Ich bin zum 1.1. aus dienstlichen Gründen versetzt worden und werde dadurch auch meinen Wohnort wechseln. Momentan habe ich noch einen Entertainvertrag, der noch 12 Monate läuft und natürlich an meine bisherige Anschrift gebunden ist. Meine Personaldienststelle sagte mir nun, dass es bei Beamten, die aus dienstlichen Gründen versetzt werden, ein Sonderkündigungsrecht gibt und die Telekom mich aus dem Vertrag lassen muss.
Ich weiß dass Soldaten, Beamte, Lehrer und Geistliche ein besonderes Kündigungsrecht bei Mietverträgen haben wenn sie dienstlich versetzt werden.
Allerdings sehe ich keinen Grund dass dies auch für Telefonverträge gilt, den kannst du ja am neuen Wohnort gegen Auflösung des alten Vertrages neu abschließen. So wie es alle anderen Kunden auch müssen.
Sicher sehe ich da, wenns so etwas tatsächlich geben sollte, auch eine gewisse Ungerechtigkeit. Aber deshalb ist es ja nicht ausgeschlossen, dass es das gibt. Und die Frau die mir das sagte, kennt sich in solchen Dingen wirklich aus. Aber ich würde gern noch ne zweite Meinung hören bevor ich nen Streit mit der T-Com anfange. Auch weil ich vielleicht irgendwann mal wieder einen Vertrag mit der T-Com abschließen möchte.
Ein generelles Sonderkündigungsrecht ohne Abschlagszahlung gibt es nicht. Unter gewissen Voraussetzungen, wie z.Bsp. bei Umzug ins Ausland, kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Allerdings wird dann ein Anteil der Kosten für die restliche Laufzeit berechnet. In Deinem Fall sehe ich allerdings keine der Voraussetzungen als gegeben, schließlich ist es Dir möglich, einen Umzug bei der Telekom zu beauftragen, sofern Entertain am neuen Standort verfügbar ist, wird der Anschluß auch geschaltet.
Unter Umständen entlässt Dich die Telekom aus Kulanz aus dem Vertrag. Allerdings wird man sich auch fragen, warum Du nicht einen Umzugsauftrag nutzen willst. Schließlich kannst Du ja, sollte der Vertrag vorzeitig beendet werden, sofort zur Konkurrenz rennen und da nen neuen Vertrag abschließen. Das wäre ja bei gegebener Kulanz durch die Telekom ein Tritt in den A..., verständlich also, wenn man auf die MVLZ besteht.
Du siehst also es bleibt die Frage, warum die Kündigung, ein Umzug ist nicht die Antwort.
Du kannst eine Kündigung bei der Telekom mit Vorlage einer Meldebescheinigung des neuen Wohnorts versuchen. Sollte Dir der Arbeitgeber einen Dienstanschluss gewähren, empfehle ich auch den Nachweis darüber zu erbringen. Wenn nicht, vielleicht bestätigt Dir ja der Arbeitgeber Deine Versetzung, würde ich in Deinem Fall mitschicken...
Nee, ich will nicht unbedingt aus Entertain raus. Aber ich will nicht, dass die zweijährige Vertragslaufzeit erneut von vorn beginnt. Würden die meinen Vertrag zu den alten Konditionen, also jetzt noch 12 Monate, weiterlaufen lassen wär es kein Problem für mich.
Aber Adressenwechsel bedeutet ja wieder 24 Monate. Oder irre ich mich da?
Mein Arbeitgeber bestätigt mir selbstverständlich meine Versetzung, ist ja schließlich deutsche Bürokratie
Versetzung hin oder her. Das interessiert die Telekom und jeglichen anderen Telefonanbieter wenig.
Nur wenn du ins Ausland versetzt wirst. Dann ja, aber sonst musst du entweder mit dem Vertrag umziehen (wenn es vor Ort verfügbar ist)
Ist es nicht verfügbar stellt man dir einen kostenlosen downgrade zur Verfügung.
Willst du dies auch nicht, musst du dich aus dem Vertrag freikaufen und eine Schadenersatzsumme an die Telekom zahlen.
Aber das hat man dir ja bereits vor wenigen Postings bereits einer meiner Vorredner erzählt.
Eine andere Möglichkeit gibt es nunmal bei Versetzung innerhalb Deutschlands nunmal nicht.
Sonst lässt sich ja jeder Versetzen und ist jeden Vertrag los.......
