaben irgendwelcher Gründe.
Ääähh und ab wann meinst du laufen diese 14 Tage?? Ab dann, wenn der Kunde sich das wünscht??
Davon abgesehen: die Verträge der Freenet-Kunden laufen ja ohne jegliche Änderung weiter. Wenn sich also der Vertrag nicht ändert bzw. einseitig (also von Seiten des Providers) geändert wird, besteht kein Grund, dass man den Vertrag nicht regulär auslaufen lassen muss...
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Zitat von flyingbull1979
Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt!
Die Üernahme läuft offiziell noch über das UWG und beeinhaltet somit dass Recht des Kunden, innerhalb von 14 Tagen vom vertrag zurückzutretet.Auch ohen Angaben irgendwelcher Gründe.
Unter das UWG laufen Internet-, Telefon- und Übernahmeverträge aller Art!
Mir wäre neu, dass man das Recht hat aus einem laufenden Vertrag innrhalb von 14 Tagen zurücktreten kann, denn am eigentlichen Vertrag, der ja unverändert weitergeführt wird, hat sich nichts geändert. Somit ist deine Aussage nur Mist.
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Zitat von flyingbull1979
Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt!
Die Üernahme läuft offiziell noch über das UWG und beeinhaltet somit dass Recht des Kunden, innerhalb von 14 Tagen vom vertrag zurückzutretet.Auch ohen Angaben irgendwelcher Gründe.
Unter das UWG laufen Internet-, Telefon- und Übernahmeverträge aller Art!
eben nicht da 1 und1 offizieller rechtsnachfolger der Freenet breitband gmbh ist besteht kein Wiederrufsrecht oder sonderkündigungsrecht.
Da sich für ehemalige freenet Kunden nichts ändert in dem sinne nur der name der Firma.
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Hallo zusammen,
ein frohes neues Jahr wünsche ich allen und vielen Dank, für Eure Antworten
Dennoch bin ich jetzt ein wenig verwirrt, da die Meinungen auseinandergehen.
Tatsache ist, dass ich von ungefähr 10 Telefonaten 5 nicht führen kann, weil keine Leitung frei ist! Und zudem unter der freenet-Tel-Nr. auch von aussen nicht erreichbar bin. Glücklicherweise habe ich weiterhin noch meine Telekom-Tel-Nr. behalten, sonst wäre ich telef. nicht erreichbar, in der Zeit, wo keine Leitung frei ist. Das heisst im Klartext: unter meiner alten Telekom-Tel-Nr. bin ich erreichbar, auch wenn ich unter der freenet-Nr. nicht erreichbar bin! Also liegt es offensichtlich an freenet, oder?
Und wenn ich nicht telef. kann u. auch unter der freenet-Nr. nicht erreichbar bin, wird in dieser Zeit keine Leistung von freenet erbracht, welche ich aber dennoch bezahlen muss, is ja klar!
Habe ich hier tatsächlich Nachweispflicht? Also, muss ich nachweisen, dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht telef. konnte? Und falls ja, wie will ich das denn nachweisen???
Mein Plan ist nun folgender:
Ich setze 1und1 davon in Kenntnis, dass ich zu x% nicht telef. kann und setze eine Frist von 14 Tagen, in denen ich um Stellungnahme und Behebung des Problems bitte!
Falls ich nichts höre od. das Problem nicht gänzlich behoben wird, handelt es sich um Nicht-Erfüllung der vertraglichen Leistung, welches mir den Rücktritt vom Vertrag möglich macht!
Gerade habe ich mich durch die AGB von freenet gequält. Da steht ein kleiner Satz: "Der Nutzer wird für die Dauer der Nichtvefügbarkeit von seiner Leistungspflicht frei".
Und wie soll der Nutzer das praktisch umsetzen?
Was haltet Ihr von meinem Plan? Oder habt Ihr eine bessere Idee?
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Den letzten Satz kannst du getrost knicken, oder kannst du gar nicht telefonieren? Hast du kein Internet?
