ich habe jetzt bereits intensiv das Forum durchforstet, aber leider noch nichts gefunden, was exakt die von mir vorgefundene Situation beschreibt.
Los geht's:
Der DSL-Komplett-Vertrag (ohne den Magenta-Riesen) befand / befindet sich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit (MVLZ).
Den Vertrag wurde in einer Mietwohnung genutzt, die zum Ende letzten Jahres gekündigt wurde.
Aus persönlichen Gründen wird kein neuer DSL-Anschluss mehr benötigt und kann auch wegen der neuen Wohnsituation technisch nicht realisiert werden.
Daher wurde der Vertrag unter Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht gem. AGB schriftlich gekündigt und die Einzugsermächtigung mit gleichem Schreiben widerrufen.
Im Bestätigungsschreiben von 1u1 wurde auf den genannten Kündigungstermin 31.12. mit keinem Wort eingegangen, sondern statt dessen als Kündigungstermin auf das Ende der MVLZ datiert.
Daraufhin ein weiteres Schreiben (Einschreiben mit Rückschein) nach Montabaur. Hiermit angemahnt, dass seitens 1u1 mit keinem Wort auf die Sondersituation eingegangen wurde und nochmals die Situation erläutert, dass ab Januar weder an der alten noch an der neuen Adresse DSL genutzt werden kann. Weiterhin vorsorglich angekündigt, dass ggf. von 1u1 noch abgebuchte Beträge ggf. zurück gebucht werden würden und dass dafür ggf. anfallende Kosten zu lasten von 1u1 gehen würden.
Von 1u1 bisher kein Schreiben.
Gestern Rechnung von 1u1 mit Nutzungsgebühren für Dezember (ist ok und werden bezahlt) und Grundgebühr für Januar '10 (nicht ok), sowie der Ankündigung diese abzubuchen.
Meine Fragen:
Besteht im geschilderten Fall das Recht vorzeitig (ohne Abstandskosten! und ohne auf Kulanz angewiesen zu sein!) den Vertrag zu verlassen?
Ist es rechtlich zulässig nach der schriftlichen Ankündigung den ungerechtfertig abgebuchten Betrag zurück buchen zu lassen?
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Hallo Drikkes
Du hast einen rechtsgültige Vertrag mit 1&1.
Es gibt in den AGBs keinen passus, das du wegen Wohnungskündigung ein Sonderkündigungsrecht hast.
Du musst den vetrag weiterführen, auch wenn du den Anschluss nicht nutzen kannst. Evtl. kommt die 1&1 mit einer Kulanzregelung entgegen. Dann kommst du gegen einen Einmalzahlung aus dem Vertrag.
Das widerrufen der Einzugsermächtigung war kein kluger Zug. Du hast jetzt ganz schnell ein Inkassoverfahrne am Hals, was dir zusätzliche Kosten bringt.
Zu viel bezahlte Kosten, werden in der Regel anstandslos zurückerstattet.
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Woher weißt du dass in der neuen Wohnung technisch kein neuer Anschluss realisierbar wäre? Das muss ja 1&1 entscheiden ob dies der Fall ist.
Wenn du den Anschluss nur nicht mehr benötigst ist dies kein Grund für eine frühzeitigte Kündigung.
Wenn du den Anschluss ummeldest in die neue Wohnung und 1&1 dann sagt dass es technisch nicht geht, dann hast du die Möglichkeit den Anschluss aufzulösen. Ist es aber möglich, hast du ganz ganz schlechte Karten.
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Zitat von Sonicwave
Woher weißt du dass in der neuen Wohnung technisch kein neuer Anschluss realisierbar wäre? Das muss ja 1&1 entscheiden ob dies der Fall ist.
Wenn du den Anschluss nur nicht mehr benötigst ist dies kein Grund für eine frühzeitigte Kündigung.
Wenn du den Anschluss ummeldest in die neue Wohnung und 1&1 dann sagt dass es technisch nicht geht, dann hast du die Möglichkeit den Anschluss aufzulösen. Ist es aber möglich, hast du ganz ganz schlechte Karten.
Genau das ist der Punkt.
Sorry, aber es geht um einen Vertrag den man für 24 Monate abgeschlossen hat um damit Geld zu sparen und Hardware abzustauben. Sonst hätte man sich ja für einen Vertrag ohne MVL entschieden oder?
Wenn also jemand feststellt dass ein Anschluss am neuen Wohnort nicht möglich ist, dann ist das dein Anbieter.
Du hast, sorry, wahrscheinlich nicht das Wissen ob dein APL voll belegt ist oder ob DSL technisch nicht möglich ist. Selbst wenn wird sich niemand darauf verlassen.
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Zitat von Sonicwave
Woher weißt du dass in der neuen Wohnung technisch kein neuer Anschluss realisierbar wäre? Das muss ja 1&1 entscheiden ob dies der Fall ist.