Sorry, aber nur weil du vielleicht das Standardprozedere kennst, heißt es ja nicht, dass es auch noch Ausnahmen geben könnte von denen du noch nichts wusstest
Möglich, dass die Telekom hier Ausnahmen macht, aber das sind dann mit Sicherheit Kann und keine Muß-Regelungen, vor allem nicht, wenn der Vertrag zu deiner neuen Wohnung mitgenommen werden kann.
[QUOTE=mongobongo;100359]Nee, ich will nicht unbedingt aus Entertain raus. Aber ich will nicht, dass die zweijährige Vertragslaufzeit erneut von vorn beginnt. Würden die meinen Vertrag zu den alten Konditionen, also jetzt noch 12 Monate, weiterlaufen lassen wär es kein Problem für mich.
Aber Adressenwechsel bedeutet ja wieder 24 Monate. Oder irre ich mich da?
Ein Umzug bedeutet nur bedingt eine Vetragsverlängerung.
Die Telekom unterscheidet dabei, ob Du einen Alt-Tarif hast oder ob Dein Tarif einer aus dem aktuellen Angebot ist. Das heißt, bei Alt-Tarifen, die nicht mehr vermarktet werden, wird Dir alternativ ein aktueller Tarif angeboten, dann eben mit 24 Monaten. Da Du aber den Entertain erst seit 12 Monaten hast, gehe ich davon aus, dass es ein aktueller Tarif ist. Dabei würde sich die MVLZ bei einem Umzug nicht verlängern. Frag doch im Zweifelsfall mal an der Hotline, aber ich denke letztgenannter Fall trifft bei Dir zu.
Nee, ich will nicht unbedingt aus Entertain raus. Aber ich will nicht, dass die zweijährige Vertragslaufzeit erneut von vorn beginnt. Würden die meinen Vertrag zu den alten Konditionen, also jetzt noch 12 Monate, weiterlaufen lassen wär es kein Problem für mich.
Aber Adressenwechsel bedeutet ja wieder 24 Monate. Oder irre ich mich da?
Ein Umzug bedeutet nur bedingt eine Vetragsverlängerung.
Die Telekom unterscheidet dabei, ob Du einen Alt-Tarif hast oder ob Dein Tarif einer aus dem aktuellen Angebot ist. Das heißt, bei Alt-Tarifen, die nicht mehr vermarktet werden, wird Dir alternativ ein aktueller Tarif angeboten, dann eben mit 24 Monaten. Da Du aber den Entertain erst seit 12 Monaten hast, gehe ich davon aus, dass es ein aktueller Tarif ist. Dabei würde sich die MVLZ bei einem Umzug nicht verlängern. Frag doch im Zweifelsfall mal an der Hotline, aber ich denke letztgenannter Fall trifft bei Dir zu.
Das ist doch ne Alternative. Ich dachte, dass die Laufzeit immer von vorn beginnt. Werd ich gleich mal nachhaken. Es ist ja wirklich nicht so, dass ich auf biegen und brechen aus dem Vertrag will
Ein Umzug bedeutet nur bedingt eine Vetragsverlängerung.
Die Telekom unterscheidet dabei, ob Du einen Alt-Tarif hast oder ob Dein Tarif einer aus dem aktuellen Angebot ist. Das heißt, bei Alt-Tarifen, die nicht mehr vermarktet werden, wird Dir alternativ ein aktueller Tarif angeboten, dann eben mit 24 Monaten. Da Du aber den Entertain erst seit 12 Monaten hast, gehe ich davon aus, dass es ein aktueller Tarif ist. Dabei würde sich die MVLZ bei einem Umzug nicht verlängern. Frag doch im Zweifelsfall mal an der Hotline, aber ich denke letztgenannter Fall trifft bei Dir zu.
hat jemand bei einem Umzug schon diese Erfahrung gemacht? Habe mich eigentl. schon damit abgefunden, dass ich bei Umzug wieder mit 24 Monaten anfange..
Wenn die Aussage stimmt, stellt sich für mich die Frage, was denn der aktuelle C&S Comfort Tarif ist?? Ich habe (4) - vorzeitig umgestellt am 02.06.2009 (wir zahlen jetzt noch 34,95€, obwohl wir damals nicht in einem der berühmten Anschlussbereiche waren; also mal ein positives Erlebnis mit der T.), lt. Internet gibt es noch C&S (5)...
Angenommen ich komme nicht um die 24 Monate rum. Gibt es Erfahrungswerte, ob bei der Vertragserfüllung Handlungsspielraum besteht? Würde dann 7 Monate vorher kündigen. Sprich 7x35€ = 245€. Werden eher 10 oder auch mal 50% erlassen?? Mir geht es nur um eine Tendenz.