Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

17Antworten
  1. #1
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    Standard Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Ich bin zum 1.1. aus dienstlichen Gründen versetzt worden und werde dadurch auch meinen Wohnort wechseln. Momentan habe ich noch einen Entertainvertrag, der noch 12 Monate läuft und natürlich an meine bisherige Anschrift gebunden ist. Meine Personaldienststelle sagte mir nun, dass es bei Beamten, die aus dienstlichen Gründen versetzt werden, ein Sonderkündigungsrecht gibt und die Telekom mich aus dem Vertrag lassen muss.

    Kennt sich jemand damit aus?

  2. #2
    Avatar von Jan2208
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Ich weiß dass Soldaten, Beamte, Lehrer und Geistliche ein besonderes Kündigungsrecht bei Mietverträgen haben wenn sie dienstlich versetzt werden.

    Allerdings sehe ich keinen Grund dass dies auch für Telefonverträge gilt, den kannst du ja am neuen Wohnort gegen Auflösung des alten Vertrages neu abschließen. So wie es alle anderen Kunden auch müssen.

  3. #3
    Avatar von mongobongo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Sicher sehe ich da, wenns so etwas tatsächlich geben sollte, auch eine gewisse Ungerechtigkeit. Aber deshalb ist es ja nicht ausgeschlossen, dass es das gibt. Und die Frau die mir das sagte, kennt sich in solchen Dingen wirklich aus. Aber ich würde gern noch ne zweite Meinung hören bevor ich nen Streit mit der T-Com anfange. Auch weil ich vielleicht irgendwann mal wieder einen Vertrag mit der T-Com abschließen möchte.

  4. #4
    Avatar von LOWI
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Ein generelles Sonderkündigungsrecht ohne Abschlagszahlung gibt es nicht. Unter gewissen Voraussetzungen, wie z.Bsp. bei Umzug ins Ausland, kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Allerdings wird dann ein Anteil der Kosten für die restliche Laufzeit berechnet. In Deinem Fall sehe ich allerdings keine der Voraussetzungen als gegeben, schließlich ist es Dir möglich, einen Umzug bei der Telekom zu beauftragen, sofern Entertain am neuen Standort verfügbar ist, wird der Anschluß auch geschaltet.
    Unter Umständen entlässt Dich die Telekom aus Kulanz aus dem Vertrag. Allerdings wird man sich auch fragen, warum Du nicht einen Umzugsauftrag nutzen willst. Schließlich kannst Du ja, sollte der Vertrag vorzeitig beendet werden, sofort zur Konkurrenz rennen und da nen neuen Vertrag abschließen. Das wäre ja bei gegebener Kulanz durch die Telekom ein Tritt in den A..., verständlich also, wenn man auf die MVLZ besteht.
    Du siehst also es bleibt die Frage, warum die Kündigung, ein Umzug ist nicht die Antwort.
    Du kannst eine Kündigung bei der Telekom mit Vorlage einer Meldebescheinigung des neuen Wohnorts versuchen. Sollte Dir der Arbeitgeber einen Dienstanschluss gewähren, empfehle ich auch den Nachweis darüber zu erbringen. Wenn nicht, vielleicht bestätigt Dir ja der Arbeitgeber Deine Versetzung, würde ich in Deinem Fall mitschicken...

  5. #5
    Avatar von DarkShadow
    DarkShadow

    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Warum versuchst du nicht mit deinem Vertrag an die neue Adresse umzuziehen? Oder willst du unbedingt aus Entertain raus?

  6. #6
    Avatar von mongobongo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Nee, ich will nicht unbedingt aus Entertain raus. Aber ich will nicht, dass die zweijährige Vertragslaufzeit erneut von vorn beginnt. Würden die meinen Vertrag zu den alten Konditionen, also jetzt noch 12 Monate, weiterlaufen lassen wär es kein Problem für mich.
    Aber Adressenwechsel bedeutet ja wieder 24 Monate. Oder irre ich mich da?

    Mein Arbeitgeber bestätigt mir selbstverständlich meine Versetzung, ist ja schließlich deutsche Bürokratie

  7. #7
    Avatar von Sonicwave
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Versetzung hin oder her. Das interessiert die Telekom und jeglichen anderen Telefonanbieter wenig.

    Nur wenn du ins Ausland versetzt wirst. Dann ja, aber sonst musst du entweder mit dem Vertrag umziehen (wenn es vor Ort verfügbar ist)

    Ist es nicht verfügbar stellt man dir einen kostenlosen downgrade zur Verfügung.

    Willst du dies auch nicht, musst du dich aus dem Vertrag freikaufen und eine Schadenersatzsumme an die Telekom zahlen.


    Aber das hat man dir ja bereits vor wenigen Postings bereits einer meiner Vorredner erzählt.

    Eine andere Möglichkeit gibt es nunmal bei Versetzung innerhalb Deutschlands nunmal nicht.
    Sonst lässt sich ja jeder Versetzen und ist jeden Vertrag los.......

  8. #8
    Avatar von mongobongo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Zitat Zitat von Sonicwave
    Sonst lässt sich ja jeder Versetzen und ist jeden Vertrag los.......
    Genau, nur um nen Vertrag loszuwerden lasse ich mich extra versetzen

    Ich werde mal weiterschauen. Vielleicht bekomme ich ja noch Infos dazu ran. Dann werde ich das hier posten

  9. #9
    Avatar von Sonicwave
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Ich weiß zwar nicht welche Infos du willst, aber du - wenn du keinen Vertrag mitnehmen willst, nicht ohne Abschlagszahlung aus dem Vertrag raus.

    Aber bitte, wenn dir Infos aus direkter Hand hier nicht helfen, dann werd glücklich mit anderen Infos.