...
Dieser Punkt war evtl. etwas unklar formuliert und bedarf der Klarstellung:
Der ehemalige Mieter ( = Kündiger des Vertrages) wird wieder in eine gemeinsame Whg. mit seinen Eltern einziehen. Diese wiederum sind bereits seit langem DSL-Kunden bei 1u1.
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Zitat von Sonicwave
Hast du das auch bei 1&1 so gesagt??
Manchmal kann man so ohne Sonderzahlung den Vertrag auflösen.
GGf musst du dann eine Ummeldebestätigung mitsenden.
So ist es auf jedenfall bei anderen Unternehmen.
Na klar doch. Das habe ich bereits im allerersten Schreiben als Grund benannt und im 2. Schreiben nochmals ausführlicher erläutert. Betonen möchte ich, dass meine Schreiben ausnahmslos höflich und sachlich formuliert sind.
Ich möchte lediglich Klarheit haben, ob ich bei dieser Sachlage das Recht habe, ohne auf Kulanz angewiesen zu sein bzw. diese in Rede stehende Abstandszahlung den Vertrag zu beenden.
Wozu steht sonst in den AGB ein Sonderkündigungsrecht des Kunden?
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Zitat von Drikkes
Wozu steht sonst in den AGB ein Sonderkündigungsrecht des Kunden?
Sag mir mal bitte wo das in den AGB von 1&1 steht.
Wenn du das so mitgeteilt hast, bekommst du mündlich oder schriftlich mitgeteilt, dass du eine Ummeldebescheinigung und eine aktuelle Rechnung des bestehenden DSL Vertrages vorlegen sollst. Dann geht alles seinen Gang.
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Ein Umzug ist eine einseitige Vertragsänderung durch den Kunden. Die Verträge von 1&1 können umziehen, sprich 1&1 bietet dir am neuen Wohnort DSL an. Als wichtigen Grund kann man z.B. sehen wenn der Kunde verstorben ist oder ins Ausland umzieht und dies nachweisen kann.
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Erbringe einfach einen Nachweis darüber, das am neuen Anschluss bereits ein 1&1 DSL- oder anderer Provideranschluss vorliegt. Die Rechtsabteilung prüft dann im Einzelfall, ob man dich gegen eine Freikaufgebühr entläßt. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht von deiner Seite nicht. Auch den Entzug an das Lastschriftverfahren war, wiegesagt, nicht klug.
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Zitat von syosss
Erbringe einfach einen Nachweis darüber, das am neuen Anschluss bereits ein 1&1 DSL- oder anderer Provideranschluss vorliegt. Die Rechtsabteilung prüft dann im Einzelfall, ob man dich gegen eine Freikaufgebühr entläßt. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht von deiner Seite nicht. Auch den Entzug an das Lastschriftverfahren war, wiegesagt, nicht klug.
Die Nachweise kann und werde ich erbringen. Ganz besonders leicht ist das über den bestehenden Anschluss, da dieser auch von 1u1 ist (hierauf wurde 1u1 bereits schriftlich hingewiesen).
Leider kann ich immer noch nicht nachvollziehen weshalb der Entzug der Einzugsermächtigung unklug gewesen sein soll. In der gestrigen Rechnung haben die zumindest angekündigt, den Rechnungsbetrag abzubuchen. Ob sie es machen, wird sich zeigen.
Und als "gebranntes" Kind möchte ich nicht die Lage kommen müssen von so einem Großunternehmen Geld zurück fordern zu müssen. Was einmal in deren Taschen ist ...
AW: "Sonderkündigung" wg Beendigung Mietverhältnis
Also noch mal ganz von vorne:
Ein Umzug bedingt kein Kündigungsrecht, da eine Mindestvertragslaufzeit besteht. Sonderregelungen gibt es beim Umzug ins Ausland oder bei höherer Gewalt (Wenn das haus abbrennt beispielsweise, oder man versetzt wird von Vater Staat etc.), denn das sind die berühmten wichtigen Gründe (So wie Lieferverzug oder Mängel trotz ausreichender Fristsetzung). Alles andere ist eine Kulanzregelung, das bedeutet der Provider kann, muss dich aber nicht aus dem Vertragsverhältnis entlassen. Meist tun sie das gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr, in deinem Falle sogar ziemlich sicher, da ja von den Eltern auch ein 1&1-Vertrag genutzt wird.
Bis es jedoch dahingehend eine Entscheidung des Providers gibt hast du, oder der, um den es geht, einen gültigen Vertrag laufen, dessen Gebühren er dann auch entrichten muss. Eine einseitige Einstellung der Zahlungen ist ein Vertragsbruch, und genauso, wie du willst, dass das Unternehmen den Vertrag mit dir einhält, musst du auch den Vertrag mit dem Unternehmen einhalten.