Laut dem Link gab es eine Drossel auf 6Mbit nach Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens. (100Gb bei VDSL25 und 200GB bei VDSL50). Die Drossel wird wahrscheinlich irgendwo im Kleingedruckten wiederzufinden sein. Wenn es die Klausel noch gäbe, wäre es ja quasi Irreführung und würde im Gegenzug auch nicht für die Qualität der IPTV-Streams sprechen, da die Qualität von denen ja wohl höher ist, je mehr Daten übertragen werden.
Hallo Rouven
Du musst 2 Dinge auseinanderhalten.
Flatrate = Flatrate
VDSL 25 = VDSL 25
Du hast einen VDSL-Anschlus mit dem du bis zu 25 MBits downloaden kannst.
Und du hast eine Flatrate mit der du in einem festgelegten Zeitraum downloaden kannst.
Das ganze ist aber nicht zusammen zu sehen. Du hast ein Produktbundel gebucht, in dem unter anderem eine Flatrate und ein VDSL 25-Anschluss enthalten sind.
Vor allem: Er hätte ja keinen 24-Monatsvertrag abschließen brauchen. Niemand hat ihn dazu gezwungen.
Jupp, so schaut's aus, das kommt noch dazu...
Noch so ein Satz aus dem Beitrag:
Zitat von Rouven
Zum Thema AGB: Nicht umsonst gibt es die Richterlichen und gesetzlichen Entscheide/Neuverordnungen. Gewisse Dinge im übermaß transparent darzulegen. Eine beschreibung nur in den AGBs ist unzureichend.
Dass Transparenz gewährleistet werden muss, ist d'accord. Aber man kann auch nicht jeden Furz aus den AGBs groß, bunt blinkend und am besten noch mit Warnsignal in der Werbung zeigen. Das Transparenzgebot, dass richterlich angemahnt wird, bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass Preise und Features die extra kosten gezeigt werden. Eine Bandbreitendrosselung bei überdurchschnittlichem Datentransfer kostet dich nicht extra, also muss das auch nicht groß und bunt und laut angezeigt werden.
Es gilt - wie bei allen Verträgen i.Ü. - der Grundsatz, dass jeder Vertragspartner dafür selbst Sorge zu tragen hat, dass er sicherstellt, alle Vertragsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Schließt man also einen Vertrag ab, ist man so oder so verpflichtet, sich das vorher genauestens anzuschauen. Täten das alle Menschen, wären Foren wie dieses zumindest zur Hälfte überflüssig...
Ich kann es mir nur so erklären, dass man damit versucht gewerbliche Nutzer am Serverbetrieb zu hindern.
Mit 10mb/s Upload sind einige Serveranwendungen durchaus denkbar.
Für gewerblicher Nutzer sind die T-Entertain Anschlüsse aus dem Grund der steuerlichen Absetzbarkeit nicht attraktiv da sich da das Finanzamt querstellt - die VDSL Anschlüsse ohne Entertain kann man hingegen bei entsprechender Begründung voll absetzen
VDSL können bisher sowieso nur sehr wenige Menschen in sehr ausgewählten Ballungszentren nutzen...
Und wenn man sich das Forum hier anschaut, als Anhaltspunkt erstmal, wird man feststellen, dass es völlig wurst ist, ob man in Klein Kleckersdorf oder Berlin wohnt - die Probleme sind überall dieselben und treten auch genauso häufig auf (relativ gesehen).
"Strukturstärke" ist kein Indikator für die "Problemdichte"...
Die 1&1 Internet-Flat ist ein fester Bestandteil aller 1&1 DSL-Pakete und in der monatlichen Grundgebühr enthalten. Die Internet-Flat berechtigt zum unbegrenzten Surfen im Internet ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung.
Da steht zumindest nichts davon, dass der Speed nicht begrenzt werden könnte...
prinzipiell dürfte 1&1 den Speed auf 16700 drosseln, da in den AGB vermerkt ist, dass bei DSL 50000 eine Geschwindigkeit zwischen 16700 und 51xxx möglich ist.