  10. #10
    Avatar von mongobongo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Sorry, aber nur weil du vielleicht das Standardprozedere kennst, heißt es ja nicht, dass es auch noch Ausnahmen geben könnte von denen du noch nichts wusstest

  11. #11
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Möglich, dass die Telekom hier Ausnahmen macht, aber das sind dann mit Sicherheit Kann und keine Muß-Regelungen, vor allem nicht, wenn der Vertrag zu deiner neuen Wohnung mitgenommen werden kann.

  12. #12
    Avatar von LOWI
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    [QUOTE=mongobongo;100359]Nee, ich will nicht unbedingt aus Entertain raus. Aber ich will nicht, dass die zweijährige Vertragslaufzeit erneut von vorn beginnt. Würden die meinen Vertrag zu den alten Konditionen, also jetzt noch 12 Monate, weiterlaufen lassen wär es kein Problem für mich.
    Aber Adressenwechsel bedeutet ja wieder 24 Monate. Oder irre ich mich da?

    Ein Umzug bedeutet nur bedingt eine Vetragsverlängerung.
    Die Telekom unterscheidet dabei, ob Du einen Alt-Tarif hast oder ob Dein Tarif einer aus dem aktuellen Angebot ist. Das heißt, bei Alt-Tarifen, die nicht mehr vermarktet werden, wird Dir alternativ ein aktueller Tarif angeboten, dann eben mit 24 Monaten. Da Du aber den Entertain erst seit 12 Monaten hast, gehe ich davon aus, dass es ein aktueller Tarif ist. Dabei würde sich die MVLZ bei einem Umzug nicht verlängern. Frag doch im Zweifelsfall mal an der Hotline, aber ich denke letztgenannter Fall trifft bei Dir zu.

  13. #13
    Avatar von mongobongo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    [QUOTE=LOWI;100432]
    Zitat Zitat von mongobongo
    Nee, ich will nicht unbedingt aus Entertain raus. Aber ich will nicht, dass die zweijährige Vertragslaufzeit erneut von vorn beginnt. Würden die meinen Vertrag zu den alten Konditionen, also jetzt noch 12 Monate, weiterlaufen lassen wär es kein Problem für mich.
    Aber Adressenwechsel bedeutet ja wieder 24 Monate. Oder irre ich mich da?

    Ein Umzug bedeutet nur bedingt eine Vetragsverlängerung.
    Die Telekom unterscheidet dabei, ob Du einen Alt-Tarif hast oder ob Dein Tarif einer aus dem aktuellen Angebot ist. Das heißt, bei Alt-Tarifen, die nicht mehr vermarktet werden, wird Dir alternativ ein aktueller Tarif angeboten, dann eben mit 24 Monaten. Da Du aber den Entertain erst seit 12 Monaten hast, gehe ich davon aus, dass es ein aktueller Tarif ist. Dabei würde sich die MVLZ bei einem Umzug nicht verlängern. Frag doch im Zweifelsfall mal an der Hotline, aber ich denke letztgenannter Fall trifft bei Dir zu.
    Das ist doch ne Alternative. Ich dachte, dass die Laufzeit immer von vorn beginnt. Werd ich gleich mal nachhaken. Es ist ja wirklich nicht so, dass ich auf biegen und brechen aus dem Vertrag will

  14. #14
    Avatar von mongobongo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Es ist so wie LOWI beschrieben, aktuelle Verträge werden beim Umzug nicht mit einer neuen MVZ belegt. Das ist doch genau das, was ich wollte

  15. #15
    Avatar von DarkShadow
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Das ist doch schön, so kannst du weiterhin Kunde bleiben ohne neu anfangen zu müssen.

  16. #16
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Ja jetzt muss nur am neuen Standort Entertain verfügbar sein. Denn sobald das Produkt geändert wird, ändert sich auch die Laufzeit.

  17. #17
    Avatar von mongobongo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Na laut dieser Übersichtskarte auf der Entertainseite ist wohl Entertain mit 16+ verfügbar

  18. #18
    Avatar von yellow84
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht bei Versetzung

    Zitat Zitat von LOWI
    Ein Umzug bedeutet nur bedingt eine Vetragsverlängerung.
    Die Telekom unterscheidet dabei, ob Du einen Alt-Tarif hast oder ob Dein Tarif einer aus dem aktuellen Angebot ist. Das heißt, bei Alt-Tarifen, die nicht mehr vermarktet werden, wird Dir alternativ ein aktueller Tarif angeboten, dann eben mit 24 Monaten. Da Du aber den Entertain erst seit 12 Monaten hast, gehe ich davon aus, dass es ein aktueller Tarif ist. Dabei würde sich die MVLZ bei einem Umzug nicht verlängern. Frag doch im Zweifelsfall mal an der Hotline, aber ich denke letztgenannter Fall trifft bei Dir zu.
    hat jemand bei einem Umzug schon diese Erfahrung gemacht? Habe mich eigentl. schon damit abgefunden, dass ich bei Umzug wieder mit 24 Monaten anfange..

    Wenn die Aussage stimmt, stellt sich für mich die Frage, was denn der aktuelle C&S Comfort Tarif ist?? Ich habe (4) - vorzeitig umgestellt am 02.06.2009 (wir zahlen jetzt noch 34,95€, obwohl wir damals nicht in einem der berühmten Anschlussbereiche waren; also mal ein positives Erlebnis mit der T.), lt. Internet gibt es noch C&S (5)...

    Angenommen ich komme nicht um die 24 Monate rum. Gibt es Erfahrungswerte, ob bei der Vertragserfüllung Handlungsspielraum besteht? Würde dann 7 Monate vorher kündigen. Sprich 7x35€ = 245€. Werden eher 10 oder auch mal 50% erlassen?? Mir geht es nur um eine Tendenz.

    Danke.

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