Du hast ein Komplettpaket? Und bist über die Telekom-Nummer erreichbar, die dann auch via DSL läuft? Dann funktioniert auch VoIP bei dir, nur bei der Rufnummernmitnahme und Umstellung ist ein kleiner fehler geschehen.
Natürlich wird nicht erst 1&1 erst einmal über den Mangel informiert, den riechen können die ja nicht, dass es nicht klappt, nein, da wird sofort eine Frist gesetzt, man will kündigen und macht einen Affenaufstand, der nicht mal den Viechern im Zoo einfallen würde. Tut mir leid, aber das muss auch mal gesagt werden! Wie würde es dir gefallen, wenn mit dir gleich so umgegangen wird? Ist es denn absolut aus der Mode gekommen, mit seinem Vertragspartner erst mal zu reden um eine Lösung zu finden? Ist Deutschland mittlerweile wirklich so degeneriert?
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Was DarkShadow sagen will: bei dir liegt wahrscheinlich einfach ein Problem vor, welches durch den "Umzug" deines Vertrages und deiner Daten von Freenet zu 1&1 aufgetreten ist.
Wenn VoIP-Telefonie nicht ordentlich funzt, liegt das in den allermeisten Fällen an der Konfiguration, sei es nun auf Seiten des Kunden oder auf Seiten des Providers.
Also, ersteinmal einfach 1&1 anrufen, das Problem ruhig und sachlich schildern und um Hilfe bei der Behebung BITTEN. Und falls die Person an der Hotline dir nicht helfen kann, bitte um eine Weiterschaltung zur Technik, da sitzen dann schon Leute, die dir helfen können. Und um den ganzen Prozess zu verkürzen, hälst du alle Daten von Freenet bereit, alles, was du von 1&1 bisher bekommen hast und du hast schon deinen PC eingeschaltet und dich auf dein Modem/Router eingeloggt. Dann braucht dir der Technik-Mensch bloß zu sagen, wo du wie klicken sollst.
AW: Vorzeitige Entlassung aus Vertrag wg. Nicht-Erfüllung des Vertrages
Gehen wir davon aus, dass die Probleme die Telefonie betreffen. Wichtig hierbei ist, welcher Router verwendet wird.
Es gibt Freenet Migrationskunden die eine FritzBox verwenden, andere wiederrum einen Samsung Router oder ähnlich Modelle.
Bei einigen Geräten wurde durch die Umstellung festgestellt, das die Telefonie aufgrund der veralteten Firmware Probleme bereitet.
Auch gibt es Geräte wo die Firmware aktuell ist, jedoch durch Einträge noch Daten von Strato oder Versatel eingestellt sind, die durch das Branding von Freenet Boxen zu Problemen führt.
Ein Beispiel:
Heute wurde eine 7113 mit aktueller Firmware versucht, die Telefonie in Betrieb zu nehmen, die seit Umstellung am 01.12.2009 nicht mehr funktionierte.
Eine Änderung des Passwortes bzw. die Löschung der Rufnummer in der FritzBox führte dazu, dass die Rufnummer auch weiterhin nicht registriert war.
Auch die alternative Anbieterauswahl oder den Eintrag des SIP Gateways auf 1und1.de brachte keine Registrierung der gewünschten Rufnummern.
Dadurch das die Fritzbox ein Auto Config Modul enthielt, wurde das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und durch das Modul wählte sich die Box wieder ein. Gleichzeitig erfolgte die Registrierung beider Rufnummern. Nach ausgiebigen Testverbindungen funktionierte die Telefonie nun beidseitig.
Ebendso gibt es Möglichkeiten auch für andere Geräte die verwendet werden, zu einer schnellstmöglichen Lösung zu finden.
Wichtig ist nur, was genau das Problem ist und wie der betriebliche Zustand des Gerätes ist (Einstellungsmodi,Firmware,Nebenstelle mit Festnetz aktiv oder inaktiv..